Total überzogener Kostenvoranschlag

Punto

Mitglied
10. Okt. 2010
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Hallo

Wir haben mit einem Architekten, der wenig Erfahrung im EFH-Bau hat, ein Projekt in Holzständerbau geplant. In einem ersten Grobkostenprojekt, wo v.a. das Hauskonzept/Design und auch die Grobkosten geschätzt. da wir den Architekten als sehr seriösen Menschen gut kennen und das Projekt uns in Design und Kosten entsprechend gefiel haben wir uns bei der Bank die Finanzierung bestätigen lassen und das Vorprojekt starten lassen.

Dieses wurde dann vorangetrieben und bis zum bewilligten Projekt (Baubewilligung) vorangetrieben. Leider haben wir erst nach erteilter Baubewilligung nun den definitiven KV bekommen, welcher sage und schreibe 50% höher als der angenommene Betrag und entsprechend auch über unserem geplanten Budget liegt. Der def. KV wurde erst nach detaillierter Planung der verschiedenen Firmen bez. Aushub, Elektro- und Sanitärplaner,sowie Haus- und Kellerbau erstellt.

Jetzt stehen wir ziemlich am Berg, haben das Gefühl in unserer Garage ein Schiff gebaut zu haben, das wir nicht hinausbringen weil es zu gross geraten ist.Zudem haben wir entsprechend sehr hohe Kosten gehabt für die Planungen der Fachplaner und auch all die Bewilligungen etc..

Zwischenzeitlich hatten wir einen SIA-Architektenvertrag auf der Basis des ersten KV unterschrieben.

All die Hürden von Behörden und Nachbarschaftlichen Problemen und Einsprachen wurden mit sehr viel Engagement und Kompetenz vom Architekten bravourös gelöst, aber man hat offenbar einfach drauflos projektiert, ohne die Kostenfrage zu beachten.

Zudem hat er eigentlich alle Fristen überschritten.

Was können, sollen wir unternehmen? Das Projekt möchten wir nicht begraben. Einen GU fragen (zB. Renggli-Bau)? müssen wir die Honorare des Architekten bezahlen (entspricht schon der geleisteten Arbeit - hat aber nicht zum Ziel geführt)? Müssen wir einen Rechtsbeistand besorgen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Punto

 
Hallo Punto

Ich würde mit einem Anwalt sprechen und ihn fragen, ob es ich lohne, die Sache im Detail anzuschauen. Meine Überlegungen: Bezahlen musst Du den Architekten schon, da er ja Arbeit geleistet hat. Allerdings könnte er Dir gegenüber schadenersatzpflichtig werden, da der Dich offenbar kapital falsch beraten hat. 50% daneben zu liegen scheint mir nicht Peanuts. Zudem ist es für Euch offenbar so gravierend, dass Ihr überlegen müsst, das Projekt ganz abzublasen.

Einer der strittigen Punkte dürfte sein, worin genau der Schaden besteht. War alles für die Katz, dann wären alle Euren Aufwendungen als Schaden zu betrachten. Kann man mit den Bewilligungen und den Vorarbeiten noch etwas anfangen? Dann ist der Schaden deutlich kleiner.

Ich hoffe, das hilft Dir. Viel genauer kann man Deine Situation hier im Forum wohl nicht beurteilen, dafür musst Du eben wohl zwangsläufig zum Anwalt gehen und die Situation im Detail besprechen.

Gruss

Colori

 
Hoi Colori

Genau das haben wir uns auch überlegt und ich bin im Moment dabei alle Unterlagen so zu ordnen und damit einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

bevor ich die Rechnungen des Architektenhonorars bezahle werde ich mich entsprechend beraten lassen. Ausserdem muss der Architekt nun ausquetschen wieso das passieren konnte.

Danke für deinen Input

 
Hallo Colori

Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation. Auch wir mussten unser Projekt abbrechen weil der Architekt beim detaillierten KV plötzlich 50% Kostenüberschreitungen präsentiert hat. Zur Zeit sprechen jetzt die Anwälte. Ich bin aber anderer Meinung als Punto und glaube dass ein Architekt, der 50% Kostenüberschreitung produziert, sein Honorar nicht verdient hat. Ich bin bereit die Kosten der Detailplaner (in meinem Fall rund 40K) zu bezahlen und abzuschreiben. Die Leute haben ja wirklich eine einwandfreie Arbeit geleistet und können nichts dafür das der Architekt völlig falsch gerechnet hat. Dem Architekten haben wir bereits eine Anzahlung von 50K geleistet. Der Architekt und sein Baurealisationspartner werden von mir aber kein weiteres Geld sehen. Und falls wir vor Gericht landen, werde ich sicher auch versuchen die 50K Anzahlung des Architekten zurückzubekommen.

Senden mir doch mal per PN den Namen Deines Architekten. Falls es in beiden Fällen der gleiche Mann ist, dann sollten wir den Mann hier "outen" damit nicht noch weitere Leute auf ihn hereinfallen.

Gruss Jürg

 
Aso soweit mir bekannt darf der Herr Architekt euch einen "falschen" KV präsentieren wenn er den auch die ungenauigkeit auf!!! dem KV so angiebt.

Also die abweichung muss auf dem KV Papier stehen. Darüberhinaus habt ihr ja sicher einen Architekten Vertrag unterschrieben, dieser sollte sich ja nach der SIA 102 richten.

Unter 4.3 - Projekttierung, Vorprojekt als Grundleistung definiert ist:

- Schätzen der Baukosten für das Vorprojekt

z.B. nach Hauptgruppen, teilweise nach Gruppen

des BKP* gegliedert, unter Benützung der

kubischen Berechnung, der Flächenberechnung,

oder nach anderen Erfahrungswerten

(Genauigkeitsgrad mangels anderer Vereinbarung

± 15%)
(SIA 102, Seite 19 - 2003)

Grundleistung bedeutet das diese Leistung, sollte sie im Vertrag nicht explizit herausgenommen worden sein zu erbringen ist. Ich würde also jetzt folgende Punkte überprüfen:

-Was steht im Vertrag über den KV? Wen nichts ist das gut für euch, weil dann die 15% gelten

-Was steht auf dem ersten KV über die Abweichung? Auch hier wäre es vorteilhaft für euch wen nichts steht

Sollte es nun jedoch so sein das im Vertrag und auf dem KV 50%, oder gar mehr drauf steht... nunja.. siehts schlecht aus für euch. =)

Meiner Meinung nach... /emoticons/default_wink.png

Kleiner Anhang:

Wurded ihr bei Änderungswünschen, Anpassungen des Projekts über die Kostenfolge aufmerksam gemacht?

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Hauschenbauer

So einfach ist die Sache in meinem Fall halt doch nicht!

Wir haben einen SIA Vertrag und da steht drin: Kostenschätzung +/- 15% und KV +/- 10%. Soweit so gut.

Wenn wir jetzt nach BKP2 rechnen dann sind wir plus 49%. Das ist sicher diskussionlos. Der Architekt macht aber folgende Rechnung: Er nimmt BKP1-9 zählt alles dazu, wo wir Mehrkosten verursacht haben und vergisst zu reduzieren, was wir reduziert haben. Dann rechnet er uns vor, dass bei einer Abweichung von plus 10% auf KS und minus 10% auf KV Mehrkosten von 27.8 % gegenüber KS erlaubt sind. Ich mache mal ein einfaches Rechenbeispiel:

Kostenschätzung: 1 Mio plus 15% macht 1.15 Mio

Der KV liegt jetzt bei 1.27 Mio minus 10% macht 1.14 Mio ist somit voll OK für ihn.

Erwartete Schlussabrechnung: 1.4 Mio womit er mit den plus 10% gegenüber KV wieder völlig OK liegt.

Seine Rechnung funktioniert aber in unserem Fall nur, wenn er wie bereits erwähnt, nur die Zusatzkosten dazuzählt und die Minderkosten unterschlägt. Zudem sind einen Teil der Mehrkosten auch damit begründet, dass wir das Projekt wegen falschen Gebäudehöhen nicht durch die Baubewilligung gebracht haben und anpassen mussten. Er hat uns aber bei der Unterschrift zugesichert, dass er das Projekt mit dem Bauamt vorbesprochen hat und alles OK ist. Nachträglich hat bei Bauamt aber niemand etwas von diesem Gespräch gewusst.

Wir nehmen somit sehr stark an, dass es in diesem Stil weiter gegangen wäre und wohl auch mit den 1.4 Mio am Schluss nicht geklappt hätte. Und wir haben uns entschieden abzubrechen.

Der Architekt und sein Bauleitungspartner haben bereits 50 KCHF kassiert und wollen jetzt weitere Honorarkosten von 120 KCHF einfordern. Das ist exklusiv der Detailplaner, die wir bereits bezahlt haben.

Den Rest werden wir wohl vor Gericht diskutieren müssen.

Gruss Jürg

Noch zu Deinem Anhang: Anpassungen und Kosten wurden meisten mündlich diskutiert und wir haben auf (fast) alles das Mehrkosten verursacht hätte verzichtet. (Bsp. keine Mingeriezertifizierung, keine Sichtbetonwände, keine Gebäudebelüftung, keine Gebäudeautomation, etc). Das hat uns schon geärgert, weil man uns zu Beginn mit 830 CHF/m3 einen hohen Ausbaustandard versprochen hat. Aber es war unser Bestreben die Kosten tief zu halten.

 

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