Trafostation auf Nachbarsparzelle

malin06

Mitglied
31. Dez. 2009
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Hallo

Wir wollen eine Parzelle für den Hausbau kaufen. Auf der Nachbarsparzelle steht mit 1.50 m Abstand eine alte Trafostation des örtlichen Elektrizitätswerkes.

Gibt es nebst der "Verordnung vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)" mit den komplexen Berechnungen auch Richtwerte in Meter für den Abstand zwischen Trafostation und Wohnräumen?

Viele Grüsse

malin06

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da es eine grosse Vielfalt an Transformatorenstationen gibt, sind allgemeingültige Aussagen zu den von ihnen verursachten Magnetfeldern kaum möglich.

 
Die NISV gilt. Das EW muss nach dem Reglement dafür sorgen, dass die vorgegebenen Werte nicht überschritten werden. - Wenn Du mit dem EW nicht weiterkommst, frage doch mal beim ESTI (Starkstrominspektorat) nach.

 
@malin06:

fragst du aus gesundheitsgründen?

falls ja: dann würde ich unbedingt auch beratung eines erfahrenen baubiologien hinzunehmen.

für mich wäre zunahe strom-gebilde NoGos.

(leider schon einige schöne parzellen wieder abschminken müssen).

 
@malin06:

fragst du aus gesundheitsgründen?

falls ja: dann würde ich unbedingt auch beratung eines erfahrenen baubiologien hinzunehmen.

für mich wäre zunahe strom-gebilde NoGos.

(leider schon einige schöne parzellen wieder abschminken müssen).
Jeder will eine einwandfreie, stabile und kontinuierliche Stromversorgung aber keiner die dazu gehörige Infrastruktur. Diese Trafostationen "strahlen" nicht wirklich da es sich beim Stromnetz um eine 50 Hz Sinuswelle und konventionelle Transformatorentechnik handelt. Zudem ist das Gehäuse aus Metall und geerdet. Viel mehr störend kann das leichte Brummen solcher Trafostationen sein.

Weiterer Vorteil wenn man nahe am Trafo ist - die Netzspannung ist stabiler und schwankt weniger.

 
hallo malin06

ist das tatsächlich eine trafostation auf dem nachbargrundstück? oder nur einen verteilerkasten?

bei einer trafostation wäre nach mir 1.5m doch recht nahe und es hätte ja wohl auch eine hochspannungsleitung in der nähe. sieht man da was oder weisst du wo sie im boden durchführt? ich würde mich dazu erkundigen.

oder ist es womöglich nur einen verteilerkasten? der wäre wohl absolut unproblematisch.

rollwett

 
Beim meiner jetztigen Mietwohnung ist eine Trafostation im UG an meiner Schlafzimmer-Fassade angebaut. Ich wohne im ersten OG. Die Distanz zwischen meinem Bett und der Trafostation ist lediglich 5 Meter. Ich hatte auch Bedenken wegen der Strahlung und habe deshalb einen Spezialisten vom EKZ (Elektrizitätswerk Kanton Zürich) beauftrag meine Wohnung messen.

Resultat: Von der Trafostation ist in meiner Wohnung überhaupts nichts zu merken.

Nach Aussage vom Spezialisten ist die Trafostation saniert und darf deshalb auch nicht mehr "strahlen".

Mein Tipp: Frag beim zuständigen Betreiber nach und lass sonst durch einen Fachmann eine Messung durchführen.

Die Messung in meiner Wohung hat zudem folgendes ergeben: Netzteile von Ladegeräten und die Mikrowelle strahlten enorm. Auch Leuchtstoffröhren strahlen ordentlich. Ein LCD-TV nur sehr gering. Das Handy nur bei einem Anruf. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Strahlung mit der Distanz enorm abnimmt.

 
...habe deshalb einen Spezialisten vom EKZ (Elektrizitätswerk Kanton Zürich) beauftrag meine Wohnung messen.

Resultat: Von der Trafostation ist in meiner Wohnung überhaupts nichts zu merken.
als das ist ja wohl klar... der Spezialist vom EKZ misst ja auch gemäss NISV:). Wobei gesundheitlich Unbedenklich noch lange nicht bedeuten muss dass man von der Trafostation oder einer anderen Quelle nicht in irgend einer Weise gestört wird.
 
als das ist ja wohl klar... der Spezialist vom EKZ misst ja auch gemäss NISV:). Wobei gesundheitlich Unbedenklich noch lange nicht bedeuten muss dass man von der Trafostation oder einer anderen Quelle nicht in irgend einer Weise gestört wird.
Der Spezialist ist ein Bekannter von mir und er hat nicht nach den NISV-Richtlinien gemessen. Er hat einfach gemessen, ob Störquellen vorhanden sind und ob in meiner Wohung etwas von der Trafostation gemessen werden kann. Ich konnte selbst beobachten, wie die Anzeige bei der Messung im Bereich der Trafostation nichts angezeigt hat.

 
Nur Messungen nach NISV haben eine Aussagekraft. Und dazu braucht es 2 Messinstrumente, eines für Niederfrequenz und eines für Hochfrequenz. Einheiten bei NF sind ?T und bei HF V/m. Anlagegrenzwert (also Grenzwert nach dem Vorsorgeprinzip gemäss Umweltschutzgesetz) ist in der Schweiz für Trafos 1 ?T (Immissionsgrenzwert ist 100 ?T).

 
als das ist ja wohl klar... der Spezialist vom EKZ misst ja auch gemäss NISV:). Wobei gesundheitlich Unbedenklich noch lange nicht bedeuten muss dass man von der Trafostation oder einer anderen Quelle nicht in irgend einer Weise gestört wird.
Wobei man ehrlicherweise auch sagen muss, dass in der Schweiz wohl niemand gezwungen wird, neben einer Trafostation zu wohnen /emoticons/default_wink.png. Wer also glaubt, er könnte Schaden nehmen, allein weil eine solche Station oder Aehnliches in der Nähe steht, soll sich doch einfach ein anderes Grundstück/Wohnung suchen. Das ist sicherlich weniger aufwendig, als irgendwelche Messungen durchzuführen, die letztendlich auch nur genau das beweisen werden, was der Auftraggeber hören wollte.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
selbst richtlinien und grenzwerte sind ja leider noch keine 100% garantie....

man vergleiche nur mal die strahlungsgrenzwerte im ausland. gewisse osteuropäische länder haben faktore 100 oder 1000 tiefere grenzwerte.

BTW: liebe kann man auch nicht messen, aber es gibts sie trotzdem /emoticons/default_wink.png

 
man vergleiche nur mal die strahlungsgrenzwerte im ausland. gewisse osteuropäische länder haben faktore 100 oder 1000 tiefere grenzwerte.
Falls diese osteuropäischen Länder noch keinen Strom oder noch keine Radiosender haben, ist Faktor 100 bis 1000 tiefer durchaus denkbar /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Fasst alle orientieren sich an den ICNIRP Grenzwerten. Bei den ICNIRP Grenzwerten kann bereits kein thermischer Effekt mehr beobachtet werden. Nicht thermische Effekte konnten bis jetzt (und das sind bereits mehr als 10 Jahre Forschung) nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Einige Länder wollen nun auch das schweizer Vorsorgeprinzip mit den Anlagegrenzwerten einführen (Faktor 100 unter ICNIRP Grenzwert bei z.B. Trafostationen und Faktor 10 unter ICNIRP Grenzwert bei z.B. Mobilfunk).

Baubiologe darf sich jeder nennen. Ist eindeutig Pseudowissenschaft ohne Hand und Fuss.

Es gibt einige die von den ICNIRP Grenzwerten abweichen. Dies ist aber damit begründet, dass auf eine andere Art gemessen wird.

 
Anscheinend gibt es da sehr unterschiedliche Richtlinien. Als Vergleich kann ich noch folgendes hinzufügen. Die Strahlung von einem Stromkabel in der Wand beim Kopfteil von meinem Bett konnte festgestellt und gemessen werden. Von der 5 Meter entfernten Trafostation konnte man jedoch keine Strahlung feststellen.

Die Messung wurde mit mehreren zehntausend Franken teuren Instrumenten gemacht.

Für mich stellt die Trafostation keine Gefahr für meine Gesundheit dar. Bevor ich mir Gedanken über die schädlichen Strahlungen der Trafostation auf dem Nachbartgrundstück machen würde, sollte man die Strahlungen im eigenen Haus minimieren.

 
Inzwischen habe ich von den technischen Betrieben die folgenden Informationen zur Trafostation erhalten:

-Leistung 630 kVA

-Abschirmung mit TrafoMan (CFW)

Der Anlagengrenzwert AGW von 1Mikroteslar für Schlafräume soll gemäss Auskunft der technischen Betrieben bereits bei einem Abstand von 1.6 m eingehalten sein.

Ist diese Information plausibel?

 

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