Stwe - Veränderungen an gemeinschaftliche Teile

Nikslos

Mitglied
11. Nov. 2010
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Wir ziehen nächste Woche in unserer umgebauten Eigentümerwohnung. Beim Haupteingang fehlt jedoch noch einen Postkasten und eine Klingel für unsere Wohnung (sind für diese Wohnung nie vorhanden gewesen).

So wie ich es verstehe bedeutet dies, dass wir an den gemeintschaftlichen Teilen (Hauseingang) Veränderungen vornehmen müssen - wie gehen wir da vor? Müssen alle Eigentümer meinen Briefkasten zustimmen und entscheiden wie die Abdeckung unserer Klingel aussehen soll? Müssen wir darüber abstimmen oder ist der Verwalter in diesem Fall zuständig die Entscheidung zu treffen? Und wer übernimmt die Kosten - wir oder die Gemeinschaft?

Bin echt ratlos - will ja nichts falsch machen...

Gruss Nikslos

 
... ich würde mich an den Verwalter wenden, der soll sich darum kümmern /emoticons/default_wink.png es ist schliesslich sein Job. Wie die Kosten verteilt werden, soll er aus dem Reglement begründen.

 

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