Steuerpraxis Baselland / Geschäftsfahrzeug

Marco123

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26. Sep. 2015
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Hallo Miteinander,

nun muss ich das erste mal eine Steuererklärung ausfüllen, in dem ich meine (oder die der Bank...) Liegenschaft versteuern muss.

Dabei tun sich mir Fragen auf, die nicht mit den Merkblättern des Kantons beantwortet werden

Eigenmietwert zahle ich ja grundsätzlich auch für den Einstellhallenplatz. Für dessen Unterhalt muss ich aufkommen und wir haben auch ein Eigentümerfonds-Konto für den Unterhalt.

Auf dem Parkplatz steht aber nicht mein eigenes Auto, sondern das Geschäftsfahrzeug. Spesen dafür werden nicht bezahlt.

Ich "vermiete" quasi den Platz meinem Arbeitgeber für 0.-

Kann ich da den Eigenmietwert kürzen?

Gruss

Marco

 
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Hallo Marco
Glaube nicht das dies geht, der Parkplatz gehört dir und somit ist egal, wessen Auto da drauf steht....


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Hallo Marco
Geschäftsfahrzeuge sind seit letztem Jahr teuer geworden, mache leider zurzeit dieselben Erfahrungen.
Wenn du den PP dem Geschäft vermietest, würde sich dein zu versteuernden Einnahmen nochmals erhöhen...
Dich zwingt aber niemand, das Auto dort abzustellen. Also kannst du auch nichts abziehen.

Vielmehr muss man 0.8% des Kaufpreises des Autos als Einkommen obendraufrechnen und versteuern, die Arbeitswegabzüge entfallen und seit letztem Jahr muss ich diese Abzüge sogar nochmals als Einkommen deklarieren = doppelt bestraft.

So kommen dann schnell 5000 Fr. Steuern obendrauf und die Kilometerspesen, die man mit Privatauto ausbezahlt bekäme, entfallen.

Fazit: Wenn man nicht im Aussendienst arbeitet, lohnt sich ein Geschäftswagen nicht mehr.

Gruss Michael

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Gilt das nur für BL oder ist das eidgenössisch so neu geregelt?


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Hallo zusammen,

hmm. Das mit dem FABI stimmt. Mir haben das auch Bürokollegen gesagt, die einen Geschäftswagen haben, aber eigentlich nicht benötigten. Die zahlen jetzt auch mehr Steuern.

Ich arbeite als Techniker im Aussendienst und bin daher auf das Auto angewiesen.

Versteuert ist die Private Nutzung ja regulär über die Aufrechnung jeden Monat beim Lohn. Diese 0,8%

Ich bin mir noch unschlüssig, wie ich das handhaben werde und was die Sachbearbeiter von der Steuerverwaltung dazu meinen.

Ich bedanke mich für Eure Inputs.

Gruss

Marco

 
hmm. Das mit dem FABI stimmt. Mir haben das auch Bürokollegen gesagt, die einen Geschäftswagen haben, aber eigentlich nicht benötigten. Die zahlen jetzt auch mehr Steuern.
In so einem Fall Fahrtenbuch anlegen und somit nachweisen, dass der Wagen nicht privat genutzt wird. Dann gibt es auch nicht den pauschalen Privatanteil von 9.6% p.a.

Sollten doch ab und an mal private Fahrten dabei sein .. dann diese mit dem Geschäft zu einem gängigen Kilometersatz verrechnen.

 
Hallo Stefan,

ja... Du erinnerst mich gerade wieder an die Steuererklärung.

Fertig ist sie schon eine Weile. Ausdrucken müsste ich sie noch....

Das mit der FABI Regelung musste ich gerade eben nachlesen.

Da bei mir im Arbeitsvertrag "Home Office, Home Based" oder etwas so steht, habe ich prinzipiell keinen Arbeitsweg.

Ich fahre am morgen jeweils direkt zu unseren Kunden. Aus diesem Grund enfällt für mich der zusätzlich zu versteuernde Betrag für den Arbeitsweg.

Die private Nutzung ist über den Lohnzettel abgerechnet. Da werden monatlich 0,8% des Fahrzeugwertes aufgerechnet, sodass meine Steuerrechnung Ende Jahr minimal höher ausfällt und ich auch die Sozialversicherungsabgaben darauf zahle.

Gruss

Marco

 
Hallo Marco
Geschäftsfahrzeuge sind seit letztem Jahr teuer geworden, mache leider zurzeit dieselben Erfahrungen.
Wenn du den PP dem Geschäft vermietest, würde sich dein zu versteuernden Einnahmen nochmals erhöhen...
Dich zwingt aber niemand, das Auto dort abzustellen. Also kannst du auch nichts abziehen.

Vielmehr muss man 0.8% des Kaufpreises des Autos als Einkommen obendraufrechnen und versteuern, die Arbeitswegabzüge entfallen und seit letztem Jahr muss ich diese Abzüge sogar nochmals als Einkommen deklarieren = doppelt bestraft.

So kommen dann schnell 5000 Fr. Steuern obendrauf und die Kilometerspesen, die man mit Privatauto ausbezahlt bekäme, entfallen.

Fazit: Wenn man nicht im Aussendienst arbeitet, lohnt sich ein Geschäftswagen nicht mehr.

Gruss Michael

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Sorry aber mir kommen die Tränen, wenn ich dein Gejammer lese.

In welcher Welt kannst du ein Auto für 5'000'00 Franken pro Jahr fahren. Alles inklusive!! Nirgends!

Ein normaler Kombi kostet schon alleine mit Steuern und Vollkasko schnell einmal 2'000.00. Dazu kommen Benzin, Unterhalt und Reperaturen UND ganz wichtig Amortisation!!!!.... und du jammerst, es "lohne" sich nicht mehr. Du sollst ja auch keinen Gewinn daraus schlagen. Schau dir mal diesen Artikel an.

https://www.comparis.ch/autoversicherung/junglenker/analyse/auto-kosten

Ist nicht persönlich gemeint. Ich kann aber solche Aussagen, die schlicht fern ab der Wahrheit sind, nicht stehen lassen.

 
Hallo getready

Gejammer? Sicher nicht... Wollte nur darauf hinweisen, welche Kosten von vielen bei Geschäftsfahrzeugen vergessen gehen. Wenn du nicht in der profitablen Lage bist, ob Geschäftswagen ja/nein zu entscheiden, dann tut mir das Leid für dich. 

Jeder muss selber wissen, wie er entscheidet. Ich auf jedenfall habe seit diesem Jahr keinen Geschäftswagen mehr.

Berechnung:

5000Chf Steuern eingespart

10000Chf Fahrspesen pro Jahr im Minimum

= 15000chf für ein eigenes Fahrzeug, sollte für 25000km im Jahr locker reichen, denn fahre keine sehr teuren Autos und minimum 5 Jahre pro Wagen. 

Übrigends wirds so auch für den Arbeitgeber günstiger... Und ich bin unabhängiger bei einem AG wechsel etc. Meine Aussendiensttätigkeit ist nur ca. 20% und meistens ins Ausland.

Gruss

 
Vielmehr muss man 0.8% des Kaufpreises des Autos als Einkommen obendraufrechnen und versteuern, die Arbeitswegabzüge entfallen und seit letztem Jahr muss ich diese Abzüge sogar nochmals als Einkommen deklarieren = doppelt bestraft.

So kommen dann schnell 5000 Fr. Steuern obendrauf und die Kilometerspesen, die man mit Privatauto ausbezahlt bekäme, entfallen.
Also wenn ich das richtig verstehe, entsprechen die CHF 5'000 bei einem Grenzsteuersatz von 30% einer Erhöhung des steuerbaren Einkommens von CHF 16'666. Diese 16'666 entsprechen 9,6% (Privatanteil), d.h. Du fährst ein Auto mit Neuwert CHF 173'600 ...   nicht schlecht!   

Oder aber Deine Steuerberechnung ist ganz einfach etwas übertrieben...

 
Ich habs ja schön aufgezählt, welche Abzüge und Zurechnungen gemacht werden müssen.

Hier nochmals im Detail, damit es alle verstehen und auch wirklich nichts vergessen geht bei einer Berechnung:

Autoneupreis = 50'000CHF x 0.8% = CHF 400.00 pro Monat = Einkommensplus von 4'800CHF/Jahr

Arbeitswegabzug, der entfällt = 22km/Arbeitsweg à 0.70CHF 240 Arbeitstage x 2 hin und zurück = 7'392CHF/Jahr

Da ich nur zu 20% im Aussendienst tätig bin, kommen 80% des Arbeitsweges jetzt zusätzlich wieder als Einkommen obendrauf (Abstimmung FABI):

80% * 7'392CHF = 5913.60CHF/Jahr

Somit bin ich bereits auf 18'105.60CHF, welches ich zusätzlich zu versteuern habe und bei mir persönlich etwa 5'000CHF Steuern bedeuten.

Meine Berechnung ohne Firmenwagen lege ich somit auch gerne offen:

mindestens 15'000km entfallen nun geschäftlich und werden steuerfrei mit 0.70CHF/km als Spesen ausbezahlt = 10'500CHF/Jahr

Einsparung bei den Steuern = ca. 5'000CHF/Jahr

mit diesen rund 15'000CHF kann ich mir ein günstigeres Auto leisten. Den Geschäftswagen konnte ich relativ günstig vom Arbeitgeber übernehmen, da er alle 3 Jahre seine Flotte ersetzt.

Dieser Betrag geht sogar so weit, dass ich meine Privatkilometer von ca. 12'000km inkl. Arbeitsweg wieder bezahlt habe... Fahre privat nur ca. 3000km, sonst Arbeitsweg.

Wie ihr seht, musste ich reagieren und bekam mit der Übernahme des Fahrzeuges auch ein faires Angebot.

Gruss

 
Da ich nur zu 20% im Aussendienst tätig bin, kommen 80% des Arbeitsweges jetzt zusätzlich wieder als Einkommen obendrauf (Abstimmung FABI):

80% * 7'392CHF = 5913.60CHF/Jahr
Hallo MST

Den Teil verstehe ich nicht ganz. Wieso kommt nochmal ein fiktives Einkommen dazu, wenn doch der Firmenwagen mit dem Privatanteil schon aufgerechnet wurde? Die 9.6% sind ja für private Nutzung wozu der Arbeitsweg ja gezählt wird.

So hab ich das in der Schule nicht gelernt .. und da sind die Bestimmungen des FABI schon beachtet worden.

 
Autoneupreis = 50'000CHF x 0.8% = CHF 400.00 pro Monat = Einkommensplus von 4'800CHF/Jahr

Arbeitswegabzug, der entfällt = 22km/Arbeitsweg à 0.70CHF 240 Arbeitstage x 2 hin und zurück = 7'392CHF/Jahr

Da ich nur zu 20% im Aussendienst tätig bin, kommen 80% des Arbeitsweges jetzt zusätzlich wieder als Einkommen obendrauf (Abstimmung FABI):

80% * 7'392CHF = 5913.60CHF/Jahr
Verstehe ich auch nicht: Wieso sollen Dir die vollen 80% des Arbeitsweges gestrichen werden? Es ist ja nach wie vor ein (je nach Kanton unterschiedlich hoher) Arbeitswegabzug möglich. Eine Aufrechnung der Kosten als steuerbares Einkommen erfolgt ja nur auf dem Betrag, der den Maximalabzug von CHF 3'000 überschreitet. Wäre in Deinem Beispiel somit (5913 - 3000) CHF 2913 steuerbares Einkommen oder rund CHF 800 Steuerbelastung.

Oder wo mache ich einen Überlegungsfehler?

 
Reaktionen: MST
Also, die 0.8% pro Monat sind seit FABI nur für Privatfahrten, der Arbeitsweg wurde da herausgenommen. Daher wird der Arbeitsweg nochmals als Einkommenszuschlag gerechnet. Bei mir zu 80%, da auch im Lohnausweis steht, dass ich nur zu 20% im AD bin. 

Jemand, der zu 100% im AD ist, bekommt FABI demzufolgen nicht gross zu spüren. 

3000 können dort abgezogen werden? Wusste ich nicht, dann würde sich mein Lohnzuschlag auf 15'000 reduzieren. 

Das muss ich nochmals prüfen, ist wohl bei mir nicht so eingetragen. 

Gruss

 

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