Hallo zusammen
Gemäss PBG vom Kt. Luzern wird ein Dachgeschoss dann nicht als Vollgeschoss gerechnet, wenn die "nutzbare Fläche" maximal zwei Drittel des darunter liegenden Vollgeschosses beträgt.
Mit welchen Massnahmen kann man die "nutzbare Fläche" reduzieren?
- Estriche?
- Terrassen? (Was unser Favorit wäre)
- Split-Level?
Bin dankbar für jede Hilfe.
Gemäss PBG vom Kt. Luzern wird ein Dachgeschoss dann nicht als Vollgeschoss gerechnet, wenn die "nutzbare Fläche" maximal zwei Drittel des darunter liegenden Vollgeschosses beträgt.
In der Gemeinde, in der wir bauen möchten, sind zudem nur Pult- und Satteldächer erlaubt. Bei den Satteldächern ist mir die Anwendung klar: Das Dach muss so weit runterkommen, dass nur auf 66% die Raumhöhe über 1.5m liegt. Beim Pultdach sieht es wieder anders aus. Bei 10° Dachneigung, was das erlaubte minimum ist, kommt man doch nie auf 66% Fläche über 1.5m, welche auch tatsächlich bewohnbar wären. Bewohnbar sind gemäss dem selben Gesetzbuch nur Räume mit 2.2m oder mehr.Ein Dach- oder ein Attikageschoss ist dann mitzurechnen, wenn seine nutzbare Fläche mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Vollgeschosses beträgt. Als nutzbar gilt jede Fläche ab 1,5 m lichter Raumhöhe.
Mit welchen Massnahmen kann man die "nutzbare Fläche" reduzieren?
- Estriche?
- Terrassen? (Was unser Favorit wäre)
- Split-Level?
Bin dankbar für jede Hilfe.