Hallo zusammen
Wir haben ein existierendes Haus gekauft und stehen nun vor dem Problem, dass der ehemalige Besitzer die Heck zur Strasse hin auf 1.50m Höhe hatte, dass die Gemeinde nun aber meint, dass die Hecke zur Strasse hin an einer Ecke auf 80cm gestutzt werden müsse weil die Ausfahrt der beiden Nachbarhäuser eine "untergeortnete Strasse" sein und das Gesetz dies so vorschreibt.
Weiss hier jemand ob eine simple Ausfahrt, wenn sie zwei Parteien dient als untergeordnete Strasse gilt (rechtlich)?
Danke schon im voraus für alle Beiträge.
Wir haben ein existierendes Haus gekauft und stehen nun vor dem Problem, dass der ehemalige Besitzer die Heck zur Strasse hin auf 1.50m Höhe hatte, dass die Gemeinde nun aber meint, dass die Hecke zur Strasse hin an einer Ecke auf 80cm gestutzt werden müsse weil die Ausfahrt der beiden Nachbarhäuser eine "untergeortnete Strasse" sein und das Gesetz dies so vorschreibt.
Weiss hier jemand ob eine simple Ausfahrt, wenn sie zwei Parteien dient als untergeordnete Strasse gilt (rechtlich)?
Danke schon im voraus für alle Beiträge.