Stützmauer wurde falsch gebaut

Fabi

Mitglied
06. Sep. 2008
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Hallo zusammen

Ich bin seit rund einem Jahr Besitzer einer Doppelhaushälfte von 1998. Im Herbst 2005 wurde am Ende des Grundstücks eine Stützmauer aus Winkelelementen gebaut. Dort ist das Grundstück rund einen Meter höher als das angrenzende Grundstück. Die Mauer erstreckt sich über die eine Seite meines Grundstücks und das des Besitzers der anderen Doppelhaushälte (ca. 16m lang).

Nun zu meinem Problem: Die Stützmauer wurde leider nicht fachmännisch gebaut, obwohl sich die Firma, die die Mauer gebaut hat Gartenbauer nennt (es handelt sich dabei um einen ortsansässigen Gartenbauer). D.h. es fehlt eine Hinterfüllung. Dies hat dazu geführt, dass einige der Winkelelemente nahe am unteren Ende gebrochen sind, vermutlich durch Wasser, welches im Winter nicht abfliessen konnte und dann gefroren ist. Diese Elemente verschiebten sich über die Jahre, d.h. sie kippen langsam nach vorne, von unserem Grundstück weg. Zudem hat mir ein anderer Gartenbauer gesagt, der sich die Mauer kürzlich angeschaut hat, dass für so eine Mauer eigentlich die 12cm dicken Elemente hätten verwendet werden sollen und nicht die 6cm dicken. Ich muss nun schauen, dass die Mauer saniert wird (mein Nachbar wird sich für seinen Teil der Mauer an den Kosten beteiligen).

So, nun meine Frage:

Habe ich hier irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, die Firma, welche die Mauer gebaut hat zu belangen? Oder hätte ich bei der Vorbesitzerin meiner Doppelhaushälfte bessere Chancen? Leider habe ich die Mauer vor dem Kauf des Hauses nicht so genau angeschaut bzw. nicht darauf geachtet. Fest steht jedoch, dass das Problem schon vor dem Kauf bestand (laut Aussagen von beiden Nachbarn). Anscheinend hat die Vorbesitzerin meiner Doppelhaushälfte vor ca. 2 Jahren die Gartenbaufirma, welche die Mauer gebaut hat darauf angesprochen, gemacht wurde aber nichts. Mein Nachbar hat mir noch die Rechnung seines Teils der Mauer gegeben (ich habe leider darüber keine Unterlagen von der Vorbesitzerin erhalten). Dort sieht man, dass der Bau von rund 8m Mauer knappe 3000.- gekostet hat und nur aus den Elementen (ca. 2500.-) und dem Fundament (500.-) bestand.

Ich hoffe, mir kann jemand einen guten Rat geben. Leider denke ich, dass ich nicht viele Chancen habe, da soweit ich weiss eine Verjährung von 10 Jahren gilt, und diese wäre im letzten Hebst verstrichen.

Danke für die Hilfe.

 
Auf Garantie kannste hier nichts mehr machen.

Die 3000 empfinde ich als sehr günstig. Bist du aus Deutschland?

 
Bin nicht aus DE. Dass die CHF 3000 viel zu wenig sind denke ich eben auch. Ich habe hier im Forum mal Zahlen um die 1000.- pro Laufmeter bei einer 1m hohen Mauer gelesen. Bei unserer Mauer wurde ganz klar gespart. Und leider an der falschen Stelle.

Gibts sonst rechtlich eine Möglichkeit? Z.B. die Möglichkeit, die Mauer als versteckter Mangel anzusehen, auf den mich die Vorbesitzerin hätte hinweisen sollen? Wobei versteckt ja auch nicht wirklich zutrifft. Ich meine, es geht hier um einen Betrag der sicher gegen CHF 20'000 geht für die Sanierung. Das möchte ich nicht ohne zumindest alles versucht zu haben einfach so hinnehmen.

 
Hallo Fabi

Da hast du leider 0 Chance.

Wie hätte der Vorbesitzer dich sollen darauf hinweisen, wenn es sich um einen verteckten Mangel handelt.

Dazu müsstest du nachweisen können, dass der Vorbesitzer Kenntnis davon hatte.

 
Versteckt ist er nicht wirklich, das stimmt schon. Der Mangel wurde einfach nicht erwähnt, also verschwiegen.

Die Vorbesitzerin hat den Mangel gekannt, das hat mir mein Nachbar versichert, da er sie früher bereits auf eine Sanierung angesprochen hat. Der Nachbar in der anderen Doppelhaushälfte sagte mir, meine Vorbesitzerin hätte bereits vor 2-3 Jahren mit dem Erbauer der Mauer betr. des Problems gesprochen. In wie weit mir diese Aussage helfen könnten weiss ich jedoch nicht.

 
Was willst du denn. Dein Vorbesitzer hat einen Servelat gekauft. Daraus wird auch mit gut zureden nie ein leckerer Braten.

 
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Versteckt ist er nicht wirklich, das stimmt schon. Der Mangel wurde einfach nicht erwähnt, also verschwiegen.

Die Vorbesitzerin hat den Mangel gekannt, das hat mir mein Nachbar versichert, da er sie früher bereits auf eine Sanierung angesprochen hat. Der Nachbar in der anderen Doppelhaushälfte sagte mir, meine Vorbesitzerin hätte bereits vor 2-3 Jahren mit dem Erbauer der Mauer betr. des Problems gesprochen. In wie weit mir diese Aussage helfen könnten weiss ich jedoch nicht.
Hallo Fabi

Der damalige Gartenbauer ist heute, das wirst Du ja wohl schon erkannt haben, längst aus der Gewährleistung raus.

Allerdings hast Du meines Erachtens Recht damit, dass (da wissentlich und nachweislich bekannt) Dir dies vom Verkäufer verschwiegen wurde (in der Annahme Deine Aussage ist hier korrekt). Wir können Dir hier aber natürlich keine Rechtsauskunft erteilen... es wäre daher sicher am einfachsten, wenn Du diesen Punkt mit einem Anwalt kurz besprichst. Er wird Dich, mit dem Wissen um weitere Punkte und ggf. Text des Kaufvertrages, dann weitergehend beraten können.

 
Allerdings hast Du meines Erachtens Recht damit, dass (da wissentlich und nachweislich bekannt) Dir dies vom Verkäufer verschwiegen wurde (in der Annahme Deine Aussage ist hier korrekt).
Da bin ich nicht Deiner Meinung:

Eine kaputte Mauer, auch wenn sie an der Grundstücksgrenze hangabwärts liegt, sieht man bei üblicher Prüfung der Kaufsache. Der Verkäufer muss nicht jeden Defekt explizit anmelden. Arglistig verschwiegene Mängel sind solche, von den denen der Verkäufer nicht nur gewusst haben muss, dass sie existieren, und die wesentlich sind, also den Kaufentscheid beeinflusst hätten (Hausschwamm, Altlasten usw.). Beides wäre zu beweisen.

Ein Anwalt kann auch nichts weiter machen, zudem wird im Kaufvertrag "gekauft wie gesehen" (oder ähnlich) stehen. Das gibt nur unproduktive Honorarkosten.

Unschön an der Sache ist, dass der Pfuscher, also derjenige, welcher die Mauer unsachgemäss ausgeführt hat, fein heraussen ist. Auch hier könnte es natürlich sein, dass damals die billigste und nicht die beste Offerte berücksichtigt wurde.

 
Danke Pfälzer und emil17 für die Einschätzung.

Nach reiflicher Überlegung bin ich auch eher emils Meinung, dass da wohl nicht mehr viel zu machen ist. Trotzdem werde ich versuchen, hier noch eine Aussage von einem Anwalt zu bekommen.

 

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