störende Bäume des Nachbarn - meine Rechte ?

Daniels

Mitglied
27. Juli 2008
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Hallo

Meine Frau und ich möchten uns Land kaufen sowie bauen. Nun sind auf dem Nachbarsgrundstück einige hohe Bäume, die unsere Aussicht zunichte machen. Einige dieser Bäume ragen auch auf unser zukünftiges Land und könnten bei einem Umsturz uns gefährden.

Welche Rechte habe ich bezüglich diesen Bäumen?

- Darf ich den Eigentümer auffordern, diese zu fällen?

- Darf ich diese eigenhändig zurückschneiden (die Teile auf meinem Land)?

- Was darf ich weiter tun / nicht tun?

Ich wäre um ein paar Ratschläge sehr dankbar.

Grüsse

Daniel

 
Also das beste ist natürlich wenn du dich mit dem Nachbar einigen könntest, dass er die Bäume fällt. Vielleicht müsstest du dich an den Kosten beteiligen, liegt ja auch in deinem Interesse wenn sie weg sind und wenn die Bäume nicht normal gefällt werden können (in Wohngebieten oft der Fall) , dann geht das schnell ins Geld. Wir mussten einen Baum mit Kran rausnehmen, Kosten = ca 600.-

Das die Bäume bei einem Umsturz dein Haus gefährden ist meiner Ansicht nach kein Argument, dass er sie fällen muss. Sind ja auch schon länger da als euer Haus.

Alles was auf dein Grundstück ragt, darfst du theoretisch zurückschneiden, ist einfach die Frage ob das deinem Nachbar gefällt, neben dem du ja nachher einmal in Frieden leben wirst.

Ich würde mich mit ihm zusammensetzen und schauen ob ihr euch nicht einigen könnt. Vielleicht plant er ja schon lange diese zu fällen...

 
am besten, du rufst mal auf dem Bauamt deiner Gemeinde an. Die können dir Auskunft geben wie die gesetzliche Grundlage bei euch im Kanton und der Gemeinde dafür ist.

1) ist der Baum zu nahe an der Grenze oder nicht (ich glaube der einzuhaltende Abstand für hohe Bäume ist in der Regel 5-7 Meter). Falls er nciht zu nahe ist, kannst du gar nichts machen.

2) ist er zu nahe, kommt es auf das Kantonsgesetz an. Bei einigen Kantonen gibt es eine bestimmte Verjährungsfrist ab Pflanzung. Danach ist der Baum "rechtmässig" zu nahe gepflanzt, du kannst also auch ncihts dagegen machen. in einigen Kantonen gibt es diese Verjährungsfrist nciht, dort kann jederzeit gegen zu nahe Bäume "gekämpft" werden.

Bei zu nahen Bäumen hast du jedoch so oder so das Recht auf deinem Grundstück damit zu machen was du willst (abgesehen davon, dass das je nach dem nicht zum besten Nachbarschaftsverhältnis führt! ;-) ).

 
Aussagen wie "Alles was auf dein Grundstück ragt, darfst du theoretisch zurückschneiden" und "Bei zu nahen Bäumen hast du jedoch so oder so das Recht auf deinem Grundstück damit zu machen was du willst" stimmen so natürlich nicht. Wie die beiden Vorschreiber erwähnt haben, regelt grundsätzlich die kantonale Bauordnung resp. ergänzende Gesetze und Verordnungen und Gemeindebestimmungen Grenzabstände von Bäumen, Ästen und Wurzelwerk. Ich würde dringenst davon abraten die Dinge (Äste) ohne genaustes Studium der diesbezüglichen Bestimmungen in die eigenen Hände zu nehmen.

Nur als Beispiel: Unser Nachbar stört sich sehr an unseren ca. 60-jährigen Bäumen, welche direkt an der Grundstückgrenze wachsen. Er hat auch schon damit gedroht, überhängende Äste abzuschneiden. Sollte er dies tun und dadurch die Statik des Baumes gefährden oder würde dies sogar dazu führen, dass der Baum eingeht, geniesse ich vollste gesetzliche Rückendeckung bei einer allfälligen äusserst gesalzenen Schadenersatzklage.

 
Also ich hoffe nur dass die Bäume des Winzers den Nachbar nicht "schädigen" und sein Nachbar nicht konsequent das Recht anwendet, denn sonst könnte es sein, dass seine Schadenersatzklage ein Schuss ins Leere ist.

Stehen Pflanzen so nahe an der Grenze, dass die Äste oder Wurzeln ins Nachbargrundstück hinüberragen, so steht dem Nachbar das sogenannte Kapprecht zu, d.h. der betroffene Nachbar darf die hinüberragenden Pflanzenteile bis auf die Grenze zurückschneiden. Ein Anspruch auf Kappung der störenden äste resp. Wurzeln besteht allerdings nur, wenn der Nachbar durch den überhang oder die eindringenden Wurzeln tatsächlich geschädigt wird. Durch dieses Erfordernis soll die zwecklose Beschädigung von Pflanzen verhindert werden. Als Schädigungen kommen in Frage:

eine starke Beschattung

Feuchtigkeits- oder Lichtentzug

Behinderung der Aussicht

das Anziehen von Insekten.

Der beeinträchtigte Grundeigentümer darf zudem nur dann zur Selbsthilfe schreiten, wenn er dem Pflanzeneigentümer vorgängig Gelegenheit gab, die Störung selbst zu beheben. Er muss also eine Beschwerde an den Nachbarn richten und ihm eine angemessene Frist zur eigenen Beseitigung der eindringenden äste oder Wurzeln ansetzen. Der Verpflichtete muss genügend Zeit zum Ausführen der Arbeiten haben und darf zum Schutz der Pflanze nicht gezwungen werden die Kappung während der Vegetationszeit vorzunehmen. Nur wenn der Nachbar untätig bleibt, kommt dem Geschädigten selbst das Kapprecht zu.

In den kantonalen Einführungsgesetzen zum Zivilgesetzbuch finden sich weitere Bestimmungen über Bäume und Sträucher an der Grundstücksgrenze. Die Kantone regeln namentlich die zulässigen Grenzabstände und Maximalhöhen von Pflanzen, die Pflicht bestimmte Sträucher unter der Schere zu halten sowie den Anspruch auf Beseitigung der zu nahe an der Grenze stehenden Pflanzen. Dabei ist zu beachten, dass der Beseitigungsanspruch in den meisten Kantonen der Verjährung unterliegt, d.h. nur innerhalb einer bestimmten Frist durchgesetzt werden kann.

Quelle: HEV Schweiz

 
Da weder kantonale Gerichtsinstanzen noch das Bundesgericht eine einheitliche Rechtssprechung bei sogenannten "Schädigungen" verfolgen, sollte man als Erwerber eines Grundstücks oder Immobilie vor deren Kauf mit dem Eigentümer der Bäume in Verbindung setzen um zu sehen, in wieweit eine 'Lösung' betreffend der Bäume zustande gebracht werden könnte, oder aber das Risiko in Kauf nehmen, sich während Jahren in einem Rechtsstreit zu befinden. Gut gemeinte Tips in diversen Publikationen erfassen die Individualität jedes einzelnen Falles nicht und es wäre trügerisch, sich auf solche allgemein gehaltenen Annahmen abzustützen. /emoticons/default_wink.png

 
Hallo

Wenn Dich die Bäume so stören, dann such Dir ein anderes Grundstück. Du kannst doch nicht ein Grundstück kaufen und danach von Deinem Nachbar der schon lange da lebt fordern er solle diese Bäume fällen. Das ist für mich das gleiche wie diese Personen die in die nähe vom Flughafen ziehen und ein halbes Jahr später gegen den Fluglärm protestieren. Auch diese wusste vorher auf was sie sich einlassen. Zu anderen muss man wirklich Bäume fällen für eine bessere Aussicht??finde so was bedenklich und schade schade. Mann muss doch nicht immer alles von der Natur umlegen, niedermachen etc. nur damit es etwas schöner aussieht oder man mehr Aussicht hat. Lasst doch der Natur noch etwas Spielraum.

Schöne Grüsse

 
Hallo

Besten Dank für die vielen guten Beiträge. Wir werden natürlich das Gespräch mit dem Nachbar suchen, aber es gibt eben Nachbarn und Nachbarn. Natürlich verstehe ich auch die Gedanken von DUCCAD, aber leider wird der Boden immer teurer und rarer und da ist es schon sehr schwierig, ein einigermassen akzeptables Grundstück zu finden. Es wird wohl jedes Grundstück "ein Problem" haben.

Mittelfristig wäre es dennoch schön, wenn wir auf unserer Terrasse etwas Sonne bekämen.

 

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