Hallo zusammen!
Weiss einer von euch wie das in der Regel bei Stockwerkeigentum gehandhabt wird?
Wenn ich da nachträglich eine Wand reinziehen wollte um ein Zimmer zu teilen.
Ist das dem Eigentümer überlassen oder benötigt so eine Veränderung in der Regel eine Zustimmung der anderen?
Desweiteren würde mich interessieren ob eine solche, eigentlich nur optische Massnahme, auch im Grundbuch vermerkt werden müsste bzw. ob eine Baugenehmigung nötig wäre?
Danke!
Weiss einer von euch wie das in der Regel bei Stockwerkeigentum gehandhabt wird?
Wenn ich da nachträglich eine Wand reinziehen wollte um ein Zimmer zu teilen.
Ist das dem Eigentümer überlassen oder benötigt so eine Veränderung in der Regel eine Zustimmung der anderen?
Desweiteren würde mich interessieren ob eine solche, eigentlich nur optische Massnahme, auch im Grundbuch vermerkt werden müsste bzw. ob eine Baugenehmigung nötig wäre?
Danke!