Terasse mit Wetterschutz

Wetterschutz

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13. Okt. 2008
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Liebe Forumteilnehmerh

Ich lese immer wieder Eure Meinungen und kluge Ratschläge, darum habe ich jetzt die Hoffnung, dass jemand von Euch uns weiterhelfen

kann - wir sind ratlos.....

Gedeckter Sitzplatz - Wintergarten - Wind- und Wetterschutz????

Wer entscheidet was ein Wintergarten und was ein Wind- und Wetterschutz ist?

Die Situation ist folgende:

Unser überdeckter Sitzplatz (4.80 m x 7 m) hat der vor-vorige Bauherr ohne Baubewilligung, zu 3/4 ausserhalb des Baufeldes gebaut in Kt Bern.

Die Wiederherstellungsverfügung (Abriss) wurde damals nicht durchgeführt und ist heute verjährt.

Wir würden gerne einen Teil (3.50 m x 4.20 m) mit beweglichen Glasscheiben als Wetterschutz "einrahmen". (SIO AG - Cover)

Eigentlich ist der Platz im Sommer mit Süd/West Lage zu warm für einen Wintergarten - darum wollen wir keinen, aber gegen den Wind und Regen

würden die Glasscheiben schützen. (Nachbarn sind einverstanden.)

Bauvorhaben: Unbewohnter Nebenbau 15 m2 mit beweglichen Glaselementen/unbeheizt - in Ueberbauungsvorschiften erlaubt.

Die U - Form wurde abgelehnt, weil wir keinen Wintergarten bauen dürfen!!!!!!

("Wohnraumerweiterung" ausserhalb des Baufeldes. Die Glasscheiben sind thermisch nicht geschlossen, ca. 4 mm Spalten dazwischen!!!

Bauinspektorat Nidau.)

Gut, wir wären mit L - Form auch zu frieden, dann kann es nicht als "Wintergarten" abgelehnt werden. Wir haben für dieses Vorhaben in Juni 09 den Baugesuch eingereicht und haben letzte Woche den ablehnenden Entscheid erhalten.

Mit 2 Seiten handelt es sich "um das gleiche Projekt", wird nicht behandelt - und abgelehnt!

Mann muss sich doch wären können - oder nicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!

"Die Hoffnung stirbt zuletzt!"

Mfg

 
Hoi zäme

Ich kann Euch leider keinen Tip geben, wie Ihr Euch wehren/verhalten müsst. Die Bauvorschriften sind ja leider überall verschieden.

Aber ich drücke Euch ganz fest die Daumen, dass es klappt! Wir haben vor ca. 3 Wochen unseren Wintergarten eingeweiht. Wir haben uns auch für den Wind- und Wetterschutz von der Firma SIO/Cover entschieden! Sieht super aus und ganz einfach in der Handhabung.

Könnte mir vorstellen, dass unsere Ausgangspunkte sehr ähnlich sind: überdachte Terrasse, aber leider sehr luftig. Wir wollten anfangs auch nur 1 1/2 Seiten verglasen. Da wir aber beim Neubau die Terrasse nicht für einen Wintergarten vorbereiteten, mussten wir jetzt so oder so Fundamente (Frostriegel) einbauen. Und so entschlossen wir uns, alle Seiten zu schliessen. Beim Cover-System wäre es ja sehr einfach, einen Wintergarten unter Etappen zu machen.

Also, dranbleiben und weiterkämpfen. Nicht den Mut verlieren und schon bald könnt ihr mit einem Gläschen Wein auf Euren Wintergarten anstossen.

Liebe Grüsse

Sheena

 
Guten Morgen Sheena

Danke, dass Du die Mühe genommen hast zu schreiben.

Hauptsächlich geht es darum, dass dieses System von Sio Cover, kein richtiger Wintergarten ist.

Es wird in Umgangsprache als "Wintergarten" bezeichnet, ist aber keiner.

(Was ist die genaue Definition von WINTERGARTEN?)

Du kennst ja die Vorteile: man kann es vollkommen öffnen, als

hätte man wirklich nur einen gedeckten Sitzplatz.

Für uns ist dieser Teil sehr wichtig!!!

Sonst müssten wir bei einem Wintergarten ein Vermögen für die Schattierung ausgeben.

Wohnraumerweiterung ist uns auch nicht wichtig, das Haus ist gross und wir sind zu zweit - oder ich alleine.

Wir haben wirklich einen sehr windigen Platz (sogar meine grosse Küberpfanzen fliegen um.)

Ich wünsche Dir einen schönen Tag und geniesse die Windstille!

lg

 
Hallo Wetterschutz,

ich würde erstmal persönlich bei der Behörde vorsprechen und die Sachlage erklären, dass es sich dabei um KEINE wohnraumerweiternde Massnahme handelt in Form eines "Wintergartens", sondern es lediglich ein "Windschutz" darstellt. Dabei würde ich das Projekt als "L" versuchen durchzukriegen, da es bei einem "U" nicht mehr weit her ist, dies als Wintergarten zu sehen.../emoticons/default_wink.png

Bleibt die zuständige Behörde immer noch stur, dann bleib wohl nur noch ein Anwalt und ein Rekurs gegen diesen "Entscheid".

Grüssle

Arcuos

 
Salü Wetterschutz

Die Wind- und Wetterschutzverglasung von Cover wird auch als "klassischer Kaltglas-Wintergarten" bezeichnet (habe ich in den Unterlagen von Cover gelesen).

Und: Es spricht sich einfacher, wenn wir sagen: "Apéro im Wintergarten" als "Apéro auf der Terrasse mit Wind- und Wetterschutzverglasung" ;-)

Ich kann das System einfach bestens empfehlen. Wir öffnen und Schliessen die Glaswände, oder auch nur Teile davon, je nach Lust, Laune, Wetter oder Temperatur.

Liebe Grüsse

Sheena

 
@Sheena: Du bist ja ganz schön gemein und schwärmst von Deinem "Cover".../emoticons/default_biggrin.png

Es geht ja nicht primär darum WAS für einen Windschutz der Wetterschutz haben will (witzige Formulierung:D), sondern ob er überhaupt einen solchen bauen DARF.../emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
@Arcuos

Ja, genau!

Und weil das System so toll ist, hoffe ich ganz fest, das Wetterschutz einen Weg findet, seine Terrasse zu verglasen. Wir konnten unsere Terrasse auch nicht optimal nutzen, weil es uns fast von den Stühlen gewindet hat. Ich kann seine Enttäuschung absolut nachvollziehen, weil die Baukommission sich so blöd auf dem Begriff "Wintergarten" festreitet.

@Wetterschutz

Hast du schon das Gespräch mit der Baukommission gesucht? Oder rolle den Teppich von der anderen Seite auf. Mach eine Bauanfrage und bitte die Baukommission zu erörtern, welche Punkte erfüllt werden müssten (oder nötig sind), damit dein Bauvorhaben bewilligt wird.

Gruss

Sheena

 
Hallo Wetterschutz,

auch ich würde Dir empfehlen nochmals das direkte Gespräch mit der Baukommission zu suchen. Evtl. geht man dort einfach von völlig anderen Voraussetzungen aus, oder man will die "schleichende" Schließung, womit es ja wieder ein geschlossener Raum würde, im Vorfeld ausschließen...oder es ist eine späte "Rache" wegen dem nicht erfolgten damaligen Rückbau... Es gibt oft viele Gründe....

Wenn alles nichts hilft, Du den Wetterschutz auch nur tatsächlich als solchen benötigst, dann gibt es ja auch noch andere Möglichkeiten als eine Verglasung.

 
Guten Abend Allerseits,

@Arcous, wir diskutieren mit unserer "Behörde" im Person von unserer Gemeindeschreiberin schon seit 2 Jahren. Sie "versteckt" sich immer hinter

dem "Amt für Gemeinden & Raumplanung" Berater, ER hat es so entschieden,

dass "Cover" ein Wintergarten ist!!!

"Sie würde uns ja so gerne erlauben", dass wir unseren Wunsch erfüllen können, aber die Terrasse wurde ohne Bewillingung erstellt und wir dürfen die nicht mehr "anrühren".

(Die witzige Formulierung ist wirklich lustig!)

Darum fragte ich, ob jemand die genaue Definition von WINTERGARTEN kenne. Ich habe die gesucht aber nicht gefunden. Es kann doch nicht sein,

dass ein Beamter das subjektiv entscheidet?!?!

@Sheena, danke für die Idee, vielleicht werde ich "den Teppich mal von" den

Gemeindatseite aufrollen.

@Pfälzer

Es gibt andere Lösung, aber mit "Cover" wäre am einfachsten & schönsten!

Vielleicht suche ich den Gespräch mit dem Gemeinderat. Es könnte sein, dass die einseitig und ablenend von der Gemeindeschreiberin informiert werden...........

Gute Nacht!

lg

 
Hallo Wetterschutz,

...oder es ist eine späte "Rache" wegen dem nicht erfolgten damaligen Rückbau...
@wetterschutz

Na dann habe ich ja mit meiner Vermutung über die evtl. Hintergründe exakt ins Schwarze getroffen.

 

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