Teilverglasung Terrasse und neues Geländer Eigentumswohnung

Knudel

Mitglied
28. Juni 2011
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Ich habe eine Eigentumswohnung (2 Stockwerkeigentümer im Haus) und habe jetzt Stress mit den anderen Eigentümern.

Ich habe das grüne Geländer der Terrasse durch ein weisses ersetzt, jetzt haben die anderen Eigentümer gesagt, das ich dieses wieder abmachen muss und durch ein grünes ersetzen soll, wegen der gesamt „Optik“ des Hauses.

Dürfen die das? Ist es nicht mein Recht meine Terrasse so zu gestalten wie ich es möchte???

Auch gegen die weisse Hauswand (war früher hell beige) die ich gestrichen habe auf der Terrasse kam die Bemerkung das ich das nicht einfach streichen darf.

Muss ich jetzt wirklich alles wieder in den originalen Farben Herstellen??? Die anderen haben mir eine Frist von 10 Tagen gesetzt.

Ich habe auch die Terrasse an einer Seite verglasen lassen, ca. 220cm breit bis zur Decke der darüber liegenden Wohnung brauche ich dafür wirklich eine Baubewilligung und müssen das die anderen auch Bewilligen???

Danke für Eure Antworten

 
Tja.. da wirst Du wohl leider nachgeben müssen...das sind so die kleinen Nachteile bei Eigentumswohnungen....da entscheidet über solch optischen Änderungen die Eigentümerversammlung.. die wird es ja sicher auch dort geben.

Hättest Du ein eigenes Häuschen...wärst Du natürlich bei diesen Entscheidungen relativ frei (bis auf wenige Ausnahmen hinsichtlicher Farbgebungen in unterschl. Zonen) gewesen.

Ob eine einzelne Seitenverkleidung eine Baubewilligung bedarf, was ich eher nicht so sehen würde, lässt sich einfach durch einen kurzen Anruf beim Bauamt der Gemeinde klären.

Allerdings veränderte diese natürlich wieder die ja ansonsten einheitliche Ansicht der Fassade....was dann wieder die Eigentümergemeinschaft beträfe.

 
Nein - das ist tatsächlich so. Die Aussenhülle des Hauses (Fassade, Fenster, Dach) ist gemeinsames Eigentum und das ist in der Begründungserklärung wahrscheinlich auch explizit so definiert. Normalerweise werden Renovationen an der Aussanhülle auch gemeinsam beschlossen und aus dem Erneuerungsfonds bezahlt.

Zum Thema Baugesuch: Tendenziell braucht es fast immer ein Baugesuch -> immer Bauverwaltung fragen!

 
Hallo Knudel

wie die anderen es schon geschrieben haben, sieht es für Dich schlecht aus.

Schaue in der STW Reglement nach und dort steht alles was man darf oder nicht. Äusser Änderungen bedürfen immer die Zustimmungen aller Eigentümer (Irrtum nicht ausgeschlossen), Einstimmig-nicht absolutes mehr.

Schade, für Dein Geldbeutel, aber leider ist es so.

Gruss aus dem Zigerschlitz

 

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