treppenlift eigentumswohnung

chäferstieg

Mitglied
04. Juni 2012
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Hallo -

wir haben eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 4 Partien . Zwei Eigentümer möchten einen Treppenlift einbauen.

Bezahlen nur die Nutzniesser dieses Lifts den Einbau oder gibt es da eine andere Regelung ?

Danke

 
Bei Sondereinbauten wie Treppenlifte müssen nur die Nutzer für die Einbau und Unterhaltungskosten aufkommen. Dieses betrifft auch die Kosten für den Stromverbrauch, der über einen Zwischenzähler erfasst werden muß und von den Allgemeinkosten entsprechend abgezogen wird.

Auch bei kleinen WEG,-s müssen alle Sachverhalte zu denen über die Eigentümerversammlung beschlossen und entsprechend protokolliert werden.

Strippe.

( Beirat in einer größeren WEG. in Hamburg)

 
Bei mir wäre klar, dass ich mich beteiligen würde auch wenn ich diesen nie brauchen würde, denn sag niemals nie sprich Krankheit oder Unfall

1965

 
eine Eigentumswohnung in einem Haus mit 4 Partien . Zwei Eigentümer möchten einen Treppenlift einbauen.
Dabei wird es sich vermutlich um eine ältere Liegenschaft handeln. Abgesehen von den Anteilen einer Kostenbeteiligung würde ich grundsätzlich zu bedenken geben, dass solche Lifte, je nach Treppenverlauf, nicht gerade "schmal" auftragen. Demzufolge wird der nutzbare Treppenbereich für alle Personen um einiges schmäler werden!

Hier wäre, gerade bei einem MFH auch zu prüfen, wie es mit der verbleibenden Treppenbreite ausschaut. Dies besonders in Hinblick auf die vorgeschriebene Nutzbreite und somit Zulässigkeit einer notwendigen Treppe...auch als Fluchttreppe...

Bevor hier also überhaupt eine Kaufentscheidung getroffen werden könnte, sollten diese Punkte rechtlich sauber geklärt sein!

Da die Kosten für einen Treppenlift, zudem dann auch mit sehr eingeschränktem Nutzen (immer nur von 1 Person nutzbar), nicht wirklich günstig sind, sollte man sich daher grundlegend, ggf. mit Nutzen für alle Eigentümer, den Einbau (bzw. Vorbau) einer normalen Personenliftanlagen überlegen! Das gibt letztlich mehr Sinn.

 
Da gebe ich Pfälzer natürlich recht /emoticons/default_smile.png und zu überlegen ist auch ob die Wohnung auch Rollstuhlgängig ist, Türbreite usw.

Da wir im näheren Umfeld eine Person im Rollstuhl haben, weiss ich wie schwierig es ist einen geeigneten Wohnraum zu finden da rollstuhlgängig nicht immer so ist, mal hier eine Schwelle dort ein Absatz usw.

Wir haben bei unserem Bauvorhaben darauf geschaut, dass keine Hindernisse da sind wie im Gästewc keine Duschentasse sonder Ablauf, beim Waschbecken kein Unterbau, genügend Türbreiten, in der Umgebung keine Stufen usw.

 

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