Termin Hausübergabe nicht einhhalten

Sosuaner

Mitglied
05. Feb. 2008
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Wir bauen mit einem GU ein Einfamilienhaus. Im Dezember 2007 hat uns der Bauleiter mündlich wie auch schriftlich (E-Mail) mitgeteilt, dass das Haus bis spätestens Ende März 2008 fertig ist. Demzufolge haben wir unsere jetzige Mietwohung Ende Dezember 2007 auf den 31.03.2008 gekündigt. Nun kommt der GU und sagt, dass er den Termin (Ende März 08) nicht einhalten kann, da intern beim GU was schief gelaufen ist. Was kann man nun jetzt machen? hat schon jemand Erfahrung damit? Kann man den GU für die Kosten haftbar machen?

Besten Dank

Sosuaner

 
Hallo Sosuaner

Entscheidend ist euer Vertrag mit dem GU. Bei uns gibt es zum Beispiel eine Termingarantie. Da würde der GU haftbar, wenn er diesen vereinbarten Termin +/- 2 Monaten nicht einhalten kann. Unser Termin ist Ende April. So passt es relativ gut, dass wir auf Ende Juni kündigen können. Ab Juli müsste unser GU die entstehenden Kosten tragen.

 
Hallo zusammen!

Ich denke es ist in jedem Fall klug auch bei Zusicherung des GU/Architekten mind. 1 Monat zum vorgesehenen Einzugstermin dazuzurechnen. Ausser man habe im Vertrag eine oben erwähnte Garantie. Niemand in unserem Bekanntenkreis ist wirklich an dem vorgesehenen Datum eingezogen! Es kann immer noch etwas unvorhersehbares dazwischen kommen.

Wir hatten extra zum vorgesehenen Termin noch 1 Monat dazugerechnet. Und promt, Hausübergabe statt am 10.10.06, am 10.11.06.

Bedenkt auch, fast alle Mietwohnungen kann man auf Ende Dezember nicht kündigen!

LG Bille

 
Ich würde mal 2 Dinge sofort machen:

1. Den Vertrag genau lesen, wie weit es sich bei der Terminbestätigung um eine definitive Zusicherung handelt. Ist es klar als solche zu interpretieren, würde ich mit dem GU das Gespräch suchen, und ihm (schriftlich) mitteilen, dass sämtliche Kosten durch die Verschiebung von seinem Preis abgezogen werden.

Wenn aus dem Vertrag keine definitive Zusicherung abgeleitet werden kann bleibt es wohl Euer unschönes Problem, auch finanziell.

2. Mit dem jetzigen Vermieter sehen, ob Ihr den Vertrag nicht um die benötigte Zeit verlängern könnt. Denn egal wer bezahlt müsst Ihr ja eine Bleibe haben.

 

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