SUCHE Kt. Zug Hilfe Aussenisolation/Überbaurecht

Gabrielle

Mitglied
30. Nov. 2009
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Seid vielen Monaten versuchen wir unser Haus von aussen zu isolieren. Das Projekt wurde von "Das Gebaeudeprogramm" gutgeheissen, d.h. Subvention gesprochen.

Nun springt mir aber a) die ausfuehrende Firma ab (womit die Gutsprache des "Gebaeudeprogramms" hinfaellig ist) und /emoticons/default_cool.png stellt der Nachbar fuer uns unakzeptable Bedingungen in Bezug auf das fuer die Aussenisolation notwendige Ueberbaurecht.

Deshalb ist auch das Baugesuch haengig.

Ich suchte bereits Hilfe bei der Gemeinde, dem "Gebaeudeprogramm" (national wie regional) und weiteren Stellen des Kantons, bin aber bis jetzt nicht fuendig geworden.

Wer hat Ideen, wo ich mir Hilfe holen kann?

Danke!

Gabrielle

 
Frag mal einen altbauerfahrenen Architekten, den Du mit dem Bewilligungsverfahren beauftragst. Den Zugang zur Wand (Gerüst usw.) kann dir der Nachbar nicht verwehren (Leiterrecht), du musst es aber vorher ankündigen. Für unbedeutenden Überbau gibt es oft Bestimmungen im Baureglement, die sollte der Fachmann aber wissen. Es ist nicht das Gleiche, ob man 5 cm für die Dämmung braucht oder einen Hühnerstall auf Nachbars Boden bauen will! Wenn z.B. Traufüberstände über die Grenze in einem alten Dorfkern üblich sind, kannst Du Dich auch darauf berufen. Ohne lokalen Fachmann (Baujuristen oder Archi) wird es aber nicht gehen.

Vielleicht sind die Grenzsteine nicht ganz präzise gesetzt - auch hier sind Toleranzen bis 10 cm vom tatsächlichen Grenzverlauf denkbar, und wenn die Aussenmauer nicht auf der Grenze steht, sondern 5 cm innendran aufhört, reicht das ja schon.

Möglicherweise gibt es dazu auch Bestimmungen im Baugesetz, oder in irgendeiner Energiespar- und Gebäudesanierungsverordnung. Also auch mal bei der kantonalen Energiefachstelle *persönlich* vorsprechen - wenn das Projekt als förderungswürdig erkannt wurde, lohnt sich dort eine Anfrage bestimmt. Du dürftest nicht der erste sein mit diesem Problem. Wenn die Gerichte das Gesamtinteresse an Energiesparen regelmässig höher bewerten als das Interesse eines Privateigentümers an 10 cm Privatland am Mauerfuss des Nachbarhauses, das de facto nicht genutzt werden kann, und das auch noch unter dem Traufüberhang liegt, bestehen da Chancen - aber das ist Juristenfutter, und billiger wird das Projekt deswegen nicht.

Wenn der Nachbar aber von einer leider bekannten, aber wenig beliebten Sorte ist und alle juristischen Register zieht, wird es mühsam, denn es handelt sich ja um Verfügung über fremdes Privateigentum. Vielleicht kannst Du ihm anderswie entgegenkommen?

Falls Du die Bewilligung bekommst, die ist gewöhnlich 3 Jahre gültig und das lässt Zeit, um Firma und Subvention wieder zu beantragen. Ich würde aber bei der Subventionierenden Behörde schriftlich deponieren, warum sich der Bau verzögert, sonst haben die plötzlich kein Geld mehr zum Verteilen.

Ich wünsche viel Durchhaltewillen und Erfolg.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Emil

Danke fuer deine Antwort!

Frag mal einen altbauerfahrenen Architekten, den Du mit dem Bewilligungsverfahren beauftragst.
Vielleicht bloede Frage, aber wie finde ich so einen?

Den Zugang zur Wand (Gerüst usw.) kann dir der Nachbar nicht verwehren (Leiterrecht), du musst es aber vorher ankündigen. Für
Wir stehen an der Nordseite Wand an Wand genau auf der Grenze. Aber das Nachbarsgebaeude ist nur einen Stock hoch, wir aber zwei. Somit reichen die 11,5 cm Isolation (so viel ist notwendig, damit wir es unter "Das Gebaeudeprogramm" laufen lassen koennen) auf sein Grundstueck bzw. ueber dem Flachdach des Nachbargebaeudes.

Ohne lokalen Fachmann (Baujuristen oder Archi) wird es aber nicht gehen.
Gern - wie finde ich einen Baujuristen?

auch mal bei der kantonalen Energiefachstelle *persönlich* vorsprechen - wenn das Projekt als förderungswürdig erkannt wurde, lohnt sich dort eine Anfrage bestimmt. Du dürftest nicht der erste sein mit diesem Problem.
Dachte ich mir auch, bin da aber noch nicht weitergekommen. Habe allerdings noch nicht persoenlich vorgesprochen. Das ist eine noch lohnenswerte Idee.

Danke!

Wenn die Gerichte das Gesamtinteresse an Energiesparen regelmässig höher bewerten als das Interesse eines Privateigentümers an 10 cm Privatland am Mauerfuss des Nachbarhauses, das de facto nicht genutzt werden kann, und das auch noch unter dem Traufüberhang liegt, bestehen da Chancen - aber das ist Juristenfutter, und billiger wird das Projekt deswegen nicht.
Der Nachbar will uns das Ueberbaurecht durchaus zugestehen, aber die Bedingungen, die in den Vertrag und das Grundbuch sollen, finden wir unakzeptabel. Das Grundstueck wuerde unserer Meinung nach dadurch zu sehr belastet.

Es handelt sich dabei nicht um eine Privatperson, aber ich moechte das hier nicht in die Oeffentlichkeit tragen.

Falls Du die Bewilligung bekommst, die ist gewöhnlich 3 Jahre gültig und das lässt Zeit, um Firma und Subvention wieder zu beantragen.
Ah! Dann habe ich eingentlich das Pferd von hinten versucht aufzuzaeumen.

Danke dir!

Ich würde aber bei der Subventionierenden Behörde schriftlich deponieren, warum sich der Bau verzögert, sonst haben die plötzlich kein Geld mehr zum Verteilen.
Ah, auch eine gute Idee!

Ich wünsche viel Durchhaltewillen und Erfolg.
Danke dir. Ja, mir geht zwischendurch schon die Luft aus, echt!

Gabrielle

 

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