Stwe - Veränderungen an gemeinschaftliche Teilen

Nikslos

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11. Nov. 2010
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Sali

Wir ziehen nächste Woche in unserer umgebauten Eigentümerwohnung. Beim Haupteingang fehlt jedoch noch einen Postkasten und eine Klingel für unsere Wohnung (sind für diese Wohnung nie vorhanden gewesen).

So wie ich es verstehe bedeutet dies, dass wir an den gemeintschaftlichen Teilen (Hauseingang) Veränderungen vornehmen müssen - wie gehen wir da vor? Müssen alle Eigentümer meinen Briefkasten zustimmen und entscheiden wie die Abdeckung unserer Klingel aussehen soll? Müssen wir darüber abstimmen oder ist der Verwalter in diesem Fall zuständig die Entscheidung zu treffen? Und wer übernimmt die Kosten?

Bin echt ratlos - will ja nichts falsch machen...

Gruss Nikslos

 

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