Stockwerkeigentum Vertrag

cdani

New member
04. Dez. 2014
5
0
0
Hallo Forum

Ich bin neu hier und habe auch gleich eine dringende Frage.

Wir haben soeben einen Kaufvertrag unterschrieben für ein Stockwerkeigentum welches noch nicht gebaut ist. Kauf ab Plan und Einzug im 2016.

Beim Vertrag hat es mich gewundert warum nirgends die Quadratmeterzahl der Wohnung ausgewiesen ist.

Das Notariat sowie der Verkäufer haben mich darauf hingewiesen das dies nicht üblich ist bei einem Kauf ab Plan und ich habe schlussendlich auch den Vertrag unterschrieben.

Der Vertrag wurde von der Bank als in Ordnung befunden und auch der Baubeschrieb ist ausführlich.

Was ich einfach nicht verstehe, weshalb keine Quadratmeterzahlen im Vertrag hinterlegt sind.

Wenn die Wohnung schlussendlich gebaut ist aber 10m2 weniger gross ist als in der Verkaufsdokumentation, auf was kann ich mich stützen um Minderung zu verlangen?

Eigentlich kauft man doch hier die Katze im Sack?

Ist es wirklich normal das im Kaufvertrag keine m2 angegeben sind sondern nur die Wertquote und Anzahl Zimmer?

Wäre froh um ein kurzes Feedback.

Gruss Dani

 
Lieber Dani

Wundert mich zwar auch ein wenig... aber...

Wenn Du «Kauf ab Plan» hast, heisst das ja, dass Du einen Plan hast. Und aus diesem ergeben sich weit mehr Angaben als nur die m². Insofern erübrigt sich diese Angabe. (Nützt Dir ja nix, wenn das Bad dann 45m² hat dafür das Wohnesszimmer nur 12 statt umgekehrt...) Zudem werden der Käuferschaft häufig einfach Zahlen wie Brutto- Netto- Nutz- Wohn- ... Flächen um die Ohren gehauen, wo die Leute dann keine Ahnung haben was das bedeutet.

Die Frage dabei ist natürlich, was denn «der Plan» ist und wie detailliert der ist und ob er wirklich als Bestandteil der Verkaufsverträge ist.

Davon gehe ich aus:

Mit dem Vertrag hat Dir der Verkäufer das Erstellen einer Wohnung zugesichert, welche den vereinbarten Grundriss («Plan») aufweist. Das muss er liefern. Aber wenn Du schon jetzt über Minderung nachdenkst, solltest Du Dir ernsthaft überlegen, den Vertrag rückgängig zu machen.

Wennschon:

Stell hier das Kleingedruckte ein. Welche Änderungen sind vorbehalten? (z.b. Wanddicken, Fenstergrössen, Raumhöhe) Hier geht wenn schon mal etwas in die Hose.

Dann:

Der Vertrag wurde von der Bank als in Ordnung befunden und auch der Baubeschrieb ist ausführlich.
Ob die Bank das genügend seriös prüft, weiss ich nicht. ich würde nicht darauf wetten.

Und ganz direkt: Und wenn Du den Baubeschrieb als ausführlich bezeichnest, bist Du entweder vom Fach (dann kannst Du es beurteilen, würdest aber kaum fragen) oder beurteilst "einfach auch viele Seiten mit Buchstaben und Zahlen". Im letzteren Fall ist das weder ein Hinweis und schon gar keine Garantie, dass das ganze seriös ist.

Hoffentlich hilfts

Haba

 
Hallo Haba

Aus dem Plan ist ersichtlich wieviele Zimmer, aber nicht wieviele Quadratmeter. Auch nicht die Gesamtgrösse der Wohnung.

Dies ist nur in der Verkaufsdokumentation herauszulesen.

Die Bank hat den Beschrieb geprüft und für guten Standart befunden, wir haben ein gutes Verhältnis mit der Bank und auch der Berater macht seinen Job gut. Denke das kann ich beurteilen.

Vom Fach bin ich direkt nicht aber ich arbeite seit über 15 Jahren in der Haustechnik. Der Baubeschrieb ist dahingehend ausführlich das zum Beispiel auch der Hersteller sowie der Typ der Küchengeräte beschrieben ist. Es geht mir aber jetzt auch nicht um den Beschrieb, sondern ich gebe dem Verkäufer ja Geld und erwarte nehmen wir an 100 Quadratmeter wie in der Verkaufsdokumentation ersichtlich.

Wie aber soll dies nach Fertigstellung belegbar sein wenn keine Quadratmeter im Vertrag stehen?

Es geht mir nur darum das ich glaub der einzige bin wo auf dies Wert legt und es anscheinend nicht üblich sei dies zu beschreiben.

Wenn ich ein Auto kaufe steht ja auch das der Kofferraum 1000 Liter fasst.

Bezüglich dem Verkäufer kann ich sagen das er bekannt als seriös ist und dies auch durch die Bank bestätigt wurde. Was das auch immer heissen mag. Aber um das geht es ja gar nicht.

Gruss Dani

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lieber Dani

Nach Deiner Beschreibung: Das nenn' ich eben keinen Plan sondern eine Grundriss-Skizze. Und dann ist eben wichtig, ob die Verkaufsdoku Teil / Grundlage vom Vertrag ist, bzw. darin erwähnt ist. (Oder ob es genausogut ein Prospekt für Briefmarken sein könnte, so vertraglich gesehen). Merke: Ein Plan hat einen Massstab und Masse eingetragen.

Grundsätzlich gilt immer, was im Vertrag steht. Und wenn da keine Quadratmeter stehen, in allen Vertragsgrundlagen keine QM stehen, dann hast Du auch keine zugute. Und eben, wenn irgendwo von QMs die Rede ist: Was sind das für welche: Brutto, Netto, ...?

Aber eben. Ich kenne Deinen Vertrag nicht und kann auch nicht wirklich dazu Stellung nehmen. Mit der Verkaufsdoku (Deswegen wolltest Du ja die Wohnung) hättest Du immerhin etwas in der Hand. Aber... mir wäre das zuwenig (falls nicht doch irgendwie im Vertrag erwähnt).

--

Hersteller und Typ Küchengeräte... wären mir jetzt nicht so wichtig, wie z.B. [vorsicht, wilde auswahlsendung] Dichtigkeitskonzept, Wandoberflächen insbesondere auch für gemeinsame Gebäudeteile, Bodenbeläge, Anzahl Steckdosen und Typ, Leerrohre, Fensterflächen, Fensterart (2 gläser, 3 gläser, spezialgas, rahmenart?), erfüllt Schallschutz nach..., Isolationskonzept (Durchschnittlicher U-Wert, Phasenverschiebung), Kosten (-beteiligung) Umgebung, Garantierte PAW Pläne Architekt Ingenieure UND HLK und Stromer, Konzept Schutz vor direkter Besonnung, minimal garantierte JAZ der WP, minimal garantierte Zimmertemperatur bei -15°C aussen, Nutzbare Höhe Einstellhalle inkl. Einfahrt, Behindernten- und Altersgerechtigkeit bzw. Umbaubarkeit fürs Alter, Verwaltungskosten StWE, Lage Abwasserleitungen von Wohnung obendran, kein Abtreten der Garantiescheine, und mehr solches Zeug.

Grüsse

Haba

 
Hallo Haba

Ich habe es verstanden, aber ich würde gerne wissen ob es allgemein üblich ist, das bei einem Verkauf ab Plan keine Quadratmeter eingetragen werden.

Im Vertrag steht folgendes:

Bauverpflichtung / Umschreibung der Kaufsobjekte 

Die Verkäuferschaft verpflichtet sich, das Gebäude und die zum Kaufsobjekt gehörenden Räume auszubauen und die Umgebungs-gestaltungsarbeiten auszuführen, alles gemäss folgenden Unterla-gen: 

- Baubewilligung samt allfälligen Nachträgen vom 10.06.2014 

- Baubeschrieb vom 31.10.2014 

- Stockwerkeigentum-Aufteilungspläne 

Der Baubeschrieb und die Pläne dienen den Parteien als Grundlage und bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Kaufvertrages. 

Sofern Pläne und Baubeschrieb voneinander abweichen, gelten die Angaben im Baubeschrieb. 

Für alle Bauverpflichtungen gilt die SIA Norm 118 (Ausgabe 2013), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 

Die Käuferschaft hat Kenntnis davon, dass nur das effektive Mass des Gebäudes auf dem Bau an Ort und Stelle verbindlich ist, da ge-genüber den Plänen immer kleine Massabweichungen vorkommen können. 

Die Parteien erklären, dass das Kaufsobjekt durch diese Unterlagen genügend spezifiziert ist.

Die letzten zwei Sätze sagen eigentlich alles, nur das Gebäude selber ist verbindlich.

Gruss Dani

 

Statistik des Forums

Themen
27.497
Beiträge
257.738
Mitglieder
31.783
Neuestes Mitglied
Christian77