Steuern: Was darf man abziehen?

Jodok

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03. Sep. 2009
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Hi zusammen

Ich bin gerade dabei, meine erste Steuererklärung als Hausbesitzer zu machen... (Steuererklärung für das Jahr 2009, Kanton Zürich, das Haus habe ich am 01.10.09 gekauft). Was kann man da alles abziehen? (Originaltext in der Wegleitung: "Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden.")

- Gebäudeversicherungsprämie?

- Wasserschadenversicherungsprämie?

- Kosten für den Kaminfeger?

- Kosten für die jährliche Wartung der Oelheizung?

- Das Honorar für den Energieberater?

- Die Kosten für das Ersetzen des Schlafzimmerbodens?

- Was noch?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Gruss!

Dieter

 
Hallo Jodok,

du kannst grundsätzlich alles abziehen was du ins Haus steckst, ausser es vermehrt den Wert (Neue Fenster die z.B. Minergie Standart aufweisen, Steamer anstatt Backofen). Was auch nicht geht, sind Kosten die du als Mieter auch hast (Heizoel, Wasser, Abwasser, Strom usw)

Falls du nicht sicher bist, zieh es einfach ab. Wenn etwas nicht korrekt ist, wird es dir schon wieder rausgelöscht. Habe dem Steueramt schon viele Fragen gestellt, aber meist wenig schlauch Antworten gekriegt.

 
kleiner Tipp noch:

(ist ein Beispiel, geht bei allen vergleichbaren Geräten)

wenn du bisher keine Tumbler hattest, ist die Neuanschaffung eine Wertvermehrung, die nicht abgezogen werden kann. Wenn du aber einen bestehenden Tumbler ersetzen musst, so kannst du die Kosten abziehen, da es eine Werterhaltung ist.

 
kleiner Tipp noch:

(ist ein Beispiel, geht bei allen vergleichbaren Geräten)

wenn du bisher keine Tumbler hattest, ist die Neuanschaffung eine Wertvermehrung, die nicht abgezogen werden kann. Wenn du aber einen bestehenden Tumbler ersetzen musst, so kannst du die Kosten abziehen, da es eine Werterhaltung ist.
Da die von der Steuerbehörde aber idR nicht wissen, ob du einen Tumbler hattest, kannst du den getrost abziehen. Du schreibst also nur "Ersatz" des Tumblers und fertig.

 
Kaminfeger im Kanton ZH ist m.E. bei selbstbewohnten Liegenschaften nicht mehr abziehbar.

 
Achtung Du kannst einen Pauschalabzug von 20% machen. Der ist je nach dem höher als die effektiven Kosten.

 

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