Suchen dringend juristischen Rat

Hüsli-Traum

Mitglied
29. Apr. 2008
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Hallo an alle Juristen-Profi's und an alle die sich sonst im juristen Jungle auskennen:

Wir haben von der Stadt ein altes Haus gekauft. Die Stadt möchte nun die Eigentumsübertragung erst Ende Januar 2009 machen und jetzt rund einen 6. als Anzahlung, der Rest bei Eigentumsübertragung. Gemäss Vertrag sind wir dann jetzt bereits Besitzer und dürfen alle baulichen Veränderungen, welche keine Baubewilligung benötigen (also Küche, Bad, Elektrisch, Malen etc.) bereits ausführen. Was wir gemäss Vertrag nicht dürften wäre z.B. Wände rausreissen und den Anbau bereits machen.

Was haltet Ihr davon? Warum machen die das wohl so? (steuerliche Vorteile etc.). Dürften wir dann die Baueingabe auch bereits jetzt machen so dass wir dann im Februar gleich loslassen können mit umbauen? Wir wollen ja nicht solange warten und dann im Februar nochmals 3 Monate auf die Baubewilligung warten. Würdet Ihr da den Vertrag auch mit einer Fachperson anschauen? Wer ist da geeignet (Anwalt, Rechtschutzversicherung, Bauherrenberatung?????)

Wir sind nun ziemlich von der Rolle, da wir nicht wissen ob dies nun eher ein Vorteil oder ein Nachteil für uns ist.

Liebe Grüsse vom nun wieder gefrusteten Hüsli-Traum /emoticons/default_mad.png/emoticons/default_ohmy.png

 
Ich würde den Verkäufer (Stadt) angehen und die offenen Fragen/Unklarheiten direkt mit ihm besprochen.

Bezüglich Baubewilligung wird er sie vermutlich ans zuständige Bauamt verweisen, wo Sie auch Ihre Fragen platzieren können.

Ich könnte mir vorstellen, dass es für den Verkäufer administrative/steuerliche Vorteile gibt, das Haus bis Ende Jahr (bzw. Ende Januar) in seinem Eigentum zu belassen.

Für Sie als Käufer sehe ich evt. Risiken:

- das Haus ist bewohnt: Mieter

- das Haus ist unbewohnt: Vandalenakte (Haus entspricht bei Eigentumsübertrag nicht mehr dem besichtigten Zustand)

Persönlich war/bin ich der Meinung, dass ein Käufer erst ?Eigentümer? eines Objektes wird, wenn es auch so (ab Datum Übergang Nutzen Schaden, in Ihrem Fall Ende Januar 2009) im Grundbuch eingetragen ist.

Unabhängig davon, was im Vertrag steht. /emoticons/default_confused.png

Da würde ich mich schon genau informieren, bevor irgendwelche Verpflichtungen (Handwerkeraufträge etc) Ihrerseits in die Wege geleitet werden?.

Oder den Vertrag mit einem Rechtsanwalt besprechen. /emoticons/default_smile.png

Mit freundlichen Grüssen

Poker08

 
Hallo

grundsätzlich bist du erst 'Eigentümer' der gekauften Liegenschaft am Tage des Grundbucheintrages. Alle anderen vertraglich aufgesetzten Kaufbedingungen sind nach notarieller Ausfertigung und Unterzeichnung aber zivilrechtlich auf Schadenersatz einklagbar. Falls, wie in eurem Falle, im Vertrag also steht, dass ihr dies und jenes bereits vor dem Grundbucheintrag ausführen/nutzen dürft, dann könnt ihr dies so auch machen (Baueingabe, kleinere Umbauten usw.) Falls die Verkäuferin, aus welchem Grund auch immer, den Grundbucheintrag nicht mehr erzielen kann, könnt ihr diese dann für all eure Auslagen und Kosten haftbar machen.

Gruss

Till

 

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