Terrainsenkung

yizzi

New member
12. Juli 2015
10
1
0
Guten Tag,

Demnächst möchten wir eine neu erbaute Wohnung kaufen und vom Notar haben wir einen Entwurf des Kaufvertrags erhalten. Da steht folgendes:

"Gemäss SIA-Norm 318 wird bezüglich der Umgebungsarbeiten keine Gewähr für Terrainsenkung geleistet, sofern die Auffüllungen über 1 m betragen."

Diesen Abschnitt verstehe ich nicht, könnt ihr mir kurz erklären, was Terrainsekung bedeutet? Auf Google wurde ich nicht fündig. Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen

Yizzi

 
Ganz einfach: Du schüttest das Grundstück um 1.1m auf. Nach einem Jahr hat es sich um 30cm gesenkt. Da kannst du dann niemanden dafür haftbar machen.

Ich würde somit überprüfen ob Aufschüttungen über einem Meter geplant sind.

Gruss,

Thomas

 
  • Like
Reaktionen: yizzi
Lieber Yizzi

Zum einen, bist Du sicher dass es die 318 ist und nicht die 118?

Zum anderen: Es geht hier um die Hinterfüllungen. Bei Terrainauffüllungen ist es meist recht wurscht, da Du selten so viel aufschüttest (Dazu unten mehr). Wenn Dein Keller 3m ins Terrain hineingeht, musst Du, wenn der Keller gebaut ist, rundum wieder auffüllen. (Oder Fachtechnisch: Hinterfüllen). Was eben mehr als 3m ist.

Technisch kannst Du eine setzungsfreie Hinterfüllung gar nicht herstellen. Es gibt dann immer schlaumeier, welche mit Geröll hinterfüllen (da «setzungsfrei»). Was zum einen zu mehrkosten führt. Und 100% setzungsfrei ist es auch nicht.

Je nach vorhandenem Raum, eingebrachtem Material und eingesetzten Maschinen gibt es darum in der Regel mehr oder weniger Setzungen. Ich habe schon Sitzplätze gesehen, welche halt eine Delle von 30cm Tiefe aufwiesen... Oder anders ausgedrückt, wenn Du wirklich wert auf einen schön horizontalen Sitzplatz, direkt an das GEbäude angrenzend, legst - wirst Du entweder teueres Material hinterfüllen müssen, oder aber regelmässig den Gärtner haben, um die inzwischen entstandenen Setzungen auszugleichen.

Grossräumige Terrainauffüllungen:

Wenn Du am Hang gebaut hast, und in dieser (hohen) Auffüllung einen Luxuspool hast (mit flachem, schönem Überlauf), dann muss der Pool so fundiert sein, dass er die Bewegungen (Setzungen) des Bodens nicht mitmacht, weil er sonst halt plötzlich am falschen ort überläuft. (Gab diesbezüglich schon teure Schadenfälle...)

Kurz und gut: Darum herum kommst Du eigentlich so gut wie gar nicht. Ausser Du hinterfüllst mit Geröll. Aber auch da hast Du (kleine oder kleinste) Setzungen.

Hoffetlich hilfts

Haba

 
  • Like
Reaktionen: yizzi
Danke für eure Antworten! Jetzt komme ich mehr oder weniger nach^^.  

@Haba: Ja, ich habe es noch einmal überprüft, im Entwurf ist die Rede von 318. Liegt da etwa ein Fehler vor?

Und noch schnell eine Frage: Da unsere Wohnung im OG liegt, ist die Sache mit Aufschütten nicht wirklich relevant für uns, solange wir keinen Sitzplatz vor dem Gebäude errichten, oder?

Nochmals danke! 

Gruss

Yizzi

 
Lieber Yizzi

Okay, die 318 ist Garten - und Landschaftsbau. Ein Gebiet, welches ich nicht kenne. Mein Beitrag war eher auf die HInterfüllungen gemünzt, welche kaum der Gärtner machen dürfte...

Aber Gültigkeit hat das sowieso.

Haba

 
  • Like
Reaktionen: yizzi
nochwas.

Das mit Gültigkeit für Euch haben: Kommt etwas auf die Eigentumsverhältnisse drauf an. Wem gehört die Umgebung, wer muss sich an den Unterhaltskosten beteiligen, wieviel, und ähnlihces mehr. Kann dich also schon treffen.

Haba

 
  • Like
Reaktionen: yizzi
Ok, danke schön für deine Antworten! Nun bin ich um einiges schlauer geworden. 

Gruss,

Yizzi

 

Statistik des Forums

Themen
27.545
Beiträge
257.957
Mitglieder
31.824
Neuestes Mitglied
SaunaDampfbad