Terassenanbau - welcher Grenzabstand?

Raphael

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05. Apr. 2008
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Hallo zusammen

wir planen, unsere Terrasse um den auf folgendem Bild rot markierten Anbau mit einem versenkten, mit Holz- und Solar-beheizten Whirlpool zu ergänzen.

Unser Haus steht in Fehren, Solothurn. Wie nahe an die Grenze dürfen wir hier bauen? 

Angrenzend ist ein Kehrplatz der Gemeinde. Die vorderste Terassenkante wird ca. 70cm über das Gelände ragen.

Anbau.jpg

Ich bin mir bewusst, dass ich auch die Baukommission fragen könnte, möchte aber hier zuerst Input abholen.

Vielen Dank & Grüsse

Raphael

 
Hallo Raphael

Grob geschätzt würde ich mit 2m rechnen. Das reicht oft für Gartenhäuschen etc.

Gruss gulx

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Hi Gulx

2m? Das wäre schon enorm viel bzw. würde unser Projekt verunmöglichen. Wie gesagt ist nichts auf der Terasse höher als 70cm über dem Gelände, durch die Hanglage sogar das meiste "ebenerdig"...

LG
Raphael

 
Hallo Raphael

Das ist nicht ganz einfach das zu beantworten.

Grundsätzlich gilt ein Bauteil als / zum Untergeschoss wenn kein Punkt mehr als 1.2 m aus dem Boden ragt. Ein Untergeschoss darf bis an die Grenze gebaut werden, wenn der Nachbar dabei nicht benachteiligt wird. Diese Regel gilt in der Ebene, am Hang gelten andere Abstände / Höhen.

Wenn euer Grundstück mit einer Baulinie belegt ist, sieht das ganze nochmals anders aus.

Das einfachste ist, der Baubehörde der Gemeinde eine Skizze als Voranfrage zukommen lassen, das ist kostenlos und du hast beim Baugesuch dann die Gewissheit, dass es regelkonform ist. Ein Baugesuch musst du so oder so einreichen.

Gruss Tina

 

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