Derjenige mit dem Spielzeugkasten hat sich diesen von 3 der 4 Stockwerkeigentümern explizit bewilligen lassen.
Das gehört an eine Eigentümerversammlung traktandiert, damit es rechtskräftig ist. Aber die Versammlung kann eben nicht einem Eigentümer Sonderrechte am Allgemeineigentum einräumen - sie kann es tolerieren, aber wenn einer etwas dagegen hat muss es weg. Oder es braucht eine Abänderung der Begründungsakte, und das geht nur einstimmig, gilt dann aber für immer.
Derjenige mit dem "Möbellager" hat keinen Bedarf nach einem Spielzeugkasten uns stellen sich auf den Standpunkt, die gleiche Fläche wie der Spielzeugkasten einnimmt als Möbellager benützen zu dürfen. Wenn ich Dich richtig verstehe bist Du der Meinung, dass der mit dem Möbellager dieses also stehen lassen darf um nicht ungleich behandelt zu werden, obwoh 3 der 4 Stockwerkeigentüner der Auffassung sind, dass man nur der einzigen Familie im Haus einen Spielzeugkasten zugestehen möchte?
Nein, auch ein privates Möbellager in allgemeinen Abstellräumen geht nicht. Sonst will Nummer 3 sein Wohnmobil auf dem Gästeparkplatz überwintern (Nr 1 hat ja seine Möbel im Velokeller und Nr 2 seine Spielsachen im Heizungskeller) und Nr 4 renoviert ein Hausboot in der Waschküche, mit gleicher Begründung. Wenn das alle gut finden, kann man das so machen - aber wie verrechnet man das Wohnmobil nur im Winter gegen den Schuhschrank das ganze Jahr und der Frau ganz oben gehörend, die man sowieso eigentlich nicht so recht mag.
Sonst muss man eben im Eigenheim wohnen - dann kann man alles mit Möbeln oder Velos oder was auch immer vollstellen, und so lange man die Gartentüre noch zukriegt geht das sonst keinen etwas an.
Das mit den "gleichen Nuzungsansprüchen" für alle Stockwerkeigentümer versteh ich eh nicht ganz. Wenn eine fünköpfige Familie mit Wertquotenanteil 35% fünf Fahrräder in den Veloraum stellt, hat dann derjenige in der Eineinhalbzimmerwohnung und Wertquote 11% auch das Recht, fünf Fahrräder abzustellen?
Ob man die Anzahl abzustellender Fahrräder nach Wertquote oder nach Bewohnern oder nach Blutgruppe der Hausfrau regelt, ist Sache der Versammlung. Wenn eine Familie 3 Köpfe und 8 Velos hat, wird sie wohl das private Kellerabteil opfern müssen. Das muss man halt an der Versammlung diskutieren; um die Sache voranzubringen wäre es nützlich, wenn man sich vorher darüber informiert, wie solche Dinge von professionellen Hausverwaltungen geregelt werden. Wenns nur Platz für 8 Velos hat kann man es so regeln, dass pro 12.5%Wertquote ein Fahrrad abgestellt werden darf; der Nicht-Velo-besitzer kann dann seinen Platz einem anderen abtreten, so wie er seinen Autoabstellplatz vermieten könnte.Man kann auch jeder Einheit explizit Plätze zuweisen. Man kann auch auf den gesunden Menschenverstand hoffen und die Sache nicht explizit regeln.
Man muss unterscheiden zwischen objektiver Ungleichbehandlung (A darf, B darf nicht) und der Tatsache, dass Infrastrukturen für alle bereitgehalten werden, die aber nicht alle gleich brauchen (z.B. der Lift für den Parterrebewohner, oder die Teppichstange für Leute mit Parkettböden).