Stockwerkeigentum / Umbau

christianh

Mitglied
03. Mai 2010
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Hallo zusammen,

wir sind eine Stockwerkeigentümergemeinschaft (3 Parteien) und haben folgende Frage: ich werde bei meiner Wohnung (3.Stock) einen Balkon anbringen lassen - die unteren Wohnungen haben bereits einen - und wir stehen nun vor dem Problem, dass sich die Wertquoten zw. den Wohnungen leicht verschieben werden, da der Balkon der unteren Wohnung ein wenig Licht nehmen wird. Wir möchten aber die Wertquoten wenn möglich nicht ändern, sondern eher mit einer einmaligen Entgeltung die Sache erledigen.

Weiss irgendjemand, ob es da gewisse Richtlinien gibt, wie hoch in etwa dieser Betrag sein könnte?

 

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