Stockwerkeigentum - Beschluss einstimmig oder nicht

Mycasa

Mitglied
17. Aug. 2010
5
0
0
Wir wohnen im Stockwerkeigentum als einer von 4 Eigentümern. In den gemeinsamen Räume (z.B. der Veloraum) wurde in der Vergangenheit so alles mögliche abgestellt wie Möbel und privater Hausrat. An der letzten GV wurde diskutiert, dass nur noch Gegenstände dort abgestellt werden sollen, welche der mobilität dienen. Einer der 4 Stockwerkeigentümer hat kleine Kinder und er hat beantragt, trotz dieser Regelung einen Kasten für die Kinderspielzeuge aufstellen zu dürfen. Dieser Antrag wurde von 3 der 4 Stockwerkeigentümer gutgeheiseen. Der vierte Stockwerkeigentumer ist damit nicht einverstanden. Er hat an die letzten Versammlung einen Juristen des Hauseigentümerverbandes mitgebracht. Dieser war der Meinung, dass eine solche Regelung (Entfernung von Möbeln aus dem Veloraum) und insbesondere die Ausnahmebewilligung für einen Stockwerkeigentümer (er darf einen Kasten für Kinderspielzeuge aufstellen) einstimmig gefällt werden müsse, ein qualifiziertes Mehr reich da nicht.

Ich bin kein Jurist, aber ich kann fast nicht glauben dass für so eine kleine Massnahme Einstimmigkeit nötig sein soll. Kennt sich da jemand aus?

 
Generell gilt, dass Flächen und Räume, die nicht im Sondernutzungsrecht sind, nicht von einzelnen Stockwerkeigentümern zu Zwecken gebraucht werden sollen, die die gleiche Nutzung für die gleichberechtigten anderen Miteigentümer ausschliessen. Deshalb darf man z.B. auch nicht auf der Gemeinschaftsparzelle ausserhalb der zugewiesenen Parkplätze parkieren, und deshalb darf der Bewohner ganz oben auch nicht den Flur mit Gerümpel füllen, auch wenn da sonst keiner durch muss.

Dieser Grundsatz kann nicht durch Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben oder umgangen werden.

Also entweder für jede Partei ein gleich grosses Möbel oder gar keines.

In der Praxis gibt s immer Leute, die viel mehr Sachen haben als andere, deshalb macht die Regelung, keine zweckfremden privaten Gegenstände in Gemeinschaftsräumen, am wenigsten Ärger und ist so üblich. Es wäre also das Deponieren von Privatmöbeln im Veloraum explizit zu bewilligen, nicht das Entfernen. Falls es ein Reglement gibt, sollte da drin stehen, was man im Veloraum abstellen darf und was nicht.

(Es gibt Schlaumeier, die den Veloraum benutzen, um ihre private Velosammlung dort zu lagern oder die Fahrräder sammeln, reparieren und verkaufen. Dafür dürfte der Veloraum natürlich nicht benutzt werden, genauso wie man nicht die Gemeinschaftswaschmaschine benutzen darf, um für fremde Leute im Lohn die Wäsche zu machen).

Was man hingegen könnte, wäre, ein nur für Kinderspielsachen vorgesehenes Möbel oder dergleichen aufzustellen, das dann allerdings allen Miteigentümern für diesen Zweck zur Verfügung stehen müsste und der Eigentümergemeinschaft gehört. Das könnte durch qualifizierte Mehrheit (Mehrheit der Eigentümer und der Wertquoten) beschlossen werden.

So etwas wäre durchaus sinnvoll, denn sowohl die Kinderfreundlichkeit der Immobile wie die Tatsache, dass die Spielsachen für draussen nicht in der Wohnung oben versorgt werden müssen, liegt im Interesse aller Miteigentümer, und ist nicht zweckwidrig (Zweck der Liegenschaft ist vermutlich "wohnen", und Kinder haben gehört zweifellos dazu). Es darf dadurch allerdings niemand in der üblichen Nutzung seines Sondereigentums behindert werden.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo emil17

Vielen Dank für Deine unfangreiche Antwort. Im Reglement steht eben nicht was in die Veloräume gehört und was nicht. Die Situation ist so, dass das "Möbellager" des einen Stockwerkeigentümers bereits besteht, deshalb muss auch das Entfernen dieser Möbel geregelt werden. Und derjenige mit dem Spielzeugkasten hat sich diesen von 3 der 4 Stockwerkeigentümern explizit bewilligen lassen. Derjenige mit dem "Möbellager" hat keinen Bedarf nach einem Spielzeugkasten uns stellen sich auf den Standpunkt, die gleiche Fläche wie der Spielzeugkasten einnimmt als Möbellager benützen zu dürfen. Wenn ich Dich richtig verstehe bist Du der Meinung, dass der mit dem Möbellager dieses also stehen lassen darf um nicht ungleich behandelt zu werden, obwoh 3 der 4 Stockwerkeigentüner der Auffassung sind, dass man nur der einzigen Familie im Haus einen Spielzeugkasten zugestehen möchte?

Das mit den "gleichen Nuzungsansprüchen" für alle Stockwerkeigentümer versteh ich eh nicht ganz. Wenn eine fünköpfige Familie mit Wertquotenanteil 35% fünf Fahrräder in den Veloraum stellt, hatt dann derjenige in der Eineinhalbzimmerwohnung und Wertquote 11% auch das Recht, fünf Fahrräder abzustellen? Wie gesagt, ich bin kein Jurist, aber das scheint mir jetzt doch etwas absurd, denn für vier mal 5 Fahrräder ist bei weitem nicht genügend Platz vorhanden. Insgesamt passen ca. 8 Fahrräder in den Veloraum. Heisst das also 2 für jeden Eigentümer, egal wie gross die Wertquote ist und wieviele Personen in seinem Haushalt wohnen?

 
.....Die Situation ist so, dass das "Möbellager" des einen Stockwerkeigentümers bereits besteht, deshalb muss auch das Entfernen dieser Möbel geregelt werden. .... Wenn ich Dich richtig verstehe bist Du der Meinung, dass der mit dem Möbellager dieses also stehen lassen darf ....
hallo,

meiner Meinung nach nach muss das Möbellager auf jeden Fall aus dem Veloraum raus, weil Möbel keine Velos sind und das (vermutlich?) nie für den einen bewilligt wurde. Dazu brauchts keine neuen Regelungen, man muss nur bestehende durchsetzen.

Ein Möbel/Kiste zum Einlagern aller Sandspielsachen aller Wohnungen würde ich für sinnvoll halten, wenn es einen geeigneten Platz gibt. So liegt das Zeug nicht rum und muss auch nicht sandig durchs Treppenhaus getragen werden (was auch wieder einige nerven würde).

Anscheinend kann das gemäss Emil durch qualifizierte Mehrheit (Mehrheit der Eigentümer und der Wertquoten) beschlossen werden, was vermutlich dein Problem löst, weil anscheinend 3 der 4 Parteien dafür sind und die vermutlich auch 50% der Wertquote vertreten.

Da ihr die ersten Nutzer der Kiste zu sein scheint würd ich an deiner Stelle die Kiste bezahlen und an die Hausgemeinschaft abtreten.

Gruss

 
Derjenige mit dem Spielzeugkasten hat sich diesen von 3 der 4 Stockwerkeigentümern explizit bewilligen lassen.
Das gehört an eine Eigentümerversammlung traktandiert, damit es rechtskräftig ist. Aber die Versammlung kann eben nicht einem Eigentümer Sonderrechte am Allgemeineigentum einräumen - sie kann es tolerieren, aber wenn einer etwas dagegen hat muss es weg. Oder es braucht eine Abänderung der Begründungsakte, und das geht nur einstimmig, gilt dann aber für immer.
Derjenige mit dem "Möbellager" hat keinen Bedarf nach einem Spielzeugkasten uns stellen sich auf den Standpunkt, die gleiche Fläche wie der Spielzeugkasten einnimmt als Möbellager benützen zu dürfen. Wenn ich Dich richtig verstehe bist Du der Meinung, dass der mit dem Möbellager dieses also stehen lassen darf um nicht ungleich behandelt zu werden, obwoh 3 der 4 Stockwerkeigentüner der Auffassung sind, dass man nur der einzigen Familie im Haus einen Spielzeugkasten zugestehen möchte?
Nein, auch ein privates Möbellager in allgemeinen Abstellräumen geht nicht. Sonst will Nummer 3 sein Wohnmobil auf dem Gästeparkplatz überwintern (Nr 1 hat ja seine Möbel im Velokeller und Nr 2 seine Spielsachen im Heizungskeller) und Nr 4 renoviert ein Hausboot in der Waschküche, mit gleicher Begründung. Wenn das alle gut finden, kann man das so machen - aber wie verrechnet man das Wohnmobil nur im Winter gegen den Schuhschrank das ganze Jahr und der Frau ganz oben gehörend, die man sowieso eigentlich nicht so recht mag.
Sonst muss man eben im Eigenheim wohnen - dann kann man alles mit Möbeln oder Velos oder was auch immer vollstellen, und so lange man die Gartentüre noch zukriegt geht das sonst keinen etwas an.

Das mit den "gleichen Nuzungsansprüchen" für alle Stockwerkeigentümer versteh ich eh nicht ganz. Wenn eine fünköpfige Familie mit Wertquotenanteil 35% fünf Fahrräder in den Veloraum stellt, hat dann derjenige in der Eineinhalbzimmerwohnung und Wertquote 11% auch das Recht, fünf Fahrräder abzustellen?
Ob man die Anzahl abzustellender Fahrräder nach Wertquote oder nach Bewohnern oder nach Blutgruppe der Hausfrau regelt, ist Sache der Versammlung. Wenn eine Familie 3 Köpfe und 8 Velos hat, wird sie wohl das private Kellerabteil opfern müssen. Das muss man halt an der Versammlung diskutieren; um die Sache voranzubringen wäre es nützlich, wenn man sich vorher darüber informiert, wie solche Dinge von professionellen Hausverwaltungen geregelt werden. Wenns nur Platz für 8 Velos hat kann man es so regeln, dass pro 12.5%Wertquote ein Fahrrad abgestellt werden darf; der Nicht-Velo-besitzer kann dann seinen Platz einem anderen abtreten, so wie er seinen Autoabstellplatz vermieten könnte.Man kann auch jeder Einheit explizit Plätze zuweisen. Man kann auch auf den gesunden Menschenverstand hoffen und die Sache nicht explizit regeln.

Man muss unterscheiden zwischen objektiver Ungleichbehandlung (A darf, B darf nicht) und der Tatsache, dass Infrastrukturen für alle bereitgehalten werden, die aber nicht alle gleich brauchen (z.B. der Lift für den Parterrebewohner, oder die Teppichstange für Leute mit Parkettböden).

 
Das muss man halt an der Versammlung diskutieren.

Man kann auch jeder Einheit explizit Plätze zuweisen. Man kann auch auf den gesunden Menschenverstand hoffen und die Sache nicht explizit regeln.

Man muss unterscheiden zwischen objektiver Ungleichbehandlung (A darf, B darf nicht) und der Tatsache, dass Infrastrukturen für alle bereitgehalten werden, die aber nicht alle gleich brauchen (z.B. der Lift für den Parterrebewohner, oder die Teppichstange für Leute mit Parkettböden).
Gesunder Menschenverstand wär zu schön, leider haben den nur 3 von 4 Stockwerkeigentümern. Wenn Du schreibst "Man kann auch jeder Einheit explizit Plätze zuweisen", dann brauch das wohl einen einstimmigen Entschluss, oder? Aber Einstlimmigkeit wird schwierig, wenn sich eine Partei konsequent quer legt.

 
Gesunder Menschenverstand wär zu schön, leider haben den nur 3 von 4 Stockwerkeigentümern.

(...) Einstlimmigkeit wird schwierig, wenn sich eine Partei konsequent quer legt.
Aha, man nähert sich langsam dem eigentlichen Problem ...Abstimmungen im StWG erfolgen nach Art 647 ZGB. Vielleicht hilft Dir Art. 647 lit. e weiter.

Wenn die Situation "einer gegen alle anderen" ist, dann wird oft behauptet, Einstimmigkeit sei nötig, um Beschlüsse zu verhindern.

Es gibt Literatur zum Thema, z.B. vom Beobachter-Verlag, vielleicht mal so etwas anschaffen. Wenn man Mitglied bei einem Hauseigentümer-Verein ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, kann man sich da ebenfalls beraten lassen.

 
Bis vor 1.5 Jahren war ich auch noch Stockwerkeigentümer und wir haben unseren Velo-Raum anhand der wertquoten klar eingeteilt, so dass jeder den entsprechenden Platz so nutzen konnte wie es ihm beliebte.

Das Grundproblem welches von emil17 angesprochen wurde hat mich dazu gebracht ein Häuschen zu kaufen , denn wenn du einen Querkopf in der "Gemeinschaft" hast, dann ist das einfach zu mühsam.

Nur weil der Herr vom HEV das im Interesse seines Klienten gesagt hat, muss es noch lange nicht heissen, dass es stimmt.

 

Statistik des Forums

Themen
27.478
Beiträge
257.604
Mitglieder
31.760
Neuestes Mitglied
mareo