Terrasse: Wasser fliesst schlecht ab

Neuling_

New member
13. Juni 2015
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In unserer Wohnung (gekauft neu aber voll ausgebaut) fliesst das Wasser von der Terrasse (ungedeckter Balkon) schlecht ab. Der Abfluss ist höher als der tiefste Punkt und so hat es fast immer stehendes Wasser bzw der split unter den Platten ist immer Nass und das freut das Moss und andere Pflanzen.

Ich habe mal die Firma, welche die Terrasse gebaut (Dichtungsfolie + split + Platten) hat angefragt, was man gegen das Moss tun kann. Antwort war: "Nichts ausser split durch Stelzlager ersetzen ". Und das die Firma den Bauherrn über das zu geringe Gefälle informiert habe.

Hier meine Fragen dazu:

- Kann das überhaupt als Baumangel geltend gemacht werden? SIA norm?

- Und wie wäre da die Verjährungsfrist, gilt das als versteckter Mangel?

- Inwiefern spielt der Kaufvertrag eine Rolle? (wenn da "so wie es ist" stehen würde zb)

- Wo finde ich Kontaktdaten zu allfälligen Experten, die das Beurteilen könnten?

Danke!

 
Hallo Neuling
Dieses Thema ist ein Dauerbrenner. Habe mich andernorts schon dazu geäussert. Bin aber gerage auf dem Sprung. Werde aber Anfangs nächste Woche dazu Stellung nehmen, falls sich bis dann niemand mit den Angaben meldet.

Schönes Wochenende

Urs Tischhauser

 
Und das die Firma den Bauherrn über das zu geringe Gefälle informiert habe.
Hallo Neuling....   das wäre doch schon die Basis, wenn nicht Hauptgewinn für die antsehenden Gespräche mit dem GU (ist das nun die Stüssli AG, gem. den Beiträgen aus 2016?).

Im Idealfall hat er den Bauherren entspr. abgemahnt, schriftlich wie es sein sollte, und könnte Dir dieses Schreiben zusenden.

Kann das überhaupt als Baumangel geltend gemacht werden?
Ja natürlich...  Das Wasser muss abfliesen, wozu es eben ein Gefälle benötigt und entspr. Abläufe/Notüberläufe und ggf. noch separate Abläufe mit Rinnen vor bodentiefen Terassenstüren. Hinzu kommen dann immer noch fachlich notwendige Höhenabdichtung oberhald der max. Stauhöhe.

Du wirst ja vom Kauf noch Werkpläne haben... stelle doch bitte mal einen Grundriss (mit Bereich der Terrasse/Balkon?) und einen Schnitt (hieraus erkennt man dann den entspr. Aufbau und die Höhendifferenzen, ebenso die Gefälleangaben)....  Abgesehen davon, dass die eigentliche wasserführende Sicht/Abdichtung ein Mindestgefälle aufweisen muss, gilt dies auch für den Plattenbelag.

Und wie wäre da die Verjährungsfrist, gilt das als versteckter Mangel?
Da Du bei Abnahme/Übergabe nur die Oberfläche sehen (und abnehmen) konntest, ist dies ein verdeckter Mangel.... und wenn man noch die Hinweis, die Abnahmung vom Unternehmer dazu nimmt (nachweisen könnte) dann ist das arglistig....  und ein Planungs- bzw. Bauleitungsfehler noch hinzu.

 
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Reaktionen: Susann
Lieber Neuling

den untenstehenden Post habe ich zu einer Anfrage Flachdach geschrieben......




Geschrieben 10. November 2016 



Selbstverständlich gibt es eine Norm dafür, wie für alles, was mit Bauen zu tun hat :) .

SIA Norm 271 (Ausgabe 2007) regelt das Gefälle unter Punkt 2.6: Abdichtung.
Dort steht unter 2.6.1.1: Die Abdichtung hat in der Falllinie der Fläche eine Gefälle von mindestens 1.5% in Richtung Entwässerung aufzuweisen. Wird dieses Gefälle unterschritten, sind die Anforderungen und Massnahmen gemäss Ziffer 5.1 einzuhalten.

Dort steht allerdings auch klar unter 5.1.1
.... Bei folgenden Konstruktionen ist eine Unterschreiten des Minimalgefälles nicht zulässig:

-Balkone, begehbare Dächer und Terrassen (was es ja in Deinem Fall wäre)

-.....

Dabei ist die Verformung der Unterkonstruktion zu berücksichtigen. Wasserlachen sind zu vermeiden.

Weiter ist unter 5.1.7. definiert: Die Entwässerung ist durch ein Absenken der Regenwassereinläufe um mindestens 20mm unter die Abdichtungsebene zu verbessern. Unter uns: Gute Unternehmer machen das auch, wenn das Gefälle von 1.5% eingehalten wird, um stehendem Wasser möglichst vorzubeugen.....

Bei Dir liegt also bei 2cm Wassertiefe diskussionslos ein Mangel vor, welcher behoben werden muss. Je nach Unterkonstruktion könnte dies nämlich zu weiteren Problemen führen.

Also Mängelrüge an den ausführenden Architekten/Bauleiter und kontrollieren, ob es dann auch durch den fehlbaren Unternehmer behoben wird.

Schönen Abend, Urs Tischhauser

Das gilt auch zweieinhalb Jahre später weiterhin!

Schönen Nachmittag, Urs



 
Hallo zusammen

Ich erlaube mir, den Thread "wiederzueröffnen", da ich gerne nachfragen würde, ob die Ausführungen von @Urs Tischhauser auch in meinem Fall zutreffen.

 Und zwar  war ich vor ca. 2 Monaten in meine Neubauwohnung zwecks Besichtigung des Baufortschritts. Dabei habe ich auf der Terrasse festgestellt, dass das Wasser nicht richtig abläuft. Die beiden Abflussrohre liegen an beiden Stellen höher als der tiefste Punkt. Ich habe daraufhin den Bauleiter per E-Mail informiert und er versicherte mir per E-Mail, dass man sich dieser Sache annehmen werde. Die Terrassen im unteren Stockwerk seien ebenfalls betroffen.

Nun hat sich diese Woche der Bauleiter wieder bei mir gemeldet und meinte, dass er bei den beauftragten Handwerkern dies nicht als Mangel durchsetzen könnte, da es innerhalb einer Toleranz liege. Weiter meinte der Bauleiter, dass sich das Problem eh von selbst lösen würde, wenn ich eine Balkonbodenbeschichtung machen würde.

Wie seht ihr das?

Inwiefern kann ich die Ausführungen von @Urs Tischhauser meinem Bauleiter darlegen und auf einer Nachbesserung beharren?

Danke und Gruss

IMG_0690.jpg

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Hallo @f.jki

Wenn ich Deine zwei Bilder anschaue, sehe ich zwar etwas liegendes Wasser. Beim unteren Bild meine ich rechts bei der Ecke einen Speier oder Ablauf zu erkennen. Beim oberen bin ich mir nicht sicher, ob hinter dem grauen Rohrstück auch einer ist.....

Ich würde meinen, was Du fotografiert hast ist die rohe Decke, bzw. die rohe Balkonplatte. Ich gehe einmal davon aus, dass da noch ein Gefällsaufbau draufkommt. Die Gefälle müssen auf der wasserführenden Schicht eingehalten werden. Aber Dein Bauleiter soll Dir dies erklären. Schliesslich ist dieser ja als einziger im Bilde, was hier noch passiert....

Wenn Du darüber Auskunft geben kannst, können wir weiterschauen.

Herzlicher Gruss, Urs

 
Hallo @Urs Tischhauser. Also, laut dem Bauleiter ist das der finale Zustand. Theoretisch würde nur noch eine Balkonbodenbeschichtung kommen, die jedoch mit Mehrkosten verbunden wäre, weshalb ich darauf verzichtet habe, weil ich wahrscheinlich etwas anderes (WPC oder Stein) machen werde.

Der Gefällsaufbau ist bereits gemacht. Laut ihm seien die Unebenheiten wie bereits oben erwähnt innerhalb einer Toleranz. Er meinte zudem, ich solle doch einen Plattenboden machen, da man mit dem Fliesenkleber die Unebenheiten "aushöhlen" könnte. Eben, ich kenne mich wirklich nicht aus mit den SIA-Bestimmungen und bin unschlüssig, wie ich darauf reagieren soll, habe aber das Gefühl, dass das so nicht korrekt ist.

 
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Hallo @f.jki

Wieviel stehendes Wasser hat es denn? Es ist klar, dass es Toleranzen gibt. Aber wenn das Wasser zu hoch steht und dadurch nicht innert nützlicher Frist verdunstet ist es inakzeptabel. Und der Bauleiter muss Dir beweisen, dass alles eingehalten ist und nicht Du ihm, dass es nicht der Norm entspricht.

PS: Von WPC würde ich Dir abraten, wenn die Sonne darauf scheinen kann. Das wird im Sommer einfach viel zu heiss. Schau mal als Alternative Accoya an. Das ein Naturholz, welches sehr gut hatbar und formstabil ist.

Gruss, Urs

 
PS: Von WPC würde ich Dir abraten, wenn die Sonne darauf scheinen kann. Das wird im Sommer einfach viel zu heiss. Schau mal als Alternative Accoya an. Das ein Naturholz, welches sehr gut hatbar und formstabil ist.

Gruss, Urs


Dem kann ich nur beipflichten. Habe schon mit WPC ausgelegte Terrassen gesehen, die im Sommer Schwund im cm Bereich hatten. 

Bei meiner aktuellen Wohnung habe ich vorvergraute Accoya Dielen, und bis jetzt konnte ich keinen oder nur sehr minimalen Schwund erkennen. 

Aus diesem Grund habe ich beim neuen Haus auch Accoya Dielen verlegt. Da sich Das Haus noch im Bau befindet, kann ich dort noch kein Urteil abgeben (anderes Befestigungssystem) 

Anhang anzeigen 2FC1FC83-B262-4F73-B9D1-F49C72999AE8.heic

image0.jpeg

 
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Hallo @Urs Tischhauser

Ich hab es zwar nicht nachgemessen, aber anhand der Bilder denke ich sind es schon ca. 1.5 - 2 cm. Die Bilder wurden an einem Sonntagnachmittag gemacht und geregnet hatte es in der Nacht auf Sonntag. Wie schnell das Wasser verdunstet ist, kann ich nicht abschliessend sagen, da ich nicht lange auf der Baustelle gewesen bin.

Mittlerweile habe ich nochmal beim Bauleiter nachgefragt und er meinte folgendes:

"Mit dem Terrassenboden geschieht im Moment nichts, da er gemäss SIA 414/2 Pt. 3.2.3 Zeile 3 (Seite 11) innerhalb der Toleranz betoniert wurde. SIA 414/2 als Anlage."

Wie schon gesagt, ich kenne mich absolut nicht aus mit Toleranzen und Bauvorgaben etc. Deshalb möchte ich nach einer Dritt- bzw. Zweitmeinung fragen.

Danke dir und @Gufera noch für den Tipp mit Accoya-Holz. Werde ich sicher mal genauer anschauen. Sieht schon mal schöner als WPC aus.

Anhang anzeigen sia 414 2 2016.pdf

 
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Als Maschinenbauer mag ich da nicht als Fachman gelten. Aber a) geht es wohl nicht um die Ebenheit sondern um die Neigung. Dieser Teil der Norm deckt den fraglichen Aspekt also gar nicht ab. Und b) ist das ja dann eher ein "Nutzbelag" womit wenn schon, dann Zeile 4 gelten würde und somit 0.3 cm auf 1m.

Aber @Urs Tischhauser hat ja oben schon geschrieben, dass eine andere Norm 1.5% fordert, und zwar als Minimum in Richtung des Ablaufs, also 1.5 cm auf 1 m Länge. Da dies dann ein Winkel ist, gilt allenfalls Kapitel 3.2.2 wo auf 1 m noch mal 0.8 cm Abweichung erlaubt ist, aber natürlich nur noch stärker geneigt, also 1.5 bis 2.3%. Dann spielt es auch keine Rolle, wenn lokal die Ebenheit bis 0.3 cm auf 1 m abweicht. Dann hast Du immer noch eine Neigung von 1.2%.

Also klar ein Mangel, aus meiner Sicht.

 

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