Swisshaus: keine Erdbebensicherheit gemäss SIA 260 (2003)

bergbauer

Mitglied
31. Juli 2008
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Kürzlich hatte ich ein Gespräch mit einem Swisshaus Kundenberater/Verkäufer. Die Erfüllung der Tragwerksnormen SIA 260 ff. (2003) bezüglich Erdbebensicherheit ist offenbar nicht im Standardangebot drin. Für die Erfüllung der Normen würde Swisshaus bei meinem Projekt zusätzlich CHF 12000 berechnen. Hat mich zugegebenermassen etwas erstaut. Ich war der Ansicht, dass diese Normen verpflichtend seien für alle Bauten (Haftpflicht?). Ist das ein Irrtum?

 
Da bin ich ganz anderer Meinung, denn der Kanton Aargau verlangt keine erbebensichere Bauweise. Mein Ing. musste keinen Nachweis erbringen.

Ganz anders im Kanton Basel, dort wird der Nachweis verlangt.

 
Im Kanton ZH müssen Mehrfamilienhäuser seit 2009 erdbebensicher gebaut werden, für EFH gelten lediglich Empfehlungen (keine Pflicht).

Gruss, Mäge

 
Zur Erdbebensicherheit und SIA Normen gibt es zwei Aspekte zu beachten:

a) Erdbebensicheres Bauen wird nur in den Kantonen BS und VS verlangt.

(vgl BAFU - Erdbebenvorsorge soll intensiviert werden)

/emoticons/default_cool.png Die Rolle der SIA Normen: Sie stellen zwar eine Norm dar und dennoch kann sich der Bauherr nicht in Sicherheit wiegen, sich bei einem Schaden gegen den Architekten oder Planer bei Nichteinhaltung juristisch durchzusetzen. Dies wird im besagten SIA Artikel SIA News: Erdbeben-Fachgespräch (Abschnitt Rolle der SIA-Normen) deutlich. Es wird dem Planer empfohlen, die SIA Norm anzuwenden und es besteht bei Nichteinhaltung unter Umständen die Möglichkeit, dass sich der Planer strafbar gemacht hat. Mit anderen Worten: Die SIA Normen sind zwar in der Branche anerkannt, rechtlich aber nicht bindend, also demnach eher Empfehlungen.

 
Hallo Bergbauer,

ich denke Du wolltest noch einen praktischen Tipp zur Aussage Swisshausverkäufer, oder?

Ist es denn an Deinem Bauort, bzw. diesem Kanton, nun Pflicht oder wolltest Du dies, rein privat zu Deiner Sicherheit haben?

Wie Du aus dem Link entnehmen kannst, soll dies ja laut SIA (und die sollten es ja wissen) beim Neubau keine Mehrkosten oder so gut wie keine Mehrkosten verursachen!

Wie kommt dann Swisshaus auf die Idee, Dir hierfür 12.000 Franken abknöpfen zu wollen?

Bei uns gibt es ja auch verschiedene Erdbebennzonen und auch hier muss etwas dafür getan werden, was bei den meisten Häuschen Mehrkosten zwischen 1.600,- und 2.500,- Euro ergibt. Es ist also nicht die Welt.

Wobei man sagen muss, dass wir ja generell nicht mit Betonwänden oder Teilflächen im EG oder DG arbeiten, sondern mit Dämmmauerwerk. Dann sind auch die Kosten hier etwas mehr gerechtfertigt. In der Schweiz wird ja lediglich der Backstein gegen den Beton getauscht. Putz, Dämmung und Abrieb bleiben ja exakt identisch!

Also, da stimme ich den SIA-Leuten doch mal gerne zu.... sollte fast nix an Mehrkosten bringen.

Dass Swisshaus es trotzdem verlangt, sollte Dir zu denken geben. Aktuell gibt es ja noch ein Thema "Swisshaus und Täfer"... hier. Solltest Du mal lesen, bevor der Herr Verkäufer wieder zu Besuch kommt! Könnte sich lohnen.

 
Zur Erdbebensicherheit und SIA Normen gibt es zwei Aspekte zu beachten:

a) Erdbebensicheres Bauen wird nur in den Kantonen BS und VS verlangt.

(vgl BAFU - Erdbebenvorsorge soll intensiviert werden)

/emoticons/default_cool.png Die Rolle der SIA Normen: Sie stellen zwar eine Norm dar und dennoch kann sich der Bauherr nicht in Sicherheit wiegen, sich bei einem Schaden gegen den Architekten oder Planer bei Nichteinhaltung juristisch durchzusetzen. Dies wird im besagten SIA Artikel SIA News: Erdbeben-Fachgespräch (Abschnitt Rolle der SIA-Normen) deutlich. Es wird dem Planer empfohlen, die SIA Norm anzuwenden und es besteht bei Nichteinhaltung unter Umständen die Möglichkeit, dass sich der Planer strafbar gemacht hat. Mit anderen Worten: Die SIA Normen sind zwar in der Branche anerkannt, rechtlich aber nicht bindend, also demnach eher Empfehlungen.
Hallo Gourna

Danke für die Detailausführungen.

Bis jetzt sind bei Baugesuchen lediglich in der Baubewilligung der Zusatz der Gebäudeversicherung aufgetaucht - Das Einhalten der relevanten SIA-Artikel 260/261 ist Grundlage dieser Bewilligung.

Es ist aber keine Kantonale Linie erkennbar !!

Andy

 
Liebe Leute

Vielen Dank für eure Antworten. Ich entnehme daraus:

1. Es wäre gut, wenn die SIA Normen eingehalten würden

2. Es gibt aber keine Rechtssicherheit darüber, ob die Nichteinhaltung ein Mangel am Bauwerk darstellt, vermutlich aber nicht.

@Pfälzer: Mir ging es nicht um die Erfüllung von Vorschriften, sondern nur um eine möglichst gute, d.h. sichere Ausführung im Eigeninteresse (auch wenn das Haus an einem Standort der Zone 2 nicht übermässig erbebengefährdet wäre). Auch ich hätte gedacht, dass man im Wesentlichen ein paar Wände durchgehend von unten bis oben statt in dünnem, einknickgefährdeten 15cm Mauerwerk in armiertem Beton erstellt und somit die Sache erledigt wäre. Möglicherweise kommt hier die typische GU-Problematik zu Tragen: günstiger Standard, teure Zuschläge bei "Extrawünschen".

Euer Bergbauer

 
@Pfälzer:

Möglicherweise kommt hier die typische GU-Problematik zu Tragen: günstiger Standard, teure Zuschläge bei "Extrawünschen".

Euer Bergbauer
Hallo Bergbauer,

so sehe ich dies ebenfalls /emoticons/default_wink.png ....da kann man das eine oder andere noch rausholen.... bei solchen Bauherrenwünschen../emoticons/default_biggrin.png da lacht das Verkäuferherz und der GU freut sich mit /emoticons/default_additional/118.gif

 
Beim zweiten Link letze Seite

"Bauliche Massnahmen für einen besseren Erdbebenschutz:

Verstärkte Stahlbetontragwand, Stahllamellen zur Verfestigung einer Steinmauer, Querbewehrung einer Betonarmierung und armierte Backsteinmauer"

Da frage ich mich schon, wie lage es dauert, bis die Armierung in der Backsteinmauer verrostet ist. Liegt doch teilweise frei, oder sehe ich das falsch?

Übrigens gibt es unter den GU's nicht nur Swisshaus, die für diese Sicherheit, die lauft SIA nur wenig Mehrkosten verursachen soll happige Aufpreise verlangt, kenne auch noch eine!

Gruss frust

 
Kürzlich hatte ich ein Gespräch mit einem Swisshaus Kundenberater/Verkäufer. Die Erfüllung der Tragwerksnormen SIA 260 ff. (2003) bezüglich Erdbebensicherheit ist offenbar nicht im Standardangebot drin. Für die Erfüllung der Normen würde Swisshaus bei meinem Projekt zusätzlich CHF 12000 berechnen. Hat mich zugegebenermassen etwas erstaut. Ich war der Ansicht, dass diese Normen verpflichtend seien für alle Bauten (Haftpflicht?). Ist das ein Irrtum?
Hallo Bergbauer

Es ist eigentlich schon lange bekannt, dass von swisshaus tiefe Preise angeboten werden, aber dafür im Gebäude viele durch die Bauherrschaft benötigte Teile nicht im Baupreis enthalten sind.

Wir haben gute Erfahrungen gemacht mit einem kleinen GU (Felix Hausbau=www.felixhausbau.ch).

Hier wird offen kommuniziert und praktisch alles ist im Haus schon enthalten. Selbst der Baubeschrieb kann man von der Internetseite herunterladen. Die Häuser werden erdbebensicher gebaut, wie auch unser neues Doppeleinfamilienhaus in den Bündner Bergen.

Gruss von Adler

 
Hallo Adler

Stimmt. Der Baubeschrieb ist dort enthalten. Budgets werden angegeben, aber was die ganze Sache kostet (Preise für die Hausideen) kann ich irgendwie nicht finden?

Beste Grüsse

Buddy

 
bei uns war's so, dass ich beim Rohbau merkte, dass viele Wände statt gemauert betoniert wurden. auf meine Frage an den Bauleiter meinte er, dass der Ing. dies so vorgeschrieben hätte von wegen Erdbebensicherheit.

Kt. SG, Kobelthaus, kein Aufpreis

 

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