Trennung / Miteigentum / Frau will nicht verkaufen

MeineBurg

New member
25. März 2015
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Lebe gerade in Trennung und die Scheidung ist unumgänglich...

Leider war ich so dämlich und ich/wir haben eine Wohnung im 50% Miteigentum gekauft.

Soweit so gut. Die Wohnung liesse sich aktuell mit gut 30% Gewinn verkaufen, Interessenten sind da, aber meine Frau will nicht.

Was tun?

 
Am besten Du klärst das mit deinem Anwalt ab, da mehrere Faktoren eine Rolle spielen könnten. Aber eigenltich müsste deine Frau dich auszahlen (die 50%) und falls sie das nicht kann, dann muss das Objekt verkauft werden und du erhälst so deinen Anteil.

Nur so ein kleiner Tip am Rande. Anstatt es so weit kommen zu lassen, dass ihr euch über Besitztümer streitet und eure Anwälte gegeneinander aufhetzt, ist oft der Weg über einen Mediator/In der friedlichere und günstgere. In diesem Fall am besten ein Mediator/In welcher sich in Rechtsfragen auch auskennt (Anwalt, Jurist).

 
Ist es nicht so, das der Grundbucheintrag zählt und es keine Rolle spielt, wer wieviel Geld eingebracht hat.

Mir wäre es auch lieber, wenn man sich so einigen könnte.

Aber "laut ihrer Meinung" gehört ihr alles...

 
Für irgendwas habt ihr ja 50/50 eintragen lassen ;)

Wie mein Vorredner schon sagte bin auch ich der Meinung, dass sie dich auszahlenmuss, wenn sie es behalten will, denn schliesslich stehen auch dir 50% zu.

Kann das weder sie noch du, dann wird das Haus wohl den Besitzer wechseln oder ihr müsst eine Lösung finden, mit der beide Parteien einverstanden sind. Da kommt es drauf an wie zerstritten ihr mittlerweile seit.

Viel Erfolg und starke Nerven.

 
Wieso soll ihr alles gehören? Hat sie mehr Geld in die Ehe eingebracht oder wieso kommt sie auf diese Idee? Und falls ja, wieso wurde dann 50/50 und nicht 80/20 oder so eingetragen?

 
Ich Frage mich, welche Aussage in meinem Beitrag gegen die Richtlinie verstossen hat und er deshalb gelöscht wurde? Danke

 
@Alpenwelt

Hast du den Beitrag heute geschrieben? Sie mussten über nacht ein Restore der DB machen... Schau mal deine Mails an, Tosci hat mir ne Mail gemacht mit ner Kopie meiner Beträge damit ich diese einfach copy&paste wieder posten kann.

 
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Ja, wahr in den letzten 24 Stunden, 19.01.2017 ca. 23.30 Uhr. Ein Mail habe ich leider bis jetzt nicht bekommen.

 
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Im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung im Ehescheidungsverfahren könntest du den Verkauf der Liegenschaft verlangen, wenn ihr Euch nicht einigen könnt, wer die Liegenschaft zu Alleineigentum übernimmt.

 
Leider war ich so dämlich und ich/wir haben eine Wohnung im 50% Miteigentum gekauft.
Dieses Thema wurde schon von Schiller kurz und umfassend abgehandelt:

Drum prüfe, wer sich ewig bindet,

Ob sich das Herz zum Herzen findet!
Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.
 


Beim Immobilienverkauf im Miteigentum sitzt der am längeren Hebel, der bleiben will, denn wer kauft schon ein halbes Haus ...

Das Interesse, die Wohnung zu halten, ist je nach Situation vernünftiger als einen Papiergewinn zu erzielen, z.B. wenn man am Wohnort sozial eingebunden ist und kaum einen gleichwertigen Ersatz finden würde.

Es gibt Paare, die können sich in Würde trennen. Vor denen habe ich Respekt.

[SIZE=9pt]ZGB Art. 201 [/SIZE]

[SIZE=7pt]2 [/SIZE][SIZE=9pt]Steht ein Vermögenswert im Miteigentum beider Ehegatten, so kann kein Ehegatte ohne Zustimmung des andern über seinen Anteil verfügen, sofern nichts anderes vereinbart ist. [/SIZE]




[SIZE=9pt]Art. 650[/SIZE][SIZE=7pt]476 [/SIZE]



[SIZE=7pt]10. Aufhebung a. Anspruch auf Teilun[/SIZE][SIZE=7pt]g [/SIZE]
[SIZE=7pt]1 [/SIZE][SIZE=9pt]Jeder Miteigentümer hat das Recht, die Aufhebung des Miteigentums zu verlangen, wenn sie nicht durch ein Rechtsgeschäft, durch Aufteilung zu Stockwerkeigentum oder durch die Bestimmung der Sache für einen dauernden Zweck ausgeschlossen ist. [/SIZE]

[SIZE=7pt]3 [/SIZE][SIZE=9pt]Die Aufhebung darf nicht zur Unzeit verlangt werden. [/SIZE]

[SIZE=9pt]Art. 651 [/SIZE]

[SIZE=7pt]1 [/SIZE][SIZE=9pt]Die Aufhebung erfolgt durch körperliche Teilung, durch Verkauf aus freier Hand oder auf dem Wege der Versteigerung mit Teilung des Erlöses oder durch Übertragung der ganzen Sache auf einen oder mehrere der Miteigentümer unter Auskauf der übrigen. [/SIZE]

[SIZE=7pt]2 [/SIZE][SIZE=9pt]Können sich die Miteigentümer über die Art der Aufhebung nicht einigen, so wird nach Anordnung des Gerichts die Sache körperlich geteilt oder, wenn dies ohne wesentliche Verminderung ihres Wertes nicht möglich ist, öffentlich oder unter den Miteigentümern versteigert. [/SIZE]




 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es gibt Paare, die können sich in Würde trennen. Vor denen habe ich Respekt.




Mit meinem Anwalt haben wir ihr einen guten Vorschlag gemacht, damit sie in der Wohnung bleiben kann. Hat sie nicht interessiert.

Sie versucht mich wirklich maximal zu schädigen und nimmt dabei auch keine Rücksicht auf die Kinder oder sich.

Diese Scheidung wird voraussichtlich ein wirtschaftlicher Totalschaden...

Aber bin wohl selber schuld, da sie nie hat arbeiten brauchen (abgesehen vom Haushalt) und immer alles bezahlt habe...

 
(1)Mit meinem Anwalt haben wir ihr einen guten Vorschlag gemacht, damit sie in der Wohnung bleiben kann. Hat sie nicht interessiert.

(2)Sie versucht mich wirklich maximal zu schädigen und nimmt dabei auch keine Rücksicht auf die Kinder oder sich.

(3)Diese Scheidung wird voraussichtlich ein wirtschaftlicher Totalschaden...

(4)Aber bin wohl selber schuld, da sie nie hat arbeiten brauchen (abgesehen vom Haushalt) und immer alles bezahlt habe...
Bitte entschuldige, aber ...

zu 1) Der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler

zu 2) Diese Dinge sind Ansichtssache, in diesem Forum kann man das sicher nicht unparteiisch diskutieren

zu 3) Wie wird man sein Vermögen los?

mit Saufen, das ist am schönsten

mit Börsenspekulation, das geht am schnellsten

mit Kampfscheidung, das ist am sichersten

zu 4) Wer den ganzen Haushalt mit Kindern stemmt und dem Mann fürs Arbeiten den Rücken freihält, hat genau so viel geleistet wie der, der das Geld einholt. Meine Meinung.

 
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zu 3) Wie wird man sein Vermögen los?

mit Saufen, das ist am schönsten

mit Börsenspekulation, das geht am schnellsten

mit Kampfscheidung, das ist am sichersten


Diese Weisheit hat mir auch schon einmal eine Person mitgeteilt. Dieselbe Person hat mir zum selben Thema diesen Witz erzählt: Was ist der Unterschied zwischen einem Hurricane und den Frauen?.....Es gibt keinen, denn am Anfang kommen beide feucht und stürmisch, und wenn alles vorbei ist, sind das Auto und das Haus weg.

@MeineBurg: Wie Emil schon gesagt hat, kann niemand hier aus der Distanz Deine Darstellung beurteilen. Selbst die Leute, welche einem nahe stehen, haben oft nicht genug Einblick in die Beziehung, um es wirklich beurteilen zu können. Am Ende muss man sich eh immer an der eigenen Nase nehmen und sich fragen, wie man sich so in einem Menschen täuschen konnte, dass man nicht gemerkt hat, dass dieser Mensch zu so etwas fähig ist. Einfach weggeschaut?

Dein Beitrag hier ist trotzdem sehr wertvoll.....Denn es werden sich wohl einige inkl. mir ihre Absichten in Sachen gemeinsamer Immobilienkauf nochmal genauer überlegen und von einer zu riskanten Entscheidung absehen und/oder umdisponieren....

Viel Kraft und Weisheit

Gruss Altbaumieter

 
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