Toleranzbereich Einhaltung Grundstücksgrenze

anam

Mitglied
17. Nov. 2009
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Hallo zusammen

Wir bauen zwischen zwei bestehende EFH. Nun haben wir festgestellt, dass die Nachbarn über unsere Grundstücksgrenze die Auffahrt bzw. die Mauer gebaut haben. Zum Einen sind es die Verbundsteine des Parkplatzes die ca 10 - 15 cm auf unser Grundstück gelegt wurden. Zum Andern ragt die Mauer auf der anderen Seite des Grundstückes in Etwa gleichviel auf unser Grundstück.

Gibt es Toleranzen? Wenn ja wieviel?

Wenn nein, wie sollen wir uns verhalten, was ist sinnvoll?

Gruss anam

 
Torleranzen gibt es bei Grundstücksgrenzen keine. Die Grenzsteine sind auf dem Milimetergenau festgelegt. Schlussendlich kann ein Grenzstein ev. maximal 2 - 3 cm von seinen richtigen Koordinaten abweichen. Mehr sollte nicht sein.

Ich würde die Nachbarn bei Gelegenheit darauf ansprechen. Ev. drängt sich eine Grenzbereinigung auf.

 
Hallo Anam,

Da gibt es gar keine Toleranz. Das hat auch rechtlichde Gründe, denn fällt ein Nachbarskind von der Mauer, ist es von deinem Grundstück aus gefallen, denn sie steht ja auf deinem Land und kannst dafür haftbar gemacht werden!

Wenn du diesen rechtlichen Aspekt einbeziehst, gibt es nur zwei Möglichkeiten:

- entweder ihr parzeliert das Land um und du läst dich für den Landverlust entschädigen

- du läst die Mauer dorthin versetzen wo sie eigentlich sein sollte

Da die Mauer halb/halb über beide Grenzen ragt, war die vieleicht schon dorthin geplant worden. Ganz nach dem Moto geteiltes Leid ist halbes Leid.../emoticons/default_rolleyes.gif

Üblich und richtig ist aber schon, dass wer Terrain aufschüttet der muss auch auf seinem Land schauen, dass die Erde dort bleibt!

Ich würde also schon das Gespräch mit deinen Nachbar suchen, ihnen den Grenzverlauf zeigen und fragen, wieso diese nicht respektiert wurden. Zusammen werdet ihr sicher eine Lösung finden...

Übrigens, falls es zu einer Umparzelierung kommen sollte, denke an die Aussnützungsziffer...

liebs Grüessli, jomazi

 
Hallo mav und jomazi

Danke für Eure prompten Antworten. Wir werden nun das Gespräch mit den Nachbarn suchen und hoffentlich eine geeignete Lösung finden. Aber vorneweg, umparzellieren ist keine Option, eben wegen der Ausnützungsziffer, die wir schon ganz aufgebraucht haben.

Gruss anam

 
Die Garage unseres Nachbarn steht auch 7cm auf unserer Seite. Wir haben nichts unternommen, da es uns nicht stört und wir noch genügend Platz haben. Gruss, Tashi

 
Hallo tashi

Wenn es uns nicht gross stört und wir die "Übertritte" schriftlich festhalten können, ginge dies für uns auch i.O. Wir denken, dass die Schriftlichkeit wichtig für einen evtl. Verkauf ist. Lieber präventiv Klarheit schaffen. Eng könnte der Durchgang zwischen Haus und Carport werden, und hier würde auch ein Schriftstück nicht helfen.

Trotzdem danke für Deine Rückmeldung.

Gruss anam

 
Hallo anam,

Wie habt ihr das "Problem" nun gelöst?

liebs Grüessli, jomazi

 
Hallo jomazi

Ist bei uns noch pendent. Sobald die Umgebungsarbeiten vor der Tür stehen, werden wir die Angelegenheit wieder in Angriff nehmen. Unser Bauleiter ist aber gleicher Meinung, Null Toleranz, genaue Messungen machen, Gespräch mit Nachbarn suchen und - so hoffen wir - eine klare und gütliche Lösung finden.

Danke fürs Nachfragen, werde Dich auf dem Laufenden halten.

Sonnige Grüsse aus der Zentralschweiz

anam

 
Hallo Anam

In der Regel wird nach der Bauphase die Grenzen und die neuen Bauten vom Geometer neu vermessen. Nimm das zum Anlass, diese Problematik erst mit dem Geometer zu diskutieren. Nach der Vermessund ist die Grenze erst verbindlich. Dann werden auch die neuen Grenzsteine gesetzt.

Es kommt auch vor, dass sich alte Grenzsteine verschoben haben, die sind ja in der rel. weichen Humusschicht einbetoniert. Sie können sich über die Jahre mit dem Humus verschieben.

Drei Möglichkeiten für die Differenz deiner Grenzen:

1. Die Arbeiten beim Nachbar wurden falsch ausgeführt. Das würde sich dann bei der Schlussvermessung zeigen.

2. Die alten Grenzsteine haben sich verschoben.

3. Wenn die Grenzsteine schon vor vielen Jahren gesetzt wurden, bedenke bitte, dass damals noch viel einfachere Messmethoden zur Verfügung standen. Es kommt oft vor, dass Grenzsteine nicht dort sind, wo sie sein sollten. Oder die neuen Messmethoden sind derart genauer, dass es einfach damals nicht besser ging.

Gültig ist in jedem Fall das im Grundbuch hinterlegte Mass auf den dortigen Plänen. Diese werden laufend digitalisiert und somit noch genauer, aber die alten Grenzsteine werden nur bei Bauvorhaben aktualisiert. Wenn dein Nachbar auf Grund einer DXF Zeichnung vom Geometer seine Planung erstellt hat, kann es durchaus sein, dass diese mit den gesetzten Steinen nicht genau übereinstimmt. Aber wie gesagt, das würde dann bei der Schlussmessung korrigiert.

Sollte sich dann herausstellen, dass der Nachbar wirklich über die Grenze gebaut hat, würde ich auch mit ihm sprechen. Wichtig: jegliche Vereinbarungen und Abmachungen im Grundbuch hinterlegen. Das kostet etwas Gebüren, ist aber auch in 30 Jahren noch sichtbar und vor allem Belegbar. Ausserdem kann nie ein Gewohnheitsrecht geltend gemacht werden und auch Haftungsansprüche in dem Bereich sind so regelbar.

LG maf

 

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