Hallo zusammen
Bis jetzt habe ich immer nur "heimlich" mitgelesen /emoticons/default_smile.png
Und mich nun auch entschlossen, mal selbst ein bisschen zu Bauen und schon gehen die Probleme los...
In meiner Baubewilligung steht unter "Auflagen und Weisungen", dass eine Stromleitung (Kabelschutzrohrblock) der Elektra, welche Nahe der Grundstücksgrenze verläuft, nicht tangiert werden darf. Dies wurde in der Planung auch berücksichtigt.
Inzwischen wurde mit dem Aushub begonnen und nun ist diese Stromleitung von der Elektra zum Vorschein gekommen. Diese liegt aber einiges weiter im Grundstück, als im Leitungskataster aufgeführt. Es besteht keine spezielle Dienstbarkeit im Grundbuch für diese Leitung. Das Bauvorhaben wird davon nun beeinträchtigt, bzw. wäre so wie geplant nicht möglich. Die Elektra verlangt, dass die Leitung da bleibt und nicht umgelegt werden darf. Damit dies erfüllt werden kann, muss die Hangsicherung "oben" geändert, eine Mauer anderes gezogen werden (ich verlieren eine Aussenparkplatz dadurch) und eine zusätzliche Böschungssicherung "unten" wird nötig.
Hat wer Tipps wie dies rechtlich aussieht? Kann die Elektra eine Umlegung verweigern? Wenn ja, kann ich dann wenigstes fordern, dass sie die Mehrkosten welche mir entstehen übernehmen?
Bin um jeden Rat und Antwort dankbar.
Schöne Grüsse
Meo
Bis jetzt habe ich immer nur "heimlich" mitgelesen /emoticons/default_smile.png
Und mich nun auch entschlossen, mal selbst ein bisschen zu Bauen und schon gehen die Probleme los...
In meiner Baubewilligung steht unter "Auflagen und Weisungen", dass eine Stromleitung (Kabelschutzrohrblock) der Elektra, welche Nahe der Grundstücksgrenze verläuft, nicht tangiert werden darf. Dies wurde in der Planung auch berücksichtigt.
Inzwischen wurde mit dem Aushub begonnen und nun ist diese Stromleitung von der Elektra zum Vorschein gekommen. Diese liegt aber einiges weiter im Grundstück, als im Leitungskataster aufgeführt. Es besteht keine spezielle Dienstbarkeit im Grundbuch für diese Leitung. Das Bauvorhaben wird davon nun beeinträchtigt, bzw. wäre so wie geplant nicht möglich. Die Elektra verlangt, dass die Leitung da bleibt und nicht umgelegt werden darf. Damit dies erfüllt werden kann, muss die Hangsicherung "oben" geändert, eine Mauer anderes gezogen werden (ich verlieren eine Aussenparkplatz dadurch) und eine zusätzliche Böschungssicherung "unten" wird nötig.
Hat wer Tipps wie dies rechtlich aussieht? Kann die Elektra eine Umlegung verweigern? Wenn ja, kann ich dann wenigstes fordern, dass sie die Mehrkosten welche mir entstehen übernehmen?
Bin um jeden Rat und Antwort dankbar.
Schöne Grüsse
Meo