Liebe Forum-Leser
Durch Zufall bin ich auf dieses interessante Forum gestossen und bin für jede Meinung oder sogar euer Fachwissen sehr dankbar. Vor 5 Jahren haben wir eine Eigentumswohnung gekauft, Attika mit grosser Dachterrasse. Wir sind 7 Parteien mit sehr unterschiedlichen Eigentümern (einer davon ist auch der Verwalter....), die bisher gut miteinander klar gekommen sind. Die Geschichte ist viel umfangreicher und komplizierter, als ich sie hier schildern kann, mit vielen kleinen und grösseren Hässeleien, deshalb in Kürze, was mich momentan interessiert:
In zwei unter uns liegenden Wohnungen gibt es Wasser am Fenster. Der Schaden muss nun von unserer Dachterrasse aus behoben werden. Soweit ist das klar und darin sind wir uns alle einig. Damit die Arbeiten erledigt werden können, müssen 5 grosse schwere Blumentröge (die schon vor unserem Einzug da waren) wahrscheinlich von der Terrasse gelupft werden sowie ein Teil unseres Holzbodens abgetragen werden. Nun ist die Hausgemeinschaft der Ansicht, dass wir die Kosten für diese Vorbereitungsarbeiten zu tragen haben. IST DAS SO?
Weiterhin ist über diese Kostenverteilung lt. Verwalter wohl 'abgestimmt' worden. Sei es per Mail oder per Telefon. Der Entscheid wurde uns einfach mitgeteilt. Das kann doch wohl keine rechtskonforme Abstimmung sein ???
Wie gesagt, ich bin für jede Meinung zu diesem Thema dankbar.
Beste Grüsse
Lady
Durch Zufall bin ich auf dieses interessante Forum gestossen und bin für jede Meinung oder sogar euer Fachwissen sehr dankbar. Vor 5 Jahren haben wir eine Eigentumswohnung gekauft, Attika mit grosser Dachterrasse. Wir sind 7 Parteien mit sehr unterschiedlichen Eigentümern (einer davon ist auch der Verwalter....), die bisher gut miteinander klar gekommen sind. Die Geschichte ist viel umfangreicher und komplizierter, als ich sie hier schildern kann, mit vielen kleinen und grösseren Hässeleien, deshalb in Kürze, was mich momentan interessiert:
In zwei unter uns liegenden Wohnungen gibt es Wasser am Fenster. Der Schaden muss nun von unserer Dachterrasse aus behoben werden. Soweit ist das klar und darin sind wir uns alle einig. Damit die Arbeiten erledigt werden können, müssen 5 grosse schwere Blumentröge (die schon vor unserem Einzug da waren) wahrscheinlich von der Terrasse gelupft werden sowie ein Teil unseres Holzbodens abgetragen werden. Nun ist die Hausgemeinschaft der Ansicht, dass wir die Kosten für diese Vorbereitungsarbeiten zu tragen haben. IST DAS SO?
Weiterhin ist über diese Kostenverteilung lt. Verwalter wohl 'abgestimmt' worden. Sei es per Mail oder per Telefon. Der Entscheid wurde uns einfach mitgeteilt. Das kann doch wohl keine rechtskonforme Abstimmung sein ???
Wie gesagt, ich bin für jede Meinung zu diesem Thema dankbar.
Beste Grüsse
Lady