subjektiv-dringliche Verbindungen

Hailqueen

Mitglied
15. Juni 2008
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Hallo zusammen

wir interessieren und für ein Haus und haben einen Grundbuch-Auszug verlangt. Da wir hier ziemliche Laien sind, wollte ich mich erkundigen, was "Subjektiv-dringliche Verbindungen" genau bedeutet?

herzlichen Dank und viele Grüsse

 
Hi

Mit Google wurde ich auf diese Seite geschickt.

ps: es heisst vermutlich "dingliche " nicht Dringliche"

Hier solltest du die Profi Antwort finden.

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Glossar

subjektiv dingliche Verbindung

"angemerktes" Miteigentum: Art. 32 GBV; das Miteigentum wird bei einem "herrschenden" Grundstück angemerkt. Beim in Miteigentumsanteile aufgeteilten Grundstück werden unter der Rubrik "Eigentümer" die Grundbuchblätter der "herrschenden" Grundstücke eingetragen.

Turbo

 

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