Hallo an alle Juristen-Profi's und an alle die sich sonst im juristen Jungle auskennen:
Wir haben von der Stadt ein altes Haus gekauft. Die Stadt möchte nun die Eigentumsübertragung erst Ende Januar 2009 machen und jetzt rund einen 6. als Anzahlung, der Rest bei Eigentumsübertragung. Gemäss Vertrag sind wir dann jetzt bereits Besitzer und dürfen alle baulichen Veränderungen, welche keine Baubewilligung benötigen (also Küche, Bad, Elektrisch, Malen etc.) bereits ausführen. Was wir gemäss Vertrag nicht dürften wäre z.B. Wände rausreissen und den Anbau bereits machen.
Was haltet Ihr davon? Warum machen die das wohl so? (steuerliche Vorteile etc.). Dürften wir dann die Baueingabe auch bereits jetzt machen so dass wir dann im Februar gleich loslassen können mit umbauen? Wir wollen ja nicht solange warten und dann im Februar nochmals 3 Monate auf die Baubewilligung warten. Würdet Ihr da den Vertrag auch mit einer Fachperson anschauen? Wer ist da geeignet (Anwalt, Rechtschutzversicherung, Bauherrenberatung?????)
Wir sind nun ziemlich von der Rolle, da wir nicht wissen ob dies nun eher ein Vorteil oder ein Nachteil für uns ist.
Liebe Grüsse vom nun wieder gefrusteten Hüsli-Traum /emoticons/default_mad.png/emoticons/default_ohmy.png
Wir haben von der Stadt ein altes Haus gekauft. Die Stadt möchte nun die Eigentumsübertragung erst Ende Januar 2009 machen und jetzt rund einen 6. als Anzahlung, der Rest bei Eigentumsübertragung. Gemäss Vertrag sind wir dann jetzt bereits Besitzer und dürfen alle baulichen Veränderungen, welche keine Baubewilligung benötigen (also Küche, Bad, Elektrisch, Malen etc.) bereits ausführen. Was wir gemäss Vertrag nicht dürften wäre z.B. Wände rausreissen und den Anbau bereits machen.
Was haltet Ihr davon? Warum machen die das wohl so? (steuerliche Vorteile etc.). Dürften wir dann die Baueingabe auch bereits jetzt machen so dass wir dann im Februar gleich loslassen können mit umbauen? Wir wollen ja nicht solange warten und dann im Februar nochmals 3 Monate auf die Baubewilligung warten. Würdet Ihr da den Vertrag auch mit einer Fachperson anschauen? Wer ist da geeignet (Anwalt, Rechtschutzversicherung, Bauherrenberatung?????)
Wir sind nun ziemlich von der Rolle, da wir nicht wissen ob dies nun eher ein Vorteil oder ein Nachteil für uns ist.
Liebe Grüsse vom nun wieder gefrusteten Hüsli-Traum /emoticons/default_mad.png/emoticons/default_ohmy.png