Hallo zusammen,
eine Frage zur rechtlichen Situation beim Stockwerkeigentum:
Angenommen, man besitzt eine kleine Wohnung im Stockwerkeigentum. Und in dem Haus Gibt es direkt daneben eine zweite kleine Wohnung zum Verkauf. Kann man die dazukaufen, die Wand durchbrechen zwischen den Wohnungen und dann noch etwas umbauen, sodass sich eine grosse Wohnung ergibt? Damit meine ich jetzt nicht ob das von der Baustatik her geht, sondern die rechtliche Situation.
Muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen?
Werden die Wertquoten einfach addiert? Und die Eigenmietwerte?
Danke für eure Ratschläge.
eine Frage zur rechtlichen Situation beim Stockwerkeigentum:
Angenommen, man besitzt eine kleine Wohnung im Stockwerkeigentum. Und in dem Haus Gibt es direkt daneben eine zweite kleine Wohnung zum Verkauf. Kann man die dazukaufen, die Wand durchbrechen zwischen den Wohnungen und dann noch etwas umbauen, sodass sich eine grosse Wohnung ergibt? Damit meine ich jetzt nicht ob das von der Baustatik her geht, sondern die rechtliche Situation.
Muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen?
Werden die Wertquoten einfach addiert? Und die Eigenmietwerte?
Danke für eure Ratschläge.