Treppenhaus

Nette

Mitglied
Hallo Ihr Lieben!

Wir bauen ein Häuschen mit ner Einliegerwohnung im EG. Jetzt war es so geplant das wenn man zur Haustüre reinkommt das man direkt im Treppenhaus steht und die Treppen genau gegenüber der Türe (ca. 1 Meter Gang) runter in den Keller führt.

Jetzt meinte jemand zu uns das wir das nicht machen sollten da man meint das man gleich die Treppe runterfallen könnte /emoticons/default_eek.png wenn man ins Treppenhaus kommt. Aber ich wollte ja oben eine abgeschlossene Wohnung von der man noch mal ins 2. OG kann und das ist nur möglich wenn wir die Treppe recht runterführend und links hochführend einbauen lassen.

Was denkt ihr darüber?

Also ich kann mir das grad gar nicht vorstellen das man meinen könnte ne Treppe runterzufallen wenn man durch ne Türe kommt./emoticons/default_additional/59.gif

Bitte um eure Meinung!

Danke

Gruß

Nette

 
Hallo Nette

Die Situation ist aufgrund deiner Beschreibung nicht ganz klar.

Du hättest nich einen Grundriss davon und diesen mit Digitalkamera fotografieren oder einfach ein Bild von Eingangsbereich?

Grundsätzlich gibt es ja auch in Deutschland Bauvorschriften und wenn diese aufgrund der Planung eingehalten sind - erübrigt sich die Diskussion.

Oder möchtest du den zukünftigen Mieter entsprechen beruhigen.

Andy

 
Hallo Wellingtonia!

Also habe Pläne vom EG und 1. OG beigefügt.

also wenn du rein kommst dann führt die treppe direkt runter und links hoch ins 1. OG.

dort sollte dann eine Türe zur nächsten Wohnung sein aus der man dann wieder links die treppe hoch ins 2. OG kommt.

EG+1.OG.pdf

 

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Hallo Nette

Platzsparende Raumaufteilung. Ein Maximum an Raum mit tollen Wohn-/Essräumen. Die Treppe wird niemand herunter fallen. Den der der reinkommt, hält sich am Griff der Türe. Die Türe wird vor allem in der kalten Jahreszeit nur so weit wie nötig geöffnet d.h. die Türe steht in Licht zum Kellerabgang, versperrt quasi den Treppenabgang. Das jemand hinter der Eingangstüre steht und von der plötzlich öffnenden Türe, die Kellertreppe hinuntergestossen wird, kann auch nicht passieren. Durch das Fenster vom Vorraum sieht man, wenn jemand kommt. Wenn dieser jemand die Türe öffnet, dreht er den Schlüssel im Schloss und das hört man. Das einzige was ich sehe, ist das sich die Wege in den Keller und in die Wohnung nach oben überkreuzen. Die Aufgangstreppe in die obere Wohnung sollte entsprechend den Schallschutzvorschriften ausgeführt sein, dass kein Trittschall in die Einliegerwohnung dringt. Dies wäre meine einzige Befürchtung als Mieter der unteren Wohnung.

Hoffe konnte dir helfen.

Andy

 

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