Stockwerkeigentum - Ärger vorprogrammiert?

lady1

Mitglied
10. Mai 2012
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Liebe Forum-Leser

Durch Zufall bin ich auf dieses interessante Forum gestossen und bin für jede Meinung oder sogar euer Fachwissen sehr dankbar. Vor 5 Jahren haben wir eine Eigentumswohnung gekauft, Attika mit grosser Dachterrasse. Wir sind 7 Parteien mit sehr unterschiedlichen Eigentümern (einer davon ist auch der Verwalter....), die bisher gut miteinander klar gekommen sind. Die Geschichte ist viel umfangreicher und komplizierter, als ich sie hier schildern kann, mit vielen kleinen und grösseren Hässeleien, deshalb in Kürze, was mich momentan interessiert:

In zwei unter uns liegenden Wohnungen gibt es Wasser am Fenster. Der Schaden muss nun von unserer Dachterrasse aus behoben werden. Soweit ist das klar und darin sind wir uns alle einig. Damit die Arbeiten erledigt werden können, müssen 5 grosse schwere Blumentröge (die schon vor unserem Einzug da waren) wahrscheinlich von der Terrasse gelupft werden sowie ein Teil unseres Holzbodens abgetragen werden. Nun ist die Hausgemeinschaft der Ansicht, dass wir die Kosten für diese Vorbereitungsarbeiten zu tragen haben. IST DAS SO?

Weiterhin ist über diese Kostenverteilung lt. Verwalter wohl 'abgestimmt' worden. Sei es per Mail oder per Telefon. Der Entscheid wurde uns einfach mitgeteilt. Das kann doch wohl keine rechtskonforme Abstimmung sein ???

Wie gesagt, ich bin für jede Meinung zu diesem Thema dankbar.

Beste Grüsse

Lady

 
Habt ihr einen erneuerungsfonds?

Dann wären die kosten darüberabrechenbar.

Bezüglich entschlussfassung. Was sagt euer stockwerkreglement/vertrag?

 
Wir haben einen Erneuerungsfond. Über diesen wird der 'Grundschaden' abgerechnet. Und - wie gesagt - die Kosten der 'Vorbereitungsarbeiten' sollen wir allein tragen.

Das Stockwerkreglement sagt, Mehrheit ist erforderlich. Mir geht es um die Form der Abstimmung.

 
Stockwerk-eigentum.ch sagt:

Beschlussfähig, wenn mehr als zwei anwesend, resp. Mehr als die hälfte der eigentümer und mehr als die hälfte der eigfntumsprozente anwesend sind.

Meines Erachtens muss, kann doe Sanierung als einziges Ereignis angesehen werden und muss demnach auch im kausalen zusammenhang gesehen werden. Sprich die fenster können nur saniert werden, wenn von oben zugegriffen werden kann. Die damit verbundenen kosten haben einen kausalen zusammenhang und sollten gemeinschaftlich beglichen werden.

Anderst wäre es wenn dies nur für dich wäre.

Eine aufteilung auf dich und ansonsten zur gemeinschaft verrechnung würde ich verweigern.

Ansonsten sollen die fenster von unten repariert werden, dich stört es ja nicht ;-)

 
Vielen Dank für deine Meinung.

Die Beschlussfähigkeit ist mir klar, aber eben...........'anwesend sind'. Wo anwesend? Es gab keine Versammlung, das war eine Telefon-/Mailaktion.

 
Also wenn es keine Einladung gab, sondern spo tan und du nicht deinen Input dazu geben konntest war ser Beschluss meines Erachtens formell nicht korrekt.

Würde wahrscheinlich rechtlich nicht halten.

Hast du schon einen Antrag auf Neudiskussion gestellt?

 
Im Reglement wird ja formuliert sein, wie eine Versammlung zustande kommen kann. Zulässig könnte ausserdem ein Zirkularbeschluss sein, welcher also auf dem schriftlichen Weg erfolgt. Obwohl dieser nebenbei für Stockwerkeigentumgemeinschaften nicht explizit erwähnt ist, kann dieser sicherlich ebenfalls zur Anwendung kommen. Voraussetzung ist jedoch, dass ALLE, also Du eingeschlossen, schriftlich zustimmen. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, ist ein Zirkularbeschluss unzulässig und somit ist nichts mit E-Mail-Beschluss. NB bin ich mir sowieso nicht sicher, ob ein Zirkularbeschluss grundsätzlich per E-Mail erfolgen kann.

Die STWEG muss also nochmals eine ordentliche Versammlung einberufen.

 
Hallo lady1

Was aus Deiner Schilderung bislang nicht so klar hervorging wäre die Frage nach dem tatsächlichen Schaden?

Ist nun einfach nur an beiden Wohnungen "darunter" ein Feuchteproblem am Fenster vorhanden... oder führt man dies auf eine Undichtigkeit der Dachabdichtung (damit unter Deinem Terrassenbelag) zurück?



Falls ja, ist das überhaupt gesichert, dass es davon käme?

Wenn es nichts mit der Dachabdichtung zu tun hätte, würde ich überhaupt nicht daran denken dort alles abzuräumen.. abgesehen von den Kosten. Denn wo ein Kran für das herunterheben hin käme, kommt dieser Kran selbstverständlich auch mit einem Personenkorb hin, um Arbeiten am Fenster ausführen zu können.

 
Herzlichen Dank für die kompetente Antwort.

Nein, das Feuchtigkeitsproblem an den Fenstern unter uns ist nicht auf die Dachabdichtung oder den Terrassenbelag zurückzuführen. Dies hat ein Gutachter festgestellt.

Allerdings weiss ich nicht, wie ich nun weiter vorgehen kann, da die Hausgemeinschaft der Meinung ist, die Vorarbeiten seien unser Problem. Wie wehrt man sich gegen so etwas??

Beste Grüsse

lady

 
Nun, wenn dies ja nachgewiesen wurde, dann würde ich erst Recht nicht auf eigene Kosten die Dachterrasse abräumen.

Ich kenne nun aber nicht den genauen Schaden, das Gutachten und die ggf. daraus resultierenden Sanierungsvorschläge, welche jemand zum Anlass nahm die besagten Arbeiten Euch aufzubürden.

Nochmals mein oben genannter Hinweis... wenn, von wem auch bestimmt, ein Kran zum Einsatz kommen kann, dann kann man (je nach Umfang der Arbeiten) auch einfach einen Fensterbauer via Kran zur Schadstelle bringen.

Daher solltest Du auf alle Fälle eine Sitzung einberufen und den Sachverhalt nochmals genau klären. Auch die Einsatzmöglichkeiten via Kran für den Monteur.

Zudem gäbe es auch, je Einsatzzweck, die Möglichkeit ggf. Hängegerüste zu montieren.

Aber wie gesagt, ich kenne jetzt weder den genauen Schaden, die Örtlichkeiten noch die Beweggründe für diese Ausführungsart.

 
....Allerdings weiss ich nicht, wie ich nun weiter vorgehen kann, da die Hausgemeinschaft der Meinung ist, die Vorarbeiten seien unser Problem. Wie wehrt man sich gegen so etwas??
hallo lady,

auf eine solche "Gemeinschaft" kann man gern verzichten.

Das dagegen wehren ist einfach:

1. Klar machen, dass du das nicht zahlst. Weder die Vorbereitung, noch evtl Schadenbehebung, noch Arbeiten um den jetzigen Zustand wieder herzustellen.

2. Solang, bis das geklärt ist, lässt du keinen auf deine Dachterrasse. Die wollen doch was von Dir, nämlich den Zugang....

Gruss

 
Allerdings.........auf so eine Gemeinschaft kann man verzichten.

Aber: ganz so einfach ist es nicht. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, Zugang zu gewähren für Arbeiten, die zwingend notwendig sind. Hinterher kriegt man uns noch dran von wegen Verzögerung, falls der Schaden unten grösser wird.

Gruss

Lady

 
hallo,

Nicht einschüchtern lassen. Darauf würd ichs aber sicher ankommen lassen..

Ausserdem bist du doch nach Meinung der "Gemeinschaft" für die Vorarbeiten zuständig und sollst die zahlen. Dann ist es gemäss meinung der "Gemeinschaft" auch nur konsequent, wenn du den Termin festlegst.In dem Fall würd ich den 12.12.9999 wählen.

Wenn die "Gemeinschaft" aber doch meint, dass es ihrem Interesse ist, dass die Arbeiten gemacht werden, ja dann sollen die mit dir einen dir genehmen Termin abmachen, die Arbeiten beauftragen und auch zahlen.

gruss

 

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