Hallo Zusammen
Ich bin ganz neu hier und habe mich soeben hier im Forum angemeldet.
Ich habe hier eine Frage, zu welcher ich im Internet bisher, trotz umfangreicher Rechere, noch keine Antwort gefunden habe.
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Neben einem Doppeleinfamilienhaus, in welchem wir selber wohnen, haben wir noch in einem 2 Familienhaus ein sogenanntes Stockwerkeigentum.
Hierzu bestehen seit mehreren Jahren jedoch keine Statuten etc., welche ich nun einführen will. Hierzu habe ich bereits viele Tipps im Internet gelesen und wir haben noch ein befreundetes Paar, wo er im Imobilienbereich arbeitet und uns mit Rat und Tat zur Seite steht.
Frage:
Beschlussfähigkeit bei der Stockwerkeigentümer Versammlung benötigt eigentlich eine Mehrheit, dies ist jedoch in unserem Fall schwierig zu realisieren, da wir nur 2 Parteien sind. Ergo wird hier sicher häufig eine Patsituation entstehen, da mal der eine oder der andere dagegen ist oder es nicht mitfinanzieren will (kann).
Wie kann man das lösen, insofern man keine Verwaltung eingesetzt hat (bisher und wahrscheinlich bleibt das so).
Hat hier jemand bereits Erfahrungen gesammelt? Gibt es hier irgendeinen Gesetzesartikel im ZGB oder so?
Besten Dank für Eure wertvollen Tipps und Erfahrungen.
Beste Grüsse aus dem Rüebliland
Biki /emoticons/default_cool.png/emoticons/default_confused.png
Ich bin ganz neu hier und habe mich soeben hier im Forum angemeldet.
Ich habe hier eine Frage, zu welcher ich im Internet bisher, trotz umfangreicher Rechere, noch keine Antwort gefunden habe.
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Neben einem Doppeleinfamilienhaus, in welchem wir selber wohnen, haben wir noch in einem 2 Familienhaus ein sogenanntes Stockwerkeigentum.
Hierzu bestehen seit mehreren Jahren jedoch keine Statuten etc., welche ich nun einführen will. Hierzu habe ich bereits viele Tipps im Internet gelesen und wir haben noch ein befreundetes Paar, wo er im Imobilienbereich arbeitet und uns mit Rat und Tat zur Seite steht.
Frage:
Beschlussfähigkeit bei der Stockwerkeigentümer Versammlung benötigt eigentlich eine Mehrheit, dies ist jedoch in unserem Fall schwierig zu realisieren, da wir nur 2 Parteien sind. Ergo wird hier sicher häufig eine Patsituation entstehen, da mal der eine oder der andere dagegen ist oder es nicht mitfinanzieren will (kann).
Wie kann man das lösen, insofern man keine Verwaltung eingesetzt hat (bisher und wahrscheinlich bleibt das so).
Hat hier jemand bereits Erfahrungen gesammelt? Gibt es hier irgendeinen Gesetzesartikel im ZGB oder so?
Besten Dank für Eure wertvollen Tipps und Erfahrungen.
Beste Grüsse aus dem Rüebliland
Biki /emoticons/default_cool.png/emoticons/default_confused.png