Hallo zusammen
Ich bin seit rund einem Jahr Besitzer einer Doppelhaushälfte von 1998. Im Herbst 2005 wurde am Ende des Grundstücks eine Stützmauer aus Winkelelementen gebaut. Dort ist das Grundstück rund einen Meter höher als das angrenzende Grundstück. Die Mauer erstreckt sich über die eine Seite meines Grundstücks und das des Besitzers der anderen Doppelhaushälte (ca. 16m lang).
Nun zu meinem Problem: Die Stützmauer wurde leider nicht fachmännisch gebaut, obwohl sich die Firma, die die Mauer gebaut hat Gartenbauer nennt (es handelt sich dabei um einen ortsansässigen Gartenbauer). D.h. es fehlt eine Hinterfüllung. Dies hat dazu geführt, dass einige der Winkelelemente nahe am unteren Ende gebrochen sind, vermutlich durch Wasser, welches im Winter nicht abfliessen konnte und dann gefroren ist. Diese Elemente verschiebten sich über die Jahre, d.h. sie kippen langsam nach vorne, von unserem Grundstück weg. Zudem hat mir ein anderer Gartenbauer gesagt, der sich die Mauer kürzlich angeschaut hat, dass für so eine Mauer eigentlich die 12cm dicken Elemente hätten verwendet werden sollen und nicht die 6cm dicken. Ich muss nun schauen, dass die Mauer saniert wird (mein Nachbar wird sich für seinen Teil der Mauer an den Kosten beteiligen).
So, nun meine Frage:
Habe ich hier irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, die Firma, welche die Mauer gebaut hat zu belangen? Oder hätte ich bei der Vorbesitzerin meiner Doppelhaushälfte bessere Chancen? Leider habe ich die Mauer vor dem Kauf des Hauses nicht so genau angeschaut bzw. nicht darauf geachtet. Fest steht jedoch, dass das Problem schon vor dem Kauf bestand (laut Aussagen von beiden Nachbarn). Anscheinend hat die Vorbesitzerin meiner Doppelhaushälfte vor ca. 2 Jahren die Gartenbaufirma, welche die Mauer gebaut hat darauf angesprochen, gemacht wurde aber nichts. Mein Nachbar hat mir noch die Rechnung seines Teils der Mauer gegeben (ich habe leider darüber keine Unterlagen von der Vorbesitzerin erhalten). Dort sieht man, dass der Bau von rund 8m Mauer knappe 3000.- gekostet hat und nur aus den Elementen (ca. 2500.-) und dem Fundament (500.-) bestand.
Ich hoffe, mir kann jemand einen guten Rat geben. Leider denke ich, dass ich nicht viele Chancen habe, da soweit ich weiss eine Verjährung von 10 Jahren gilt, und diese wäre im letzten Hebst verstrichen.
Danke für die Hilfe.
Ich bin seit rund einem Jahr Besitzer einer Doppelhaushälfte von 1998. Im Herbst 2005 wurde am Ende des Grundstücks eine Stützmauer aus Winkelelementen gebaut. Dort ist das Grundstück rund einen Meter höher als das angrenzende Grundstück. Die Mauer erstreckt sich über die eine Seite meines Grundstücks und das des Besitzers der anderen Doppelhaushälte (ca. 16m lang).
Nun zu meinem Problem: Die Stützmauer wurde leider nicht fachmännisch gebaut, obwohl sich die Firma, die die Mauer gebaut hat Gartenbauer nennt (es handelt sich dabei um einen ortsansässigen Gartenbauer). D.h. es fehlt eine Hinterfüllung. Dies hat dazu geführt, dass einige der Winkelelemente nahe am unteren Ende gebrochen sind, vermutlich durch Wasser, welches im Winter nicht abfliessen konnte und dann gefroren ist. Diese Elemente verschiebten sich über die Jahre, d.h. sie kippen langsam nach vorne, von unserem Grundstück weg. Zudem hat mir ein anderer Gartenbauer gesagt, der sich die Mauer kürzlich angeschaut hat, dass für so eine Mauer eigentlich die 12cm dicken Elemente hätten verwendet werden sollen und nicht die 6cm dicken. Ich muss nun schauen, dass die Mauer saniert wird (mein Nachbar wird sich für seinen Teil der Mauer an den Kosten beteiligen).
So, nun meine Frage:
Habe ich hier irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, die Firma, welche die Mauer gebaut hat zu belangen? Oder hätte ich bei der Vorbesitzerin meiner Doppelhaushälfte bessere Chancen? Leider habe ich die Mauer vor dem Kauf des Hauses nicht so genau angeschaut bzw. nicht darauf geachtet. Fest steht jedoch, dass das Problem schon vor dem Kauf bestand (laut Aussagen von beiden Nachbarn). Anscheinend hat die Vorbesitzerin meiner Doppelhaushälfte vor ca. 2 Jahren die Gartenbaufirma, welche die Mauer gebaut hat darauf angesprochen, gemacht wurde aber nichts. Mein Nachbar hat mir noch die Rechnung seines Teils der Mauer gegeben (ich habe leider darüber keine Unterlagen von der Vorbesitzerin erhalten). Dort sieht man, dass der Bau von rund 8m Mauer knappe 3000.- gekostet hat und nur aus den Elementen (ca. 2500.-) und dem Fundament (500.-) bestand.
Ich hoffe, mir kann jemand einen guten Rat geben. Leider denke ich, dass ich nicht viele Chancen habe, da soweit ich weiss eine Verjährung von 10 Jahren gilt, und diese wäre im letzten Hebst verstrichen.
Danke für die Hilfe.