Steuern

nasche

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20. Nov. 2006
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Aarberg
Oh Liebe Leute. Ich hab einige ganz schlimme Nächte hinter mir.

Problem, die Lieben Steuern.

Wir haben ja letztes Jahr die Wohnung verkauft.

Da gab es dann noch etwas Geld für uns.

Im Nov Land gekauft, somit noch gut CHF 74000.00 auf dem Konto. Architekt wollte die 1 Anzahlung nicht mehr im Dez, somit hatten wir ja ein Vermögen von CHF 74000.00.

Schwigermutter sagte noch, dass das nicht extrem viel Ausmacht Steuermässig, dh auf CHF 100000.00 ca CHF 100.00 im Jahr, die wir mehr bezahlen müssten.

Ok, Steuererklärung ausfüllen lassen, bekamen wir dann mit Ausrechnung zurück, aber nach Ausrechnung bezahlen wir CHF 3000.00 mehr im Jahr, wegen dem Vermögen.

Kann nicht sein, also Abklärungen.....Ist leider doch so.

Jetzt erste Rate bekommen und wir bezahlen tätsächlich jetzt schon CHF 1000.00 mehr als letztes Jahr. Ok kann man noch so Verkraften.

Jetzt kommt die Abrechnung 2006.

Jetzt müssen wir CHF 6000.00 nachbezahlen...heee.....???

Vorallem, ich hab ein Geschäft und hatte letztes Jahr ein Minus von CHF 11000.00, also nichts Verdient (kein Reingewinn).

Dennoch wird mir einfach vom Steueramt CHF 26000.00 ins Vermögen gerrechnet. Geld, dass ich nie hatte??

Wiso das????

Ist jemand da, der sich mit dem Auskennt.

Wiso darf mir das Steuerbüre einfach CHF 26000.00 rein drücken, obwohl ich ja Minus gemacht habe.

Jetzt ist klar, dass unser Vermögen sich auf CHF 100000.00 beläuft.

Schlimmer noch, im Januar die Anzahlung Architekt und Vermögen auf CHF 0.00

Wir haben jetzt einen Brief ans Steuerbüro geschickt und wollen Wissen, woher sie einfach diese CHF 26000.00 nehmen.

 
Hallo Nasche

Ich werd mir den Zahlensalat nochmal ansehen. Leider hab ich im mom. zuwenig Zeit dafür. Wichtig scheint mir aber, dass du UNBEDINGT UND FRISTGERECHT EINSPRACHE erhebst. Du kannst ja mal eine vorsorglich Einsprache machen und dann die Begründungen noch nachliefern.

 
Ja, ich hab das Steuerbüre gebeten, mir eine Auflistung zu schicken, was sie da berrechnet haben. Ich gehe mit dieser Liste zum Steuerberater und evt dann weiter sehen. Ich will einfach vorallem Wissen, woher die einfach diese CHF 26000.00 nehmen dürfen, die man nie verdient hat.

Ach schleierhaft, wenn wir dieses Jahr schon einiges mehr an Steuen bezahlen müssen, für das Vermögen und dann trotzdem noch Nachzahlen.

Ich bezahle jetzt seit 16 Jahren Steuern, aber sowas hab ich noch nie erlebt!

 
Nasche mach ja rechtzeitig Einsprache (In der Regel ist die Frist 30 Tage) sonst nutzen alle Abklärungen nix. Ich hab da schon das eine oder andere erlebt...

 
Ja, ich Hoffe bekomme nächste Woche Bescheid. Wenn wirklich was Faul ist, wird Einsprache gemacht. Finde es einfach ne Frechheit, dass mir Geld aufgebrummt wird, dass ich 1. nicht habe.2 Nie Verdient habe.

Schlimm ist auch noch, als ich den Steuerberater gefragt habe, ob die das dürfen, er mir sage:

Ja, die dürfen das.

Die können einfach da Beträge verlangen, die man nie hatte!!!

 
Das stimmt so ganz sicher nicht! Ich bin zwar nicht Steueranwalt, aber als einfacher Gemeindemensch kann ich mal garantiert sagen, dass die Steuern nicht ein Einkommen "erfinden" und danach besteuern können.

Ist Dein Steuerberater Treuhänder? Oder woher nimmt er die Erkentnis, das sowas möchlich sein sollte?

 
Der ist ein Pensonierter Steuerberater!!

Ihm kam es auch komisch vor, dass die mir CHF 26000.00 einbeziehen, die nie da waren.

Desshalb muss mir das Steuerbüre jetzt Detailiert eine Ausrechnung erstellen.

Bin also gespannt, woher die das Geld nehmen!

 
Steuerberater kann sich grundsätzlich mal jeder nennen. Das ist kein geschützer Titel meines Wissens. Aber ich möcht natürlich niemanden angreiffen. Mich erstaunt der Wandel, dass dieser "Berater" zuerst sagt, die dürfen und jetz kommt es ihm schon komisch vor...

Ich möcht nicht lästig werden, aber verpass auf keinen Fall die Einsprachefrist. Eine Aufstellung zu verlangen gilt formal nicht als Einsprache. Und wenn die Frist abgelaufen ist, und sich nachher herausstellt, dass der Veranlager sich irgendwo verrechnet hat schaust Du möglicherweise in die Röhre.

In Sachen Vermögenssteuer scheinen mir die Fr. 300.-- laut der Berechnung auf der Homepage des Kantons in etwa realistisch.

 
Es kommt sicher auf den Kanton drauf an, aber wie sieht es mit Gewinnsteuer für den Verkauf der Wohnung und dem Wert des gekauften Landes aus ? Muss does nicht auch versteuert werden ?

 
Ich muss mit Mike nachdoppeln: Die fristgereichte Einsprache ist wirklich das allerwichtigste! Egal ob Du jetzt oder nachher Abklärungen machst...

 
Hallo

eine Einsprache ist nur gegen eine definitive Veranlagung möglich. Die 'Abrechnung für 2006' wird wohl erst die profisorische sein, da du die Steuererklärung pro 2006 erst bis ende März 07 eingereicht hast.

Aus meiner langjährigen Praxis mit Steuerbehörden verschiedener Kantone ( Privat und Unternehmensveranlagungen) erlebe ich immer auch beides. Die Einen veranlagen nach dem Lust- und Annahmeprinzip in der Hoffnung, man merke es nicht, mit wiederum anderen Aemtern habe ich vorzüglichen Kontakt, man berät sich zusammen und findet die richtige Lösung zur korrekten Veranlagung.

In deinem Falle hier müsste man natürlich auch deine Aussage über dein geschäftliches 'Minus' näher betrachten. Führst du eine steuergerechte doppelte Buchhaltung? Ist dieses 'Minus' ausnahmsweise und weshalb entstanden (Bewertungsänderungen in der Bilanz)? Das (BE)-Steuergesetz akzeptiert nicht grundsätzlich jedes 'Minus', es gibt Gründe, die zur Wiederaufrechnung deines Abzuges berechtigen.

Du siehst, es ist nicht ganz so klar und einfach, hier eine befriedigende Antwort zu geben. Man müsste mehr Detailkenntnisse haben, dann wäre eine genaue Antwort und gesicherten Rat für das weitere Vorgehen möglich. Falls du interessiert bist, darfst du mich über eine PN anfragen.

Gruss

Till

 
Also, wir haben die Definitive Steuerabrechnung 2006 bekommen.

Gestern kam dann auch die Aufstellung des Steuerbüros und da Blicke ich nicht mehr durch.

Da sind viele - Zahlen, aber auch diese CHF 26000.00 , wo ich immer noch nicht weiss für was.

Geschäftsminus:

Ich bin noch ganz am Anfang, dieses Minus ist von den Bertiebskosten und Werbung. Hab ja letztes Jahr ein Schulbus, für ein Heim Mitfinanziert.

Was aber jetzt auf dieser Aufliestung niergends stand, ist der zu bezahlenden Betrag von fast CHF 6000.00.

Am Schluss stand nur die Zahle CHF 709.00

Die würde mir dann eher gefallen, denn in den letzten Jahren mussten wir immer ca CHF 300-400 Nachbezahlen.

Ich hab jetzt die Unterlagen dem Steuerberater weitergegeben.

Falls wirklich dem Steuerbüro ein Fehler unterlaufen ist, dann wird Einsprache gemacht.

Ich möchte einfach vorallem Wissen, woher die diese CHF 26000.00 nehmen.

Danke aber schon mal für Eure Hilfe, werde Euch auf dem Laufenden halten.

Ach ja, beim Verkauf der Wohnung.

Sind keine Gewinnsteuer dazu gekommen.

 
Hallo nasche

im Kanton Bern z.Bsp. gibt es ja immer eine übersichtliche Veranlagung, da findest du deine in der Steuererklärung deklarierten sowie in einer weiteren Rubrik dann die vom Steueramt abgeänderten Werte. Damit kannst du einfach feststellen, welche Positionen vom Steueramt so nicht akzeptiert wurden, meist sind auch kurze Worte einer Begründung vorhanden. Aus dieser 'abgeänderten' Veranlagung ergibt sich dann die 'neue' Steuerberechnung.

Bei deinem geschäftlichen 'Minus' ist einzig von Bedeutung, ob deine Buchhaltung den Kriterien der Steuerverwaltung entspricht, damit diese auch in der Veranlagung berücksichtigt wird. Eine 'Milchbüchleinrechnung' wird nicht steuerwirksam anerkannt. Ich vermute mal, dass deine fraglichen 26'000.-- halt auch damit zusammenhängen. Dein Steuerberater müsste sich aber auch damit auskennen.

Gruss

Till

 
So, nach Aussage Steuerberater, müssen wir diesen Betrag wohl Bezahlen. Machen dennoch eine Einsprache.

Bei uns ist einfach das Problem, dass wir Ende Jahr noch etwas Geld vom Wohnungsverkauf hatten. Hätten wir Ende Jahr schon zb einen Baukredit gehabt, wäre die Situation besser.

Steuerberater versucht jetzt dem Steuerbüro unsere Situation ein bisschen Näher zu bringen. Wir haben jetzt ihm mal die Baukreditschulden auch mitgegeben, obwohl die erst seit ca April Aktuell sind.

Jetzt bezahlen wir irgendwie diese gut CHF 6000.00 und lassen uns Überraschen. Denke aber, dass wir da der kürzeren ziehen müssen.

 
@nasche: womit begründet denn dieser Steuerberater, dass ihr effektiv bezahlen sollt?

 
Wir hatten einfach die Unglückliche Lage und Ende Jahr CHF 74000.00 auf dem Konto.

Dann noch das Geschäft diese CHF 26000.00 die ich zwar nie Verdient habe, dann haben wir CHF 100000.00 Vermögen.

Naja im Januar dann schon nicht mehr!!

Diese CHF 26000, nehmen sie einfach weil ich Selbständig bin. Würde ich als Angestellte Arbeiten, müsste ich da auch was abgeben, aber viel weniger.

Naja ist Kompliziert. Auf jedenfall bezahlen werden wir.

 
Hallo

im Falle der 74'000.--, die ihr am Stichtag 31.12. auf dem Konto hattet, ist selbstverständlich Vermögenssteuer zu bezahlen. Diese ist aber im Verhältnis zur Einkommenssteuer relativ gering.

was mich aber doch sehr erstaunt, sind die 26'000.-- aus dem 'Geschäft', welche du offenbar nie 'verdient' hättest. Entweder es ist bestehendes Einkommen, dann hast du darauf Steuern zu bezahlen, oder es ist kein Einkommen (da nicht erwirtschaftet) dann hast du darauf auch nichts zu bezahlen! Nur einfach, 'weil du Selbständig' wärst, gibt es keine berechtigen Aufrechnungen seitens des Steueramtes.

Sehr suspekt, aber eben typisch, vom Steueramt wird so vieles einfach geschluckt, weils halt der Staat ist. Ich würde für mein Recht kämpfen, sofern es überhaupt eines ist!

Gruss

Till

 
Hallo

Für vorhandenes Vermögen gibt es ja aber immer auch Freigrenzen bzw. Abzüge. Bei uns im Kanton sind dies dalls Du verheiratet bist 150'000 CHF, das heisst erst für alles was darüber ist zahlst Du Vermögenssteuern. Mit 74'000 CHF solltest Du also nicht steuerpflichtig sein, ausser eben Du hast sonst noch viele Werte wie teures Auto etc.

Ich kann nur wiederholen was die andern gesagt haben - erhebe auf jeden Fall schnellstens Einsprache gegen die Veranlagung. Dies muss innert 30 Tagen geschehen sonst sinken Deine Chancen. Verlange eine detailierte Auskunft woher diese 26'000 CHF kommen.

Im Zweifelsfalle lohnt es sich vielleicht einen Treuhänder einzuschalten der dies professionell für Dich regelt. Gerade für Selbstständigerwerbende kennen diese zahlreiche Tricks und Kniffe. Wenn es um mehrere Tausend Franken geht kann es sich auf jeden Fall lohnen.

 
Ja, wir hatten per 31.12.06 CHF 74000.00 Vermögen.

Dann wurden einfach vom Geschäft CHF 26000.00 dazu gerechnet.

Wie gesagt, nie verdient oder in Besitz gehabt.

Also haben wir ein Vermögen CHF 100000.00.

Bei der Steuererklärung wurde ja dieses Vermögen von CHF 100000.00 ja angerechnet.

Somit bezahlen wir im 07 einiges mehr an Steuerraten.

Desshalb einfach komisch, dass wir jetzt soviel Nachbezahlen müssen.

Für mich sieht es dann so aus, als würden wir unsere Steuerschuld doppelt bezahlen.

Naja, auf jedenfall malchen wir Einsprache.

 
Dann wurden einfach vom Geschäft CHF 26000.00 dazu gerechnet.

Wie gesagt, nie verdient oder in Besitz gehabt.
wie um alles in der Welt wird dir Vermögen von Fr. 26'000.-- aufgerechnet, welches du nie verdient oder besessen hast???? Noch wenn, soviel mehr Steuern wie du hier schreibst, kann dieses 'Mehrvermögen' gar nie ausmachen. Irgendwer verwechselt da was im Doppelpack, entweder die Steuerverwaltung, dein Steuerberater, oder dann du selbst.

Ich muss halt nochmals fragen: hast du fürs Geschäft einen korrekten Abschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung gemacht?

Gruss

Till

 

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