Hallo
Je nach Vergehen lohnt es sich schon, dass eine Strafanzeige beim zuständigen Untersuchungsrichteramt eingereicht wird. Wenn ein GU die vom Besteller erhaltenen Gelder andersweitig, als für den bestimmten Bau verwendet und den Unternehmer nicht bezahlt, so handelt er strafrechtlich relevant. Eine Strafanzeige muss eben richtig in der Form und Inhalt abgefasst sein.
Leider ist eben das Controlling noch nicht Normalität, d.h. eine Person welche vom Bauherr eingesetzt wird, prüft zuerst dei Werkverträge, dann das Kundenkonte von der Bank, prüft was bezahlt ist usw. Ein GU der nichts zu verbergen hat, ist mit einem solchen Controlling einverstanden. Wichtig ist, dass die eingesetzte Person über die Beträge Stillschweigen wahrt, einfach kontrollieren...!
Inzwischen gibt es aber auch GU's, welche von sich aus Fachpersonen dazu ihren Kunden vorschlagen, das finde ich ist ein sehr guter Ansatz. Wer also mit einem GU bauen will, der soll schon vor Vertragsunterzeichnung dieses Thema unbedingt ansprechen.
Gruss
Bauexperte