Hallo,
Beim umgraben im Garten habe ich auf ca 40 cm Tiefe die Stromleitung des Nachbarb freigelegt.
Auf der Parzelle sind keine Dienstbarkeiten eingetragen.
Nun möchte ich einen Teich bauen und das Stromkabel müsste dazu nach rechts und Tiefer gelegt werden.
Wer muss nun für diese Kosten aufkommen und darf ich das überhaupt?
Gruss
jacy
Beim umgraben im Garten habe ich auf ca 40 cm Tiefe die Stromleitung des Nachbarb freigelegt.
Auf der Parzelle sind keine Dienstbarkeiten eingetragen.
Nun möchte ich einen Teich bauen und das Stromkabel müsste dazu nach rechts und Tiefer gelegt werden.
Wer muss nun für diese Kosten aufkommen und darf ich das überhaupt?
Gruss
jacy