Suche Infos zu Bürgschaft, Verpfändung Lebensversicherung, Privatdarlehen, Rechte als Mieter bei wechsel des Hausbesitzers

Familiestucki

New member
01. Mai 2013
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Wir wohnen seit einigen Jahren in einm kleinen Haus mit grossem Garten (ca. 1000 m2) und einem Stall, und haben dafür das Vorkaufsrecht.

Nun hat uns unser Vermieter informiert, dass er das Haus im Sommer verkaufen will.

Das Haus soll ca. 400'000 CHF kosten. Eigentlich haben wir noch mit ein-zwei Jahren gerechnet, um unser Eigenkapital aufzustocken.

Doch nun müssen wir 100'000 CHF Eigenkapital in 4 Monaten bereit stellen.

Aufgrund längerer Arbeitslosigkeit und Rückzahlung eines Stipendium.Darlehens, konnten wir bis Ende letztes Jahr keine grossen Rücklagen machen.

Auf die Pensionskasse können wir nicht zählen, da da noch nichts zu holen ist.

Ich will hier Bitte keine Belehrungen und eigen Meinungen erhalten, sondern bin auf der Suche nach brauchbaren Fakten und Erfahrungen.

Ich weiss, dass es das Beste und einzig Richtige ist, wenn man die 20% Eigenkapital direkt bar auf den Tische legen kann. Dies ist jedoch leider nicht möglich.

Da wir im Quartier gut verankert sind, zwei Hunde und Katzen haben und keine Passende Wohung/Haus in der Region zu mieten ist, wägen wir nun alle Finanzierungsoptionen ab.

  • Wir haben je eine Risikolebensversicherung ohne Sparanteil von je 200'000 CHF.
Wie sieht es aus, wenn wir diese Verpfänden wollen?

Was gibt es da für Möglichkeiten?

  • Wie viel Wichtung hat eine Bürgschaft bei einer Hypothek, und wie wirkt sîe sich auf die Höhe des Eigenkapitals aus?

  • Hat jemand Erfahrung mit Privatkrediten im Familien-/Bekanntenkreis?

Falls wir das Haus dann nicht kaufen werden, wie sieht es mit dem Mietvertrag aus?

Geht der eins zu eins an den neuen Vermieter über?

Der bisherige Vermieter kann uns nicht aufgrund des Verkaufes kündigen?

Der neue Vermieter kann uns frühestens unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, sobald er im Grundbuch eingetragener Eigentümer ist?

Schon besten Dank für eure Antworten

 
hallo

seit mitte letzten jahres hat die finma neue regelungen. eine davon ist, dass mind. 10% der investitionskosten BAR vorgelegt werden müssen. dies entspr. in eurem fall mind. 40'. bar bedeutet desweiteren, dass das geld von eurem ersparten kommen muss, sprich sparkonto auf einer bank oder 3a. ihr müsst die herkunft nachweisen können. es darf kein darlehen sein, jedoch eine schenkung. auch dies muss jedoch schriftlich vorgelegt werden.

die 2. 10% kann man je nach bank belehnen, meines wissens jedoch nur 2. säule, was bei euch jedoch nicht vorhanden ist....

ganz ehrlich, ich sehe da keine chance, ausser ihr erhaltet von jemandem eine schenkung über 80'.

mit dem verkauf des hauses geht euer mietvertrag auf den neuen eigentümer über. wenn dieser das haus zu eigengebrauch nutzen will (sich selbst oder nahe verwandte), dann kann er euch ordentlich kündigen, gem. kündigungsfrist in eurem mietvertrag (bei uns z.b. 3 monate).

lg

famrosa

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.....

  • Wir haben je eine Risikolebensversicherung ohne Sparanteil von je 200'000 CHF.
Wie sieht es aus, wenn wir diese Verpfänden wollen?

Was gibt es da für Möglichkeiten?
Hallo,

Eine Risikolebensversicherung hat kein angespartes Kaptal und daher kann davon auch nichts verpfändet werden.

Gruss

 
Danke. Das haben wir uns schon so gedacht.

Dann beginnen wir uns schon mal nach einem neuen Haus um zuzuschauen :-(

 

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