Toleranz Unterlagsboden

paula

Mitglied
18. Jan. 2009
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Hallo

Kann mir jemand sagen welche Toleranzen für Unterlagsböden gelten?

Folgendes Problem stellt sich für uns. Wir haben eine Kochinsel, welche in Waage montiert wurde. Auf der einen Seite ist die Abschlussplatte jetzt ca. 10 mm in der Luft. Die Kochinsel ist 2.10 m breit. Nun meinte unser Bauleiter, dies sei in der Toleranz. Dies kann ich eigentlich nicht glauben. Siehe Foto.

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Hallo

ich kenne die genauen Werte gemäss SIA nicht, aber man staunt manchmal wieviel toleriert werden muss. Bei Küchenarbeitsplatten sind es 10mm pro m sprich 1%

Unser Anhydritboden hat auch einen Niveuaunterschied - war glaub ich etwas über 1cm über 2.5m, der Architekt meinte dies se über der Toleranzgrenze und machte uns eine Gutschrift.

Bitte den Bauleiter doch Dir Kopien der entsprechenden Normvorgaben (SIA) auszuhändigen.

 
In deinem falle sind die Toleranzen des Unterlagsbodens uninteressant. Dich müssten die Normen der Plattenleger interessieren. Und die sind härter als die der Unterlagsbodenbauers (Man staunt in der Tat, welche Toleranzen die sich erlauben dürfen).

Weiter kann man die Toleranzen nicht nicht einfach mit einer Aussage definieren. Es gibt Unterschiede ob in der Fläche gemessen wird oder im Randbereich. Auch Trennfugen im Boden sind in der Beurteilung einzubeziehen.

Den 1 Zentimeter Differenz kan ich nicht hieb- und Stichfest für die bewerten.

Ein Plattenleger hätte aber diese Welle im Rahmen seiner Vorarbeit ausgleichen können. Es wäre mit 2, drei Stunden spachteln und aufgiessen möglich gewesen die Fläche einwandfrei zu plätteln. Das ist sicher.

Ich würde mich wehren. Der Belag soll raus. Oder willst du dich mit einer hingeschmierten 15mm Kittfuge abspeisen lassen.

Plättlileger ist nicht gleich Plättlileger. ich bin sicher, der Arbeiter hat keine vorherige Abnahme des Boden durchgeführt. Es wurde keine Latte hingelegt. Mache ich als Bauleiter immer. Ungenauigkeiten kommen aufs Papier, Massnahmen werden entschieden. Jetzt ist es schon wieder ein wenig zu spät.

Es wäre nicht der erste Boden der wegen diesen Versäumnissen rausgespitzt wird.

 
Hallo zusammen

Danke für die Antworten. Dem Plättlileger kann ich nicht mal eine grosse Schuld geben. Da an die Bodenplatten noch das Parkett gelegt werden muss, kann er nicht soviel ausgleichen. Dann gibt es ja beim Übergang einen rechten Absatz. Eigentlich bin ich der Meinung für die Abnahme des Unterlagsboden ist der Bauleiter verantwortlich. Dieser sollte die Ebenheit des Bodens bei der Abnahme prüfen. Ausserdem weiss er ja auch, das eine Kochinsel montiert wird, und hätte dort speziell auf Ebenheit prüfen sollen.

 
Der Parkettleger muss ebenso Ungleichheiten ausarbeiten. Oder hast du Freude daran, dass weder Tisch noch Stühle mit allen Vier beinen auf dem Boden steht und wackelt.

Der Bodenleger muss den Mund aufmachen. Er muss Massnahmen anmelden wenn diese von Nöten sind.

Sagt er nichts und legteinfach los, hat er de facto den Untergrund anstandslos abgenommen.

Wird der Bau im GU-Verhältnis erstellt? Ist der Plattenleger eine Eigenleistung von dir?

 
Hallo Paula,

wir kennen uns ja (sind quasi Nachbarn)...

Bei Eurem Bau ist sowieso etwas "krumm gelaufen"... als ich vor ca. 1 Monat bei Euch auf der Baustelle war, hat mir ein (mir bekannter) Handwerker verklickert, dass die Heizung bis jetzt noch nie gelaufen war! Ich bin in Sachen Unterlagsboden nicht der Spezialist, trotzdem konnte der Unterlagsboden in beiden Häusern nicht mittels Heizung getrocknet werden. Ich kann Dir nicht mit Sicherheit sagen, ob dies grossen Einfluss hat auf das jetzige Ergebnis - ich weiss aber aus Erfahrung, dass nach dem Ausbringen des Unterlagbodens normalerweise die Heizung läuft. Bei Euch war dies mit Sicherheit aber nicht so!/emoticons/default_wink.png

Ein solch unebener Boden würde ich auf keinen Fall akzeptieren - nicht auf so kurze Distanz! Der GU wird mit dem Faktor Zeit "spielen", weil ihr vermutlich bald einziehen wollt... Nur nicht mürbe machen lassen - wenn die Verträge einen bestimmten Einzugstermin vorsehen, dann ist vermutlich auch eine Haftung für Deine Folgekosten drinn, welche dann zum Zug käme - jedenfalls ist das das Verschulden des GUs und sollte unbedingt vor Abnahme und Einzug behoben werden. Sonst wirst Du Dich noch Jahre lang ärgern!

Natürlich trägt der Plattenleger auch eine gewisse Schuld, da er einfach "draufgepappt" hat ohne das Werk des Unterbodenbauers geprüft und allenfalls bei der Bauleitung intervenierte. Es kann natürlich sein, dass er dies zwar gemacht hat, aber der GU/Bauleiter zu stark Druck machten um den Zeitplan einhalten zu können.../emoticons/default_wink.png

Notfalls ein unabhängiger Gutachter kommen lassen und die Sache prüfen lassen. In diesem Zusammenhang wäre natürlich auch interessant ob eine Feuchtigkeitsmessung überhaupt gemacht wurde...(v.A. dort wo es Parkett gibt).

Hoffe es klappt doch noch und akzeptiert keine Abnahme solange der Boden nicht nochmals neu gemacht wurde! Später werdet Ihr das nicht mehr nachholen wollen (Dreck & Staub)... und genau darauf spekuliert der GU!/emoticons/default_mad.png

Ich wünsche Euch viel Durchhaltewillen und Grüssle

Arcuos

 
Hallo

Mit der Heizung hast Du Recht. Bei der Einbringung des Unterlagsbodens wurden Schnellhärter verwendet. Dies hat man uns auf Nachfrage so mitgeteilt. Da ich den Zeitfaktor bis zum Einzugstermin schon recht knapp gesehen habe. Ob dies auch so durchgeführt wurde kann ich leider nicht prüfen. Eine Feuchdichkeitsprüfung wurde auch nicht durchgeführt. Die Heizung muss nicht zwangsläufig nach Einbringung des Unterlagsbodens laufen. Eine natürliche Ausdrockung ist anscheinend besser. Falls mit Härter gearbeitet wurde sollen die 4 Wochen ausreichen. Was ich jedoch nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache dass keine Funktionsheizung durchgeführt wurde. Ich werd wohl oder übel wieder einmal mit dem Bauleiter reden müssen. Obwohl er mich nach meinem Gefühl nicht unbedingt gerne sieht.

Gruss Paula

 
Ich werd wohl oder übel wieder einmal mit dem Bauleiter reden müssen. Obwohl er mich nach meinem Gefühl nicht unbedingt gerne sieht.

Gruss Paula
och, wir sind ja auch nicht nur auf der welt, um anderen eine freude zu machen...

 
Die Heizung muss nicht zwangsläufig nach Einbringung des Unterlagsbodens laufen. Eine natürliche Ausdrockung ist anscheinend besser. Falls mit Härter gearbeitet wurde sollen die 4 Wochen ausreichen. .

Gruss Paula
Uppps liebe Paula,

da hat man Dir aber was völlig falsches erzählt!

Eigentlich sollte kein Plattenleger ohne nachgewiesenes Aufheizprotokoll und Feuchtemessung (schon in seinem eigenen Interesse) mit einer Verlegearbeit beginnen. Das kann sich bitter für ihn rächen.

Einmal davon abgesehen, dass er hier wohl auch keine Gewerksvorprüfung hinsichtlich der Ebenheit vorgenommen hatte.

Der UB muss bei einer FBH das Aufheizverfahren durchlaufen. Darauf verweisen schon die Heizungsbauer und insbesondere auch die UB-Bauer.

Dieses Hochfahren auf die max. Vorlauftemperatur und ebenso die schrittweise Abkühlung... unterliegen einer entspr. Herstellervorgabe. Diese Protokolle sind durch den Heizungsbauer zu erstellen und alle "Angaben/Daten" sorgfältig darin einzustellen.

Wenn der Zusatzstoff genommen wurde, kann in aller Regel nach 1 Woche der Fliesenbelag eingebracht werden... brauchtest also nicht 4 Wochen zu warten.... da ist vieles für Dich noch zu klären.... mit dem geliebten Bauleiter...packe es an! /emoticons/default_biggrin.png

 

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