Stromleitungs Problem

Meo

Mitglied
16. März 2012
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Hallo zusammen

Bis jetzt habe ich immer nur "heimlich" mitgelesen /emoticons/default_smile.png

Und mich nun auch entschlossen, mal selbst ein bisschen zu Bauen und schon gehen die Probleme los...

In meiner Baubewilligung steht unter "Auflagen und Weisungen", dass eine Stromleitung (Kabelschutzrohrblock) der Elektra, welche Nahe der Grundstücksgrenze verläuft, nicht tangiert werden darf. Dies wurde in der Planung auch berücksichtigt.

Inzwischen wurde mit dem Aushub begonnen und nun ist diese Stromleitung von der Elektra zum Vorschein gekommen. Diese liegt aber einiges weiter im Grundstück, als im Leitungskataster aufgeführt. Es besteht keine spezielle Dienstbarkeit im Grundbuch für diese Leitung. Das Bauvorhaben wird davon nun beeinträchtigt, bzw. wäre so wie geplant nicht möglich. Die Elektra verlangt, dass die Leitung da bleibt und nicht umgelegt werden darf. Damit dies erfüllt werden kann, muss die Hangsicherung "oben" geändert, eine Mauer anderes gezogen werden (ich verlieren eine Aussenparkplatz dadurch) und eine zusätzliche Böschungssicherung "unten" wird nötig.

Hat wer Tipps wie dies rechtlich aussieht? Kann die Elektra eine Umlegung verweigern? Wenn ja, kann ich dann wenigstes fordern, dass sie die Mehrkosten welche mir entstehen übernehmen?

Bin um jeden Rat und Antwort dankbar.

Schöne Grüsse

Meo

 
...In meiner Baubewilligung steht unter "Auflagen und Weisungen", dass eine Stromleitung (Kabelschutzrohrblock) der Elektra, welche Nahe der Grundstücksgrenze verläuft, nicht tangiert werden darf. Dies wurde in der Planung auch berücksichtigt.

Inzwischen wurde mit dem Aushub begonnen und nun ist diese Stromleitung von der Elektra zum Vorschein gekommen. Diese liegt aber einiges weiter im Grundstück, als im Leitungskataster aufgeführt. Es besteht keine spezielle Dienstbarkeit im Grundbuch für diese Leitung. Das Bauvorhaben wird davon nun beeinträchtigt, bzw. wäre so wie geplant nicht möglich. Die Elektra verlangt, dass die Leitung da bleibt und nicht umgelegt werden darf. ...
Hallo Meo
erstmal herzlich willkommen!/emoticons/default_biggrin.png

Ich weiss jetzt nicht genau was Du für eine rechtliche Handhabe hast - doch da wird sich sicherlich noch jemand zu Wort melden. Grundsätzlich schreibst Du ja, dass diese Leitung "nahe der Grunstücksgrenze" sein sollte und Du auf Deinem Grundstück keine Dienstbarkeiten eingetragen hast. Ich würde meinen, dass mal abzuklären ist, wieso und warum denn dann dort und überhaupt ein Kabel verkäuft!

Wenn die Elektra tatsätzlich "widerrechtlich" ein Kabel verbuddelt hat, dann hat sie auch dafür zu sorgen, dass dies behoben wird oder Du dafür entschädigt wirst. Um dies durchsetzen zu können bedarf es aber sicherlich einen guten Anwalt und es könnte zu unangenehmen Verzögerungen mit Deinem Bauvorhaben kommen!

Grüssle

Arcuos

 
Hoi Meo

hoffe, dass deine private Rechtschutzversicherung solche Fälle nicht ausgeschlossen hat. Sonst wirds teuer.

Wenn du gegen die Elektra vorgehst und das würde ich auf alle Fälle machen, wird sich dein Bauvorhaben aber um einige Zeit verzögern /emoticons/default_sad.png

Gruss moudi

 
Also, das Stromversorger ihre Leitungen so einfach über andere Grundstücke verlegen dürfen ist mir eigendlich unbekannt, anders ist es bei Pfeifengrundstücken wo 2 Häuser hintereinander über eine gemeinsame Grundstückszufahrt zugängig sind. Dort sind die Versorgungsrechte für das hintere Grundstück, das nicht an der Straße liegt im Grundbuch eindeutig geklärt. Alle unterirdisch verlegten Versorgungseinrichtungen die für eine hintere Bebauung eines Grundstückes, werden unter der Zufahrt des vorderen Teils verlegt, wobei der Besitzer des vorderen Grundstück dieses dulden muß.

Sollte das hintere Grundstück zuerst bebaut werden, so hat der spätere Erwerber des vorderen Grundstücks sein Gebäude so zu errichten, dass Versorgungswege des hinteren Grundstückes in diesen nicht beeinflusst werden.

So ist es jedenfalls in der Hamburgischen Bauordnung zu lesen

Wie das nun in der Schweiz ist, weiss ich nicht

 
Ich bin auch kein Jurist, aber wenn keine Dienstbarkeiten eingetragen sind und die Leitung nicht dort ist wo sie sein sollte......

Wahrscheinlich will die Elektra einfach es mal versuchen. Ich würde einfach mal die Frage stellen, mit welchem Recht sie darauf beharren. Ansonsten würde ich mir einen Anwalt nehmen, vermutlich immer noch günstiger als der Verzicht und die Aenderungen, die du beschrieben hast.

Nur Mut, manchmal erlauben sie die "Grossen" einfach zuviel und das zu Unrecht.

P.S. Du baust in der Schweiz...?

 
Da man gerne selber auch Strom hätte und das gerne unterirdisch, gibts halt auch Leitungen. Eigentlich sollten die ja in den Strassen liegen.

In dem Fall geht es wahrscheinlich darum, dass man nicht das Recht hat, einfach die Leitung zu kappen, bloss weil keine Dienstbarkeit eingetragen ist.

Dem E-Werk anrufen, sie sollen die Leitung so verlegen, dass die Arbeiten nicht behindert und nicht aufgehalten werden, auf ihre Kosten natürlich.

 
Danke für eure Antworten.

@Automation

Ja, Schweiz, nähe Frick AG

@Moudi

Leider schliesst die, bzw. alle Privatrechschutzversicherung jegliche Fälle im Bauwesen aus. Die Rechtsauskunft vom Saldo/K-Tipp konnte leider auch nicht helfen /emoticons/default_sad.png

Dass da eine Leitung von der Elektra ist, wurde mir zu Beginn mitgeteilt. Darum auch die Auflage in der Baubewilligung, dass diese nicht tangiert werden darf. Dem wurde auch zugestimmt, da ja ein Leitungsplan vorlag auf welchem die Leitung am Rand der Parzelle verläuft. Nur war der Leitungsplan eben falsch und die Leitung verläuft weiter von der Grenze weg im Grundstück drin. Die Elektra verweist nun auf die Baubewilligung und bei solchen Plänen gäbe es nie Anspruch auf Richtigkeit. Des Weiteren ist laut Elektra eine Umlegen zu gefährlich, da die Leitung für das gesamte Quartier oberhalb des Grundstücks sei.

Ach...ich merk schon, dass man da wohl klein beigeben muss, um den Terminplan halten zu können...

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ach...ich merk schon, dass man da wohl klein beigeben muss, um den Terminplan halten zu können...
Das wiederum würde ich nicht machen. Baubewilligung ist aufgrund der Pläne. Jetzt da zu sagen, die Pläne sind da nicht Richtig und der Bauherr muss dan nun tragen, das ist dann zu billig.Ich würde klar mit einem eingeschriebenen Brief den Sachhalt aufzeigen und klar begründen, dass weder Dienstbarkeit eingetragen sind, noch die Pläne stimmen. Insofern stimmen die Randbedingungen gegenüber der Baubewilligung nicht mehr und die sollen sich ihrerseits an die Baupläne halten.

 
...Darum auch die Auflage in der Baubewilligung, dass diese nicht tangiert werden darf. Dem wurde auch zugestimmt, da ja ein Leitungsplan vorlag auf welchem die Leitung am Rand der Parzelle verläuft.
Die Zustimmung erfolgte - wie bereits Automation geschrieben hatte - unter anderen Voraussetzungen!
Nur war der Leitungsplan eben falsch und die Leitung verläuft weiter von der Grenze weg im Grundstück drin. Die Elektra verweist nun auf die Baubewilligung und bei solchen Plänen gäbe es nie Anspruch auf Richtigkeit.
Natürlich gibt es da Anspruch auf Richtigkeit - an was sonst soll man sich halten? Wir sind hier in der Schweiz und nicht irgendwo in Afrika, "wo ich mal schnell ne Leitung ziehe"...!
Des Weiteren ist laut Elektra eine Umlegen zu gefährlich, da die Leitung für das gesamte Quartier oberhalb des Grundstücks sei.
"Gefährlich" ist da nix - es bedingt aber kurzzeitig den Strom abzuschalten und da hängen nun mal ein paar Haushalte daran... Vermutlich hat die Elektra einfach Angst, dass von dieser Seite her Forderungen kommen könnten.../emoticons/default_additional/124.gif
Ach...ich merk schon, dass man da wohl klein beigeben muss, um den Terminplan halten zu können...
Ein eingeschriebener Brief (am Besten auf einem Anwaltspapier!) wirkt in solchen Fällen oft Wunder. Es kann doch nicht sein, dass wir als Häuslebauer uns an sämtliche Regeln, Eingaben und Pläne halten müssen und die Elektra nicht!? Schliesslich ist Dein Land dadurch schon beeinträchtigt, dass überhaupt eine Stromleitung da durch läuft. Dies ohne Dienstbarkeit, welche normalerweise im Grundbuch eingetragen wäre... das würde ich auf keinen Fall so hinnehmen und gleich auch mit Schadenersatz für Landwert, Bauverzögerung sowie für Folgekosten drohen!
Auf jeden Fall würde sich wohl ein Anwalt nützlich machen um Dein Recht durchsetzen zu können.

Ich wünsche Dir auf jedenfall Ausdauer und Mut, es auch mit einem "Grossen" aufzunehmen! Die machen i.d.R. erstmal auf "Einschüchterung" und kommen damit meist auch durch. Ich würde dies auf keinen Fall so hinnehmen und einen Anwalt einschalten, damit Du denen erstmal den "Wind aus den Segeln nimmst".

Grüssle

Arcuos

 

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