Treuhandserklärung /Versichtserklärung

fredclever

New member
28. Sep. 2014
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Hi Zusammen

wir sind momentan dran die Finanzierung zu regeln. Jetzt möchte meine Bank von der Bank des GU's eine Treuhandserklärung. Falls die GU Bank das nicht liefert ,müssen wir eine Verzichtserklärung unterschreiben.

Jetzt meine Frage:

Ist dieses Vorgehen normal? Würdet ihr eine Verzichterklärung unterschreiben?

Im Moment bin ich voll frustriert. 

Ich hoffe ihr könnt mich ein wenig aufklären.

Danke und Gruss

Fredclever

 
Lieber FredClever

Ich weiss nicht so genau, warum die Bank des GUs dies liefern muss... Doch wohl eher der GU selber?

Die Treuhandserklärung oder den schriftlichen Verzicht will die Bank, weil sie keine Lust hat, selber Geld zu bringen. Tipps zum Googeln nach folgenden Stichworten: Baumhaus Moos Raiffeisen

Die Verzichtserklärung würd' ich aber NIE unterschreiben. Eigentlich ist so eine Treuhandserklärung ja nichts anderes als die Unterschrift, dass das Geld, welches Deine Bank (für Dich) dem GU überweist, nur für Kosten aus Deinem Projekt eingesetzt werden darf. Wenn's schief geht ist der GU damit nicht einfach für "unsorgfältige Geschäftsführung" dran sondern für qualifizierten Betrug (bringt zwar das Geld nicht zurück, ergibt aber gefilterte Luft für den GU und vermindert damit das Bedürfnis nach eine Vorfinanzierung von 911ern u.dgl.).

Eine Vorlage dafür gibt es (ich verweise immer wieder darauf) hier: http://www.bauexperte.ch/pdf/Speidel-Experte_Vereinbarung-GU-Banken.pdf

Wenn ein GU das nicht unterschreiben will, heisst das nichts anderes, als dass er derart nahe am Konkurs steht, dass er zuerst Dein Geld nehmen muss um andere Forderungen zu begleichen (oder den eigenen Porschee), bevor er etwas für Dich tun wird. Da kann man Dir dann nur eines wünschen: Viel Glück!

Und wenn Du dann noch schriftlich darauf verzichtet hast... weiss ich nicht so recht, ob "viel Glück" noch hilft....

Wenn wir schon dabei sind:

a) ich gehe davon aus, dass Dein GU dir den Treuhandwisch ausreden wollte.

/emoticons/default_cool.png könntest Du nicht den Namen des GUs hier posten? (alternativ eine Erklärung, dass Du den GU noch gar nicht gefragt hast.) Die gierigen Zuschauer warten auf das Fressen in der Arena! Wir sind gespannt!

Grüsse

Haba

 
Hi Haba

danke für dein Feedback. Du schreibst dass, was ich mir schon gedacht habe. Ich dachte mir die Treuhandserklärung komme von der Bank. Dann bekommt in dem Fall keiner der mit dem GU baut eine Erklärung. /emoticons/default_additional/144.gif

Den Namen des GU publiziere ich noch nicht. Bin immer noch am verhandeln mit ihm. Aber das er mir mitgeteilt hat ,dass es keine Treuhanderklärung braucht stimmt.

Gruss

Fred

 
Ich habe es nochmals mit dem Gu und meiner Bank abgeklärt:

Die Treuhandserklärung  müsste durch die Bank des GU ausgestellt werden. Weil die Bank verpflichtet sich dann ,den Geldfluss zu kontrollieren.  Die Verzichtserklärung müsste ich bei meiner Bank einreichen, so das sie nicht haftbar gemacht werden kann, wenn die GU Bank was komisches mit dem Geld anstellt.

Habe den Nachmittag damit verbracht , heraus zu finden wie man sich absichern kann. Und meine Erkenntnis ist jeder der mit einem GU baut ,geht ein Risiko ein. Man kann den Schaden nur minimieren.

was für Erklärungen , Vertragsbestandteile habt ihr um das Risiko zu minimieren?

es grüsst euch ein völlig frustrierter Fredclever

 
heheeee

In unserer idealen Welt, wo Wert und Kosten das gleiche bedeuten, kann man auch getrost auf Treuhandserklärungen verzichten. Weil Betrüger immer die anderen sind.

Soviel zum Thema "brauchen". Wirklich: ES braucht keine Treuhanderklärung. ER (der GU) braucht sie auch nicht. Brauchen tut die der Käufer. Oder noch deutlicher. Immer, wenn es gut gegangen ist, hätte es keine gebraucht.

Haba

 
Oha, Fred, jetzt bist Du mir zuvor gekommen...

Das nimmt Dir zwar den Frust nicht, aber: Man kann auch mit einem Architekten reinlangen, nicht nur mit einem GU. Für die meisten Schweizer ist der EFH-Bau mit Abstand der höchste Betrag, den sie je in ihrem Leben investieren. Entsprechend sorgfältig sollte man sein. Leider: sind die Beträge so hoch, dass der Durchschnittsmensch das Gefühl für diese Zahlen verliert. Und entsprechend locker bleibt, die Kontrolle total liegen lässt. Und viele Baubeteiligte wissen eben auch: Ein Durchschnittsbauherr baut einmal. Da sind keine Kunden, die zurückkehren, weil sie zufrieden sind. Ergo kann man sie ausnehmen.

Nun aber doch noch:

Such Dir einen Partner (den DU bezahlst, der drauskommt), welcher in Deinem Auftrag die Verträge prüft. Vor Unterschrift.

natürlich ist es ärgerlich, wenn man das Wunschobjekt nicht kriegt, weil der GU gewisse Vertragsänderungen (oder Treuhanderklärungen) nicht in den Vertrag übernehmen will. Man kann sich ja dann immer noch für das Risiko entscheiden. No risk no fun...

Du kannst dafür nach Bautreuhänder googeln.

Du kannst den Pfälzer anfragen. (Moderator hier im Forum. )

Du kannst den User Bauexperte (und betreiber der oben verlinkten Site) anfragen.

Du kannst irgend einen Anwalt / Fürsprech / Notar mit Erfahrung in Immoverträgen anfragen.

Aber eben. Auch hier überall musst Du letztendlich Vertrauen haben. Dass die wirklich für Dich tätig sind.

Hoffentlechhilfts

Haba

 
Verständnisfrage: Verlangen die Banken "immer" eine Treuhandserklärung? oder nur beim Bau mit GU? oder allenfalls explizit bei diesem GU?

 
Lieber Flass

Gute Banken verlangen das. Auch beim Bau mit einem Architekten.

Gute Bauherren organisieren das von sich aus. Spätestens wenn sie regelmässig im Forum hier mitgelesen haben. Oder wenn sie - siehe mein Beitrag oben - gegoogelt haben und sich wünschen, dass sie solches nur aus der Zeitung erfahren.

Eben: Die Banken brauchen die Treuhanderklärung weniger als die Bauherren...

Schöne Hinnecht

Haba

 
Lieber Fred

Es gibt Banken welche eine Treuhanderklärung verlangen, ansonsten wirst Du kein Geld für Deinen Bau kriegen.

Die auch wenn Du im Architektenmodell baust. Dann muss Dein Architekt (der ja Dein Treuhänder sein sollte!) bei Deiner Bank eine Vereinbarung unterschreiben, dass die von ihm unterzeichneten Zahlungsanweisungen spezifisch für Deinen Bau gestellt werden und auch dem Baufortschritt entsprechen. Also, er eigentlich seinen Job als Dein Treuhänder erfüllt. Dazu gibt es zu sagen, dass früher Bauherren Geld von Baukonten auch für Erwerb von entsprechendem Gerät für See oder Strasse verwendeten (sechsstellige Summen waren durchaus möglich). Das kann man heute damit mit grösster anzunehmender Wahrscheinlichkeit ausschliessen, Schliesslich möchte Dein Architekt ja nicht ins Gefängnis einrücken, weil Du "Haba's 911er" mit Geld von Deinem Baukonto finanzierst.

Falls in Deinem Fall die Bank des GU gegenüber Deiner Bank die Garantie verweigern will, dann würde Deine Bank dafür haften, was sie nicht will. Und, merke: Wenn eine Bank jemandem nicht traut, dann einer anderen Bank! Wieso? Denk mal nach, was in den letzten Jahren abgelaufen ist und wer wen am Meisten abgezockt hat!

Alles klar? Ich wünsche Dir auf alle Fälle Glück beim Hausbau

Freundliche Grüsse

Urs Tischhauser

 

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