Stromgebastel vom Nachbar

Rodeo_3

Member
20. Nov. 2014
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Liebe Forumfreunde
 

Mein Nachbar hat behelfsmässig 4 Solarzellen an seinem Balkon befestigt. Den Strom speichert er im Zimmer mit ausrangierten Autobatterien.
Mit diesen Autobatterien läd er wiederum seine Akkus und Taschenlampenbatterien. Welche er dann in seinen jeweiligen montierten Lampen und Akkugeräte einsetzt.
Die Akkus und Batterien sammelt er jeweils in den Entsorgunsgstationen und verwendet sie wieder. Das ganze ist in eigenregie gebastelt und wurde von keinem Elektriker abgenommen. Er selber ist auch kein ausgebildeter Elektriker.

Die Konstellation war mir schom immer ein Dorn im Auge, da wir in einem Doppeleinfamilienhaus leben. Zwischen uns existiert zwar eine Brandmauer, Flammen kennen bekanntlich ja kein Hinderniss.
Anfangs dieser Wochen ist es passiert. Ein Akku hat gebrannt. Zum Glück war die Nachbarin zu Hause und hat die Feuerwehr benachrichtigt. Der Akku konnte gelöst  und schlimmeres verhindert werden. Die Kripo war ebenfalls auf Platz.
 

Ich werde nun das Gespräch mit dem Nachbar suchen und  ihn bitten auf eine seriöse Installation zu setzten.
Falls dies misslingt? Gibt es eine rechtliche Grundlage wo ich seine Eigeninstallation zum Rückbau zwingen kann?

Theoretisch kann ja jeder selber Basteln und walten was er in seinen eigenen vier Wänden will.

Grüass Rodeo_3

 
Hallo Rodeo_3!

In der "seriösen Installation" sehe ich das kleinere Problem. Die Batterien die in den Entsorgungsstationen landen, sind da nicht ohne Grund. Defekte Akkus können nicht nur brennen, sondern auch explodieren oder ausgasen!!!

Wenn ein Gespräch nichts bringt würde ich erst mal einen Anwalt befragen. Hoffe aber für Dich das er ein Einsehen hat und es zu diesem Schritt nicht kommen muss.

 
Theoretisch kann ja jeder selber Basteln und walten was er in seinen eigenen vier Wänden will.
Da die Frage bisher nicht erörtert wurde: Wie sehen die gesetzliche Rechte und Pflichten beim Doppeleinfamilienhaus denn aus? Beim Einfamilienhaus kann jeder basteln wie er will, beim Stockwerkeigentum gibt es deutlich mehr Einschränkungen, was das Schalten&Walten angeht (meist und hoffentlich geregelt in eine Hausordnung). 
Gibt es irgendwelche Vereinbarungen?

 
Wie sehen die gesetzliche Rechte und Pflichten beim Doppeleinfamilienhaus denn aus? Beim Einfamilienhaus kann jeder basteln wie er will,
Ein Doppeleinfamilienhaus ist ja nur ein Einfamilienhaus, dass nur mit dem Nachbarn zusammen auf der Grenze errichtet wurde.... die Grenze (Parzelleneigentum) bleibt ja erhalten. Jeder hat sein Häuschen.....nur eben ohne Grenzabstand. :D

 
Ein Doppeleinfamilienhaus ist ja nur ein Einfamilienhaus,
Gut, dann nehme ich meine Aussage zurück bzw. ich formuliere sie neu:
In einem Einfamilienhaus kann jeder basteln wie er will, solange er damit niemanden gefährdet.

Immerhin ist ja bereits etwas passiert, ohne etwas Glück hätte es auch schlimmer ausgehen können. Mich würde interessieren, was Feuerwehr und Polizei dazu meinten? 

 
Mich würde interessieren, was Feuerwehr und Polizei dazu meinten? 
Das kann dann nur Rodeo beantworten...

Ich denke aber, dass man ihm das nicht verbieten kann.... wohl aber auf die Gefahren hingewiesen hatte. Am Ende haftet er eben für das was passiert und wird hoffentlich eine Versicherung haben. Fallls er seine Entwicklungen weiter verfolgt, ist das als unmittelbarer Nachbar dann eben ein mulmiges Gefühl.

 
Nun, allenfalls dürfte man den ersten Brand in Bezug nach Nachbarrecht ZGB Art. 684 bereits als "übermässige Einwirkung" betrachten...
Aber ich würde den Nachbarn erst mal fragen, ob er mit seinen Versicherungen geklärt hat, ob beim Basteln mit alten Autobatterien ein weiterer Feuerschaden gedeckt ist. Versicherungen sind in solchen Fällen eher ein wenig engstirnig. Fällt aber die Haftpflicht, die Hausversicherung und die Gebäudeversicherung aus - was nach einem bereits vermerkten Vorfall wahrscheinlich ist -, dann dürfte ihn der Erwerb eines neuen Speichermediums für den Solarstrom deutlich weniger kosten  ;)  

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also ich habe gestern gerade einen Brief erhalten, dass ich nach den Umbauarbeiten einen Sicherheitsnachweis für die Elektroinstallation erbringen muss.  Dies begründet wegen:
Nur, dass er vermutlich kleine Niederspannung betreibt, sonders Kleinspannungen, oder nicht sogar sogar Sicherheitskleinspannung (SELV).

Nebenbei, normale Starterbatterien wie sie im PW eingesetzt werden, sind für diesen Verwendungszweck eigentlich nicht geeignet, und so weit mit bekannt gibt es auch keine Zulassung durch den Hersteller für dem Betrieb an Solaranlagen.

Diese Batterien sich dafür ausgelegt. kurzfristig/kurzzeitig hohe Leistung zu erbringen, und nicht um dauerhaft Strom zu liefern.

Gruss pit

 
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Der Meinung bin ich eben auch, siehe oben. Aber auch die Haftpflicht dürfte bei einem Schaden am Nachbarhaus in diesem Fall wohl eher nicht aufkommen.


Die Haftpflichtversicherung muss auch bei Grobfahrlässigkeit zahlen. Aber sie wird sich das Geld beim Verursacher des Schadens zurückholen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Haftpflichtversicherung muss auch bei Grobfahrlässigkeit zahlen.
Die Frage ist, was grobfahrlässig ist; war die erste Handlung vielleicht noch grobfahrlässig, gab es inzwischen aber einen Brand, amtlich vermerkt.
Da könnte dann folgender Ausschluss im Nebensatz gelten:
...aus Schäden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden mussten oder in Kauf genommen wurden
Auf die Einschätzung "grobfahrlässig" würde ich mich da nicht verlassen...

 
einen Sicherheitsnachweis für die Elektroinstallation
Wenn ich sehe, was da bei der periodischen Kontrolle beanstandet wurde, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Solargebastel durchgehen würde...
Allerdings ist das leider abhängig vom Kontrolleur. Was wir bez. Zweck, Befugnissen und Kontrollorganen erlebten, erinnert an eine Bananenrepublik.

 
Hallo Leute

Ihr gallopiert hier meines Erachtens langsam in eine völlig falsche Richtung (man könnte auch mal abwarten, ob und wann sich Rodeo dazu nochmals meldet)....  daher nochmals den Rat.... ersten Beitrag, Anfangssegment nochmals in Ruhe lesen...

Wie man dort lesen kann (MEHR oder ANDERE Infos gibt es dazu nicht.....also bleiben wir mal dabei), lädt der sparsame, vermutliche Öko-Nachbar lediglich seine Batterien via PV, um damit die kleinen Akkus für E-Geräten zu betreiben (zu laden).  Da steht absolut nichts, dass er den gewonnenen Strom, in irgend einer Weise, in das Stormnetz einspeist ;)

Evtl. ist er nun auch etwas schlauer geworden und deponiert die alten Batterien nun im Gartenhäuschen oder alten Spielhäuschen der Kinder, falls es solche und solches gäbe. :D

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie Pfälzer schreibt, das ist mit grösster Wahrscheinlichkeit 12 oder 24V Gleichspannung und nicht am 230V AC Netz angeschlossen. Das hat nichts mit dem Sicherheitsnachweis zu tun und es gibt meines Wissens auch kein Gesetz, was einem das Aufbauen einer solchen Anlage in der Wohnung verbieten würde.

 
Da steht absolut nichts, dass er den gewonnenen Strom, in irgend einer Weise, in das Stormnetz einspeist
Stimmt :)   
Trotzdem war's interessant - und man kann nie genug über die periodische Kontrolle reden :D  

Ich würde auch gerne wissen, ob beim letzten Brand bereits eine Versicherung involviert war und was die dazu meinten...
Vielleicht erfahren wir ja noch von @Rodeo_3, wie er nun vorgegangen ist.

 
Sali Zäma

Ich klinke mich nach meinen zwei Wochen Zeltferien wieder in das Gespräch ein. Danke bis jetzt für den Gesprächsstoff.
Da der Nachbar Frühpensionär ist und zur Zeit viel  in seinem Waldhäuschen ist und ich jetzt selber in den Ferien weilte, konnte ich das Thema mit ihm noch nicht besprechen ;-(
Seine Partnerin kennt sich mit dem Gebastle nicht aus und möchte auch nichts damit zu tun haben.
Seine Solaranlage ist ein unabhängiges System und ist nicht mit der Hausinstallation verbunden. Wie schon erwähnt, läd er damit "nur" seine Akkus auf. Man weiss nie im Dunkeln, ob jetzt ein Einbrecher bei ihnen im Haus ist oder es die Nachbaren sind, die mit den Stirntaschenlampe im Haus hantieren. Meine Frau hat mich gestern Abend wieder gerufen, da sie ein Knall hörte und Taschenlampenschein sah. Ein kurzer Blick in Wintergarten offenbarte mir, dass die Nachbarin ihr Wäsche aufhing. Ich bin auch dafür, dass wir sorgfälltig mit unseren Ressourcen umgehen, aber man kann auch übertreiben. Dies ist jedoch wieder ein anderes Thema.

Sobald der Nachbar mal in einer ruhigen Minute mir über den Weg läuft, kläre ich auch über den Verlauf auf.

Grüass Rodeo_3

 
Man weiss nie im Dunkeln, ob jetzt ein Einbrecher bei ihnen im Haus ist oder es die Nachbaren sind, die mit den Stirntaschenlampe im Haus hantieren. Meine Frau hat mich gestern Abend wieder gerufen, da sie ein Knall hörte und Taschenlampenschein sah.
:D  
Sparsam und schräg, würd ich meinen... ;)  

 

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