Stromleitung des Nachbarn quer im Garten

Jacy

Mitglied
06. Feb. 2011
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Hallo,

Beim umgraben im Garten habe ich auf ca 40 cm Tiefe die Stromleitung des Nachbarb freigelegt.

Auf der Parzelle sind keine Dienstbarkeiten eingetragen.

Nun möchte ich einen Teich bauen und das Stromkabel müsste dazu nach rechts und Tiefer gelegt werden.

Wer muss nun für diese Kosten aufkommen und darf ich das überhaupt?

Gruss

jacy

 
Was ist das denn für ein Stromkabel? Sein Hausanschluss? Da wirst du dann wohl siche rin der Pflicht sein. Oder irgend ein Kabel, das er selber im Garten verbuddelt hat, um z.B. seine Garenlampen zu speisen? Dann würde es mich sehr wundern, wenn du die Kosten übernehmen müsstest, in dem Fall könntest du wohl auch Entfernung der Leitung fordern.

 
Könnten diese Kabel keine Cablecom-Kabel sein?

Die wurden relativ untief von Haus zu Haus verlegt.

Gruss Fred

 
Es Handelt sich um seinen Stromanschluss wo er selber den Graben gemacht und das Rohr verlegt hat. Dies jedoch bevor wir die Parzelle gekauft haben.

Gruss

 
Echt? Und einfach durch eine andere Parzelle.

In Afrika würde mich sowas nicht wundern, wo's kein Grundbuch gibt.

Aber in Europa......../emoticons/default_additional/42.gif

Gruss, Fred

 
Nun, dann ist ja klar wer was zu zahlen hat, er hat unberechtigterweise euer Grundstück tangiert und muss dafür gerade stehen.

Im Zweifelsfall einfach kappen /emoticons/default_tongue.png (ironisch gemeint)

 
@raycecile, Danke für deine Antwort. Dann hat sich untenstehende Frage nun erledigt.

Der eigentümer der Leitung hätte ohne Probleme den Garten umgehen können jedoch hätte das dann die Leitung um 15 bis 20 Meter verlängert.

Ich habe jedoch nun ein Problem.

Ich würde gerne einen Gartenteich mit Sitzplatz erstellen und habe keine Ahnung ob das Kabel tiefergelegt werden kann und vorallem wer da die Kosten übernehmen muss?

Jacy

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na, ganz klar der Begünstigte... in deinem Fall der Besitzer der Leitung. Dies wäre übrigens auch nicht anders, wenn er ein durchleitungsrecht durch deine Parzelle im Grundbuch eingetragen hätte!

liebs Grüessli, jomazi

 
Das ich das nun richtig verstanden habe.

Eigentlich müsste ein Durchleitungsrecht im Grundbuch eingetragen sein.

Und auch wenn ein solcher Eintrag vorhanden ist muss der Besitzer der Leitung die verlegung bezahlen?

Leider haben jegliche versuche normal mit dem besitzer zu sprechen und eine Lösung zu finden nicht gefruchtet.

Dann werde ich ihm nun per Einschreiben eine 30 TÄgige frist setzen um das Kabel zu verlegen nach Planangaben meinerseits.

Hoffe das kommt nun gut so.

Mit freundlichem Gruss und Dank

Jacy

 
Wenn er darauf nicht eingeht gibst du ihm nochmals eine 10-tägige Frist um den rechtmässigen Zustand gemäss Grundbuch wiederherzustellen (sprich Leitung entfernen) danach wird auf seine Kosten entfernt.

Ich würde auch die Gemeinde und das Grundbuchamt über eine wiederrechtlich verlegte Leitung informieren, dann kommt dann nämlich noch der Kreisgeometer und das Ewerk und dann wirds für ihn richtig teuer.

Weil ein Stromanschluss an Haus muss von einem zertifizierten Elektriker gemacht werden, da reden wir von 380V Drehstrom, damit ist nicht zu spassen.

Alleine aus Sicherheitsgründen muss die Leitung weg, stell dir vor du willst einen Busch pflanzen und triffst aus versehen mit der Spitzhacke diese Leitung! Absolutes NoGo und kein Nachgeben eurerseits, die Leitung muss ordentlich verlegt und in den öffentlichen Werk-Plänen erfasst werden, dies zu seinen Lasten!

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt echt lustige Type auf dieser Welt......

Also wenn der Nachbar sogar zugibt, dass er die Zuleitung selber für sein Haus gebudelt hat, frag ich mich:

1) Wo er dann die Leitung am anderen Ende angeschlossen hat (Das darf eigetnlich nur das EW machen, nicht mal der Elektriker der das Haus installiert)

2) Die Leitung ist sicherlich nicht korrekt eingebudelt, zuwenig tief und wahrscheinlich kaum mit dem richtigen Rohr

Ich würde dem lokalen EW nen Hinweis geben, was diese Leitung in deinem Garten wohl zu bedeuten hat......

Und wenn sich der Nachbar auf stur stellt, dann erst recht zur Gemeinde und lokalem EW.

Ts, ts Zustände wie im tiefen Dschungel.

 
Hallo,

Beim umgraben im Garten habe ich auf ca 40 cm Tiefe die Stromleitung des Nachbarb freigelegt.

Auf der Parzelle sind keine Dienstbarkeiten eingetragen.
@ Jasy,

Also wenn ich dort herumgebaggert hätte, und so ein Kabel liegt dort usachgemäß und vielleicht noch ohne Trassenband verlegt, das hätte nur einmal kurz geknallt ( falls es ein Starkstromkabel wäre) und das Thema wäre durch gewesen

Mit Zitronen hätte jedenfalls der Nachbar mit der vorherigen Verlegung gehandelt, weil dich beim Kauf der Parzelle keiner drauf aufmerksam machte.

Du hättest jedenfalls keine Schuld gehabt, sollte das Kabel beschädigt worden sein

Aber bestehe darauf, dass das Kabel umgelegt wird auch wenn es 30 Meter mehr sein sollen, denn der kürzeste Weg ist nicht immer der beste, und bei späteren Aufgrabungen kann sich ohnehin dann keiner mehr entsinnen, wo da mal ein Kabel war.

Überhaupt gehören solche Sachen ins Grundbuch eingetragen ( Durchführungsrechte, Genehmigungen von Vorbesitzern, usw.)

Strippe

______________________

Elektrotechnik in Hamburg

 
Danke für die Antworten.

Ich werde nun sehen was mir der Nachbar auf meinen Brief Antwortet.

Mit freundlichem Gruss

Jacy

 

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