Stockwerkeigentum: Zusammenlegung möglich?

pulsedriver

Mitglied
03. Juli 2009
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Hallo zusammen,

eine Frage zur rechtlichen Situation beim Stockwerkeigentum:

Angenommen, man besitzt eine kleine Wohnung im Stockwerkeigentum. Und in dem Haus Gibt es direkt daneben eine zweite kleine Wohnung zum Verkauf. Kann man die dazukaufen, die Wand durchbrechen zwischen den Wohnungen und dann noch etwas umbauen, sodass sich eine grosse Wohnung ergibt? Damit meine ich jetzt nicht ob das von der Baustatik her geht, sondern die rechtliche Situation.

Muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen?

Werden die Wertquoten einfach addiert? Und die Eigenmietwerte?

Danke für eure Ratschläge.

 
Hallo

Ja möglich ist es, schau aber in Deinem StWE Reglement nach. Dort sollte etwas dazu stehen zu diesem Thema.

Was ich gerade so gefunden habe:

Nur unter Vorbehalt der vorstehenden Schranken und nur mit Zustimmung aller StWE. Im Reglement kann aber ein solcher Anspruch festgelegt sein, besonders

wenn solche Optionen von Anfang an in Aussicht gestanden haben.

Zustimmung aller wird notwendig sein, meine auch ich.

Wertquoten denke ich werden addiert.

Eigenmietwert wird neu berechnet.

Gruss norri750

 

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