Stockwerkeigentum / Veränderungen

HoppSchwiez

Gesperrt
24. März 2010
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Hallo zusammen!

Weiss einer von euch wie das in der Regel bei Stockwerkeigentum gehandhabt wird?

Wenn ich da nachträglich eine Wand reinziehen wollte um ein Zimmer zu teilen.

Ist das dem Eigentümer überlassen oder benötigt so eine Veränderung in der Regel eine Zustimmung der anderen?

Desweiteren würde mich interessieren ob eine solche, eigentlich nur optische Massnahme, auch im Grundbuch vermerkt werden müsste bzw. ob eine Baugenehmigung nötig wäre?

Danke!

 
was du innerhalb deiner vier wände machst, geht die übrigen miteigentümer nur etwas an, wenn sie dadurch auch tangiert sein würden. wenn die wand also die statik des hauses beeinträchtigen würde, so könnten sie etwas dagegen haben. also, wenn du ne wand einziehst ist das weniger gefährlich, als wenn du eine wand rausbrechen würdest.

wenn du allerdings deine fensterläden in einer anderen farbe möchtest, dann müsstest du das einverständnis der gemeinschaft einholen.

 

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