Liebe Forumteilnehmerh
Ich lese immer wieder Eure Meinungen und kluge Ratschläge, darum habe ich jetzt die Hoffnung, dass jemand von Euch uns weiterhelfen
kann - wir sind ratlos.....
Gedeckter Sitzplatz - Wintergarten - Wind- und Wetterschutz????
Wer entscheidet was ein Wintergarten und was ein Wind- und Wetterschutz ist?
Die Situation ist folgende:
Unser überdeckter Sitzplatz (4.80 m x 7 m) hat der vor-vorige Bauherr ohne Baubewilligung, zu 3/4 ausserhalb des Baufeldes gebaut in Kt Bern.
Die Wiederherstellungsverfügung (Abriss) wurde damals nicht durchgeführt und ist heute verjährt.
Wir würden gerne einen Teil (3.50 m x 4.20 m) mit beweglichen Glasscheiben als Wetterschutz "einrahmen". (SIO AG - Cover)
Eigentlich ist der Platz im Sommer mit Süd/West Lage zu warm für einen Wintergarten - darum wollen wir keinen, aber gegen den Wind und Regen
würden die Glasscheiben schützen. (Nachbarn sind einverstanden.)
Bauvorhaben: Unbewohnter Nebenbau 15 m2 mit beweglichen Glaselementen/unbeheizt - in Ueberbauungsvorschiften erlaubt.
Die U - Form wurde abgelehnt, weil wir keinen Wintergarten bauen dürfen!!!!!!
("Wohnraumerweiterung" ausserhalb des Baufeldes. Die Glasscheiben sind thermisch nicht geschlossen, ca. 4 mm Spalten dazwischen!!!
Bauinspektorat Nidau.)
Gut, wir wären mit L - Form auch zu frieden, dann kann es nicht als "Wintergarten" abgelehnt werden. Wir haben für dieses Vorhaben in Juni 09 den Baugesuch eingereicht und haben letzte Woche den ablehnenden Entscheid erhalten.
Mit 2 Seiten handelt es sich "um das gleiche Projekt", wird nicht behandelt - und abgelehnt!
Mann muss sich doch wären können - oder nicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!
"Die Hoffnung stirbt zuletzt!"
Mfg
Ich lese immer wieder Eure Meinungen und kluge Ratschläge, darum habe ich jetzt die Hoffnung, dass jemand von Euch uns weiterhelfen
kann - wir sind ratlos.....
Gedeckter Sitzplatz - Wintergarten - Wind- und Wetterschutz????
Wer entscheidet was ein Wintergarten und was ein Wind- und Wetterschutz ist?
Die Situation ist folgende:
Unser überdeckter Sitzplatz (4.80 m x 7 m) hat der vor-vorige Bauherr ohne Baubewilligung, zu 3/4 ausserhalb des Baufeldes gebaut in Kt Bern.
Die Wiederherstellungsverfügung (Abriss) wurde damals nicht durchgeführt und ist heute verjährt.
Wir würden gerne einen Teil (3.50 m x 4.20 m) mit beweglichen Glasscheiben als Wetterschutz "einrahmen". (SIO AG - Cover)
Eigentlich ist der Platz im Sommer mit Süd/West Lage zu warm für einen Wintergarten - darum wollen wir keinen, aber gegen den Wind und Regen
würden die Glasscheiben schützen. (Nachbarn sind einverstanden.)
Bauvorhaben: Unbewohnter Nebenbau 15 m2 mit beweglichen Glaselementen/unbeheizt - in Ueberbauungsvorschiften erlaubt.
Die U - Form wurde abgelehnt, weil wir keinen Wintergarten bauen dürfen!!!!!!
("Wohnraumerweiterung" ausserhalb des Baufeldes. Die Glasscheiben sind thermisch nicht geschlossen, ca. 4 mm Spalten dazwischen!!!
Bauinspektorat Nidau.)
Gut, wir wären mit L - Form auch zu frieden, dann kann es nicht als "Wintergarten" abgelehnt werden. Wir haben für dieses Vorhaben in Juni 09 den Baugesuch eingereicht und haben letzte Woche den ablehnenden Entscheid erhalten.
Mit 2 Seiten handelt es sich "um das gleiche Projekt", wird nicht behandelt - und abgelehnt!
Mann muss sich doch wären können - oder nicht?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!
"Die Hoffnung stirbt zuletzt!"
Mfg