Steuerwert

econic72

New member
26. Aug. 2016
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Hallo zusammen

Kann mir jemand weiterhelfen?

Wir möchten eine Ferienwohnung meiner Eltern kaufen. Ich bin Einzelkind und erben geht wegen dem Alter meiner Eltern nicht mehr.

Meine Eltern möchten die Whg zum Preis, den sie damals bezahlt haben, verkaufen. Die Bank sagt aber, dass man Probleme

erhält, wenn man unter dem Steuerwert verkauft. Den Steuerwert wissen wir. (ich finde ihn ziemlich hoch!)

Und jetzt?

Danke für Eure Hilfe

 
Sofern das Geschäft mit dem Preis, den ihr verlangt Marktüblich ist und jeder andere Verkäufer auch in dem Rahmen verkaufen würde - dürfte dies kein Steuerproblem auslösen.

Die Frage ist aber, wieso ist der Steuerwert bei euch so hoch? - Normalerweise liegt der unterhalb dem Verkehrswert.

Im schlimmsten Fall sind Steuern für die Transaktion auf Höhe des Steuerwertes zu zahlen.  - Würde ich jetzt auch nicht unbedingt ärger nennen - halt finanziell nicht optimal.

 
Hallo Kaffeebart

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde mich in dem Fall beim Treuhänder schlau machen, warum der Steuerwert so hoch ist.

 
naja, kommt halt ganz darauf an, was "hoch" ist... Vorallem wenn du sagst, deine Eltern wollen es dir zu dem Preis verkaufen, zu dem sie es erworben haben... Hier wäre die Hauptfrage, WANN haben es dann deine Eltern erworben? Wenn man so die Preissteigerungen der Immobilien in den letzten 10-20 Jahren ansieht... Inbesondere im Ferienwohnungsmarkt...

Da ist halt der Steuerwert evtl. doch eher noch unter dem Maktpreis, auch wenn er mehr als das doppelte ist, dass z.B. deine Eltern vor 15 Jahren bezahlt haben...

 
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Reaktionen: Kaffeebart
Hallo econic72

Ich weiss zwar nicht wo die Ferienwohnung liegt, aber da du aus dem Kanton Thurgau kommst sehe ich eigentlich zumindest dort keine steuerlichen Probleme. 

Im Kanton Thurgau sind Erbschaften und Schenkungen für direkte Nachkommen steuerfrei.

Ist die Ferienwohnung im Kanton Thurgau, würde ein Verkauf an dich unter dem amtlichen Verkehrswert als gemischter Erbvorbezug gelten. Da fällt dann auch keine Handänderungssteuer an. Auch bei Schenkungen an direkte Nachkommen entfällt die Handänderungssteuer im Kanton Thurgau.

Liegt die Ferienwohnung anderswo, kann es anders aussehen.

Was ich nicht ganz verstehe ist, was du damit meinst, das erben wegen dem Alter deiner Eltern nicht mehr geht. 

Solange deine Eltern leben ist es ein Erbvorbezug oder eine Schenkung.

Gruss Fipsli

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich gehe mal davon aus, dass du mit dem Alter und Erben auf die Problematik möglicher zuküntiger Ergänzungsleistungen ansprichst? Da bleibt dir nichts anderes übrig als dich beim Notar gut beraten zu lassen, damit du auch abschäzen kannst, was finanziell auf dich zu kommen könnte. Ansonsten spielt das Erben im zusammenhang mit dem Alter keine Rolle bzw. gibt es keine Einschränkungen... Zudem du Einzelkind bist.

 

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