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wir interessieren und für ein Haus und haben einen Grundbuch-Auszug verlangt. Da wir hier ziemliche Laien sind, wollte ich mich erkundigen, was "Subjektiv-dringliche Verbindungen" genau bedeutet?
ps: es heisst vermutlich "dingliche " nicht Dringliche"
Hier solltest du die Profi Antwort finden.
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Glossar
subjektiv dingliche Verbindung
"angemerktes" Miteigentum: Art. 32 GBV; das Miteigentum wird bei einem "herrschenden" Grundstück angemerkt. Beim in Miteigentumsanteile aufgeteilten Grundstück werden unter der Rubrik "Eigentümer" die Grundbuchblätter der "herrschenden" Grundstücke eingetragen.