Stützmauer / Haftung bei Sturz einer Person!?

ibis_m

Mitglied
07. Dez. 2009
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Hallo zusammen

Wir sind an der Planung der Umgebung.

Da unsere Parzelle 180cm tiefer ist als die des Nachbarn planen wir, den Niveauunterschied mit einer Stützmauer zu bewältigen.

Die Stützmauer kommt ca. 1m von der Parzellengrenze weg auf unserer Parzelle zu stehen.

Oben auf der Stützmauer möchte ich weder einen Zaun noch eine Bepflanzung machen.

Meine Frage: Wie sieht die Rechtssituation aus, wenn eine Person (Erwachsener oder Kind) von der Mauer stürzt?

Bin ich haftbar?

Welche Vorschriften gibts diesbezüglich (gibts üebrhaupt irgendwelche Vorschriften)!?

Danke für Eure Tipps...

Gruess ibis_m

 
ja, es gibt Vorschriften - die kann man sich bei der Gemeinde (Bauamt) holen. Wahrscheinlich musst Du ein Geländer oder ähnliches machen. Wenn du dies nicht tust, kannst Du bei einem Unfall auch haftbar werden.

Ich weiss, dass dies Theorie ist und den meisten Leuten ist das egal und sie kümmern sich nicht drum. Trotzdem würde ich die Gefahr nicht unterschätzen.

 
Spätestens bei der Hausabnahme durch den Bauinspektor wirst du erfahren ob eure Situation zumutbar ist oder nicht... Bei uns hatte er gesagt, es sei noch in Ordnung so (er hatte es aber angesprochen).

 
ja, für allfällige schäden bist du haftbar. du bist verantwortlich dass dein werk sicher ist und für niemanden eine gefahr darstellt...(glaube es könnte Art.58 OR sein? /emoticons/default_rolleyes.gif ).

was die absturzsicherung anbelangt, so braucht es ab einer absturzhöhe von einem meter eine absturzsicherung...(sia 358)...bis zu einer absturzhöhe von 1.5m kann die sicherung auch durch dichte bepflanzung erfolgen...d.h. evt. ein kleine böschung vor stützmauer machen...

 

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