An unserer Eigentümerversammlung hat der Verwalter über Themen abstimmen lassen, die er nicht auf der Traktandenliste angekündigt hat.
Es waren nicht alle Eigentümer anwesend, einige haben sich vertreten lassen.
Leider hat aber an der Versammlung keiner gemerkt, dass über nicht traktandierte Themen nicht abgestimmt werden darf/muss/sollte.
Laut einem Artikel in der Basler Zeitung vom 27.05.2011 (immofant) sind solche Beschlüsse ungültig. Allerdings sind sie ja nicht einfach so ungültig, sondern man muss etwas tun, um sie zu verhindern.
Auf einer Internetseite steht dazu "Beschlüsse, die aufgrund unklarer Traktanden oder Unregelmässigkeiten im Verfahren zustande gekommen sind, können innert eines Monats angefochten werden."
a) Wer kann das anfechten? Jeder Eigentümer oder nur diejenigen, die nicht anwesend waren oder nur diejenigen, die nicht dafür gestimmt haben?
/emoticons/default_cool.png Frist von einem Monat ab Versammlung oder Erhalt des Protokolls?
c) Was muss man tun - wie kann man diese Beschlüsse anfechten? Reicht ein eingeschriebener Brief an die Verwaltung?
Wer kennt sich aus oder hat das schon mal gemacht? DANKE!
Es waren nicht alle Eigentümer anwesend, einige haben sich vertreten lassen.
Leider hat aber an der Versammlung keiner gemerkt, dass über nicht traktandierte Themen nicht abgestimmt werden darf/muss/sollte.
Laut einem Artikel in der Basler Zeitung vom 27.05.2011 (immofant) sind solche Beschlüsse ungültig. Allerdings sind sie ja nicht einfach so ungültig, sondern man muss etwas tun, um sie zu verhindern.
Auf einer Internetseite steht dazu "Beschlüsse, die aufgrund unklarer Traktanden oder Unregelmässigkeiten im Verfahren zustande gekommen sind, können innert eines Monats angefochten werden."
a) Wer kann das anfechten? Jeder Eigentümer oder nur diejenigen, die nicht anwesend waren oder nur diejenigen, die nicht dafür gestimmt haben?
/emoticons/default_cool.png Frist von einem Monat ab Versammlung oder Erhalt des Protokolls?
c) Was muss man tun - wie kann man diese Beschlüsse anfechten? Reicht ein eingeschriebener Brief an die Verwaltung?
Wer kennt sich aus oder hat das schon mal gemacht? DANKE!