Swisshaus - Vertragsauflösung möglich??

ANDALS

Mitglied
29. Apr. 2008
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Wir sind in einer echten Zwickmühle /emoticons/default_confused.png

Und zwar haben wir vor 2 Wochen den Bauvertrag mit Swisshaus unterschrieben. Und jetzt ist ein Haus in unserer Nachbarschaft zum Verkauf!! Genau das Haus, wo ich schon immer zu meinem Mann gesagt habe, DAS will ich mal :-)

Wissen wirklich nicht was machen jetzt.. Es wäre genau in dem Quartier wo wir uns so wohl fühlen.

Weiss jemand ob man den Vertrag mit Swisshaus noch auflösen kann? Und was man evtl. zahlen müsste?

Und sowieso.. Was sollen wir tun??

Um gedankenanstösse etc. wären wir echt froh :-)

Gruss Andrea

 
Gestützt auf Art. 404 Abs. 1 OR, kann der Vertrag problemlos gekündigt werden. Es ist ja noch nicht zur Unzeit.

Wortlaut im Gesetz: "Der Auftrag kann von jedem Teil jederzeit widerrufen oder gekündigt werden".

Die Kündigung muss eingeschrieben erfolgen unter Nennung des erwähnten Artikels aus dem OR. Lasst Euch nicht einschüchtern...

Gruss Bauexperte

 
Hallo Andrea,

einen Vertrag kann man immer auflösen, wenn es sein muss. Je nach AGB´s des Vertragswerkes werden dann aber gewisse Abstandszahlungen für Aufwendungen und/oder entgangene Gewinne fällig.

Es sei denn, Dein Vertragspartner entlässt Dich kostenfrei aus dem Vertrag? Bei uns in Deutschland hat man als Kunde ein 14tägiges Rücktrittsrecht! Ist dies bei euch ebenso, ist die Zeit noch im Rahmen, dann hilft oft eine schnelle Vertragskündigung oder auch eine "vorsorgliche" Kündigung, aus den von Dir genannten Gründen. Hierbei besteht immer noch die Möglichkeit, dass der Vertrag wieder in vollem Umfang aufgenommen werden kann oder es letztendlich bei der Trennung bleibt. Es würde Euch, wenn dies so ginge, etwas "Entscheidungsluft" geben.

Ist denn dieses Haus, Dein Traum, auch wirklich im Zuschnitt so, dass Du es ohne Umbau oder größere Renovierungsarbeiten nutzen könntest? Hast Du es auch schon von Innen gesehen? Ist die Bausubstanz in Ordnung? Wie sieht es mit der Technik, den Fenstern und Wärmedämmung aus?

Wie sieht es mit den Kosten aus?

Wenn ihr euch noch nicht sicher seid, dann solltet ihr umgehend mit dem GU darüber reden, evtl. eine gemeinsame Lösung suchen und verhindern, dass bei ihm evtl. schon in größerem Umfang Arbeiten ausgeführt werden, welche er sich nachher natürlich bezahlen lassen würde!

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo Andrea

Eine Vertragsauflösung ist eigentlich immer möglich, das Proble sind die Kosten die entstehen. Schau mal in eurem Vertrag nach, da ist es Beschrieben wie viel ihr bezahlen müsst.

Gruss

Disli

 
SIA News: Entschädigung bei Rücktritt vom Vertrag

Volle Schadloshaltung

Grundsätzlich hat bei Kündigung eines bereits erteilten Bauauftrages der kündigende Auftraggeber (Besteller) dem Unternehmer vollen Ersatz zu leisten. Gemäss Art. 377 im Obligationenrecht kann der Besteller, solange das Werk unvollendet ist, ?gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung des Unternehmers jederzeit vom Vertrag zurücktreten.?
ich würde umgehend einen termin mit dem aussendienst von swisshaus vereinbaren und auf kulanz hoffen..

 
Habt ihr denn schon eine Parzelle gekauft? Wenn ja, müsstet ihr die ja auch wieder verkaufen.... ich frage mich, ob ihr wirkich genau das aus dem bestehenden Haus machen könnt, wie wenn ihr ein neues baute, das auf Eure Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ich würde mir erst mal eine pro/kontra-Liste anlegen...

Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung und Durchführung!

Bäröschli

 
Vielen Dank euch allen!

@Bäröschli

Nein, die Parzelle haben wir noch nicht gekauft. Die hätten wir erst kaufen müssen, wenn das Baugesuch durch ist.

Im moment siehts so aus, als würden wir uns für das bestehende Haus entscheiden. Klar gäbe es einige Sachen, die wir ändern müssten, aber das ist nicht ganz so viel. Es wurde immer gut unterhalten und hat viele extras, wie z.B. einen angebauten "Party-Raum" mit Pizzaofen, etc. Alles sachen, die wir dann bei Swisshaus nicht mehr hätten.

Zudem ist der Preis fast 200'000.- weniger! Hätten einiges mehr Land und der Garten ist auch schon wunderschön! (Der ist bei den Kosten von Swisshaus noch nicht inbegriffen...).

Tja und das Quartier kennen wir halt und das ist schon auch sehr wichtig, hier fühlen wir uns sehr wohl! Wies am neuen Ort sein würde!?

Herzlichen Dank allen und wenn ihr noch mehr tips/Erfahrungen habt, nur zu /emoticons/default_smile.png

 
Hoi

Wie schon von einem Vorgänger erwähnt würde ich versuchen auf Kulanz zu setzen.

melde die Vertragsauflösung ganz bewusst zuerst mündlich an, damit die nicht mit eingeschriebenem Brief die Türe einrennst...

Lege die Fakten gleich von Anfang der Vertragsauflösung auf den Tisch.

Viel Glück

Vielen Dank euch allen!

@Bäröschli

Nein, die Parzelle haben wir noch nicht gekauft. Die hätten wir erst kaufen müssen, wenn das Baugesuch durch ist.

Im moment siehts so aus, als würden wir uns für das bestehende Haus entscheiden. Klar gäbe es einige Sachen, die wir ändern müssten, aber das ist nicht ganz so viel. Es wurde immer gut unterhalten und hat viele extras, wie z.B. einen angebauten "Party-Raum" mit Pizzaofen, etc. Alles sachen, die wir dann bei Swisshaus nicht mehr hätten.

Zudem ist der Preis fast 200'000.- weniger! Hätten einiges mehr Land und der Garten ist auch schon wunderschön! (Der ist bei den Kosten von Swisshaus noch nicht inbegriffen...).

Tja und das Quartier kennen wir halt und das ist schon auch sehr wichtig, hier fühlen wir uns sehr wohl! Wies am neuen Ort sein würde!?

Herzlichen Dank allen und wenn ihr noch mehr tips/Erfahrungen habt, nur zu /emoticons/default_smile.png
 
Also, wir haben uns def. für das bestehende Haus entschieden.

Haben dann am Montag Kontakt mit Swisshaus aufgenommen und unsere Situation geschildert.

Heute kam ein Telefonanruf, es ginge in Ordnung mit dem Vertrag auflösen! Allerdings sollten wir ihnen bis morgen bescheid geben, welchen Betrag wir als angemessen finden, ihnen zu bezahlen!

Was haltet ihr davon?? Und wie hoch soll der Betrag sein?? Mit welcher Begründung? Sie haben ja noch nichts gross für uns gemacht. War gerade mal der Berater für 3 Gespräche bei uns, bevors zur Vertragsunterzeichnung kam. Und der Ordner wurde uns zugeschickt. Das wars...

 
Zerlege den Vertrag doch mal in seine Bestandteile.

Bei uns (auch SH) war ein zusätzliches Papier zur Auflösung dabei (bzw. Verzicht zur Auflösung) für den Fall, dass nicht innert eines Jahres ein passendes Bauland gefunden würde.

Ich dachte, ohne Bauland sei der Vertrag mit Swisshaus hinfällig (mein Wissensstand ist aber aus dem Juni 2007!).

Sofern bis jetzt nur der Verkäufer tätig war und die Filiale nicht, sprich kein Projektleiter involviert war, denke ich, dass die Summe bei 0 liegen sollte. Das scheint mir das Risiko des Verkäufers zu sein.

Ich muss aber dazu sagen, dass wir vor Vertragsschluss Wünsche und Änderungen ausschliesslich mit dem Verkäufer besprochen haben und die Filiale noch gar nicht für irgendwelche Abklärungen involviert war.

Hauptsache Ihr habt die 1. Rate auch noch gar nicht bezahlt. Mit Rechnungen sind sie nach Vertragsschluss ja schnell.

Grüsse

Kai

 
Danke Raven73

Tja, die erste Rate wurde bereits gezahlt....

Mit dem Architekten hatten wir noch nichts zu tun. Hatten die wenigen änderungen erst mit dem Verkäufer angeschaut.

So viel ich weiss, ist bei uns kein zusatzblatt dabei.

 
Hallo Andalas

Frag doch mal bei der Beobachter-Hotline an was in deinen Fall ein Angemessener Betrag wäre. Ich wollte, nachdem wir bei SH am KAG waren, auch den Vertrag auflösen. Da hat mir die Hotline auch gesagt dass sie von der ersten Rate einen Betrag zu Gute hätten für die tatsächlichen Aufwände. Das war in unserem Fall eben die Planänderungen und das erste Kunden-Architektengespräch. Wir haben aber dann trotzdem weiter gemacht. In euerem Fall sollte ja der Betrag wirklich gegen 0 tendieren... Etwas Admin-Aufwand für die Banküberweisung /emoticons/default_wink.png

grüsse

SaSo

 
hallo andals

ich war in einer ähnlicher situation: verkäufer war 3 mal bei uns, vertrag unterschrieben weil verkäufer druck gemachte, rechnung von 3600 vom verkäufer( nicht vonm GU) bekommen die aus unwissenheit/naivität oder einfach blödheit bezahlt. Wenig später ging GU konkurs und das geld war weg.

gruss manu

 
Die Frage ist eigentlich reicht wirklich eine Entschädigung das entstandenen Aufwands. Durch die Vertragsauflösung entgeht der Firma ja auch ein Gewinn...

 
hallo John_w64

Ja, das stimmt schon... aber den Gewinn hätten sie sich ja zuerst erarbeiten müssen. Die Zeit, die sie nun "verplempert" haben um den Vertrag abzuschliessen der keinen Gewinn bringt, müssen sie nun nochmals bei einem neuen Kunden investieren um den gleichen Gewinn zu realisieren.

Auf dem Weg zum fertigen Haus hätte es noch viele Risiken für den GU gegeben, welche den Gewinn hätten verkleinern / eliminieren können. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen dass die Entschädigung zu diesem Zeitpunkt abhängig vom möglichen Gewinn gemacht werden kann. Das wäre dann eher wenn die Vertragsauflösung zur unzeit erfolgt wäre, der GU also nun das ganze Jahr nichts zu tun hat weil er alle anderen Aufträge abgesagt hätte um das Haus von Andalas zu bauen oder so...

Dies wäre jedenfalls meine Argumentation wenn ich mit SH über die Entschädigung verhandeln müsste. Bin ja kein Jurist /emoticons/default_additional/70.gif

grüsse

SaSo

 
Hallo zusammen!

Wollte nur kurz mitteilen, dass wir den Vertrag auflösen konnten und 5'000.- bezahlen mussten.

Doch das ist es uns wert :-)

Am 1. August gehört das andere Haus dann bereits uns! *freu*

Nochmals danke für die Antworten und Tips!

Lg

Andrea

 

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