Ich habe eine Frage zur Nutzung bzw. Nutzen im Rahmen von Stockwerkeigentum:
Ich bin Stockwerkeigentümer einer Überbauung mit Tiefgarage. Da vor Jahren niemand einen Garagenplatz kaufen wollte, übernahm der Besitzer der Bür/-Geschäftsräume im EG die gesamte Tiefgarage für sich. Die Tiefgarage ist nicht direkt unter dem Gebäude sondern daneben und das Dach der Tiefgarage ist auf dem selben Niveau wie die Parklplätze. Die Fläche gehört zum gemeinschaftlichen Umschwung, wurde aber praktisch nie genutzt, einzig zum Aufhängen von Wäsche.
Nun ist das Dach der Tiefgarage undicht und muss saniert werden. Die bevorstehenden Kosten haben nun die Frage aufgeworfen, wer die Kosten zahlen muss, alle Eigentümer nach Wertquote oder nur der Besitzer der Tiefgarage als alleiniger Nutzniesser?
Gibt es dazu bindende gesetzliche Grundlagen oder Entscheide? Ist es möglich, dass der entsprechende Eigentümer die Kosten tragen muss, die Fläche aber ohne Zustimmung der Allgemeinheit nicht weiter nutzen kann (zahlen ja, bestimmen nein)?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Ich bin Stockwerkeigentümer einer Überbauung mit Tiefgarage. Da vor Jahren niemand einen Garagenplatz kaufen wollte, übernahm der Besitzer der Bür/-Geschäftsräume im EG die gesamte Tiefgarage für sich. Die Tiefgarage ist nicht direkt unter dem Gebäude sondern daneben und das Dach der Tiefgarage ist auf dem selben Niveau wie die Parklplätze. Die Fläche gehört zum gemeinschaftlichen Umschwung, wurde aber praktisch nie genutzt, einzig zum Aufhängen von Wäsche.
Nun ist das Dach der Tiefgarage undicht und muss saniert werden. Die bevorstehenden Kosten haben nun die Frage aufgeworfen, wer die Kosten zahlen muss, alle Eigentümer nach Wertquote oder nur der Besitzer der Tiefgarage als alleiniger Nutzniesser?
Gibt es dazu bindende gesetzliche Grundlagen oder Entscheide? Ist es möglich, dass der entsprechende Eigentümer die Kosten tragen muss, die Fläche aber ohne Zustimmung der Allgemeinheit nicht weiter nutzen kann (zahlen ja, bestimmen nein)?
Vielen Dank für die Unterstützung.