Hallo zusammen,
bei uns sind im Notarvertrag auch die Grundrissansichten der einzelnen Räume dargestellt. Dabei sind auch die Türaufschlagsrichtungen angegeben. Dabei ist uns nun aufgefallen, das der GU für die Küche eine andere Aufschlagsrichtung vorgesehen hat als im Notarvertrag angegeben. /emoticons/default_mad.png
Uns sagt die Aufschlagsrichtung im Notarvertrag eher zu. Der GU besteht allerdings auf "seiner" Aufschlagsrichtung, weil eine Änderunge der Aufschlagsrichtung jetzt mit hohen Kosten verbunden sein würde, da die Türe schon bestellt ist. Unser Standpunkt ist allerings, das dass was im Notarvertrag drinsteht verbindlich und daher der Punkt mit den Mehrkosten für die Türaufschlagsrichtung sein Problem ist.
Würde mich interessieren wie Eure Meinung hierzu ist.
Grüsse
Scorpion
bei uns sind im Notarvertrag auch die Grundrissansichten der einzelnen Räume dargestellt. Dabei sind auch die Türaufschlagsrichtungen angegeben. Dabei ist uns nun aufgefallen, das der GU für die Küche eine andere Aufschlagsrichtung vorgesehen hat als im Notarvertrag angegeben. /emoticons/default_mad.png
Uns sagt die Aufschlagsrichtung im Notarvertrag eher zu. Der GU besteht allerdings auf "seiner" Aufschlagsrichtung, weil eine Änderunge der Aufschlagsrichtung jetzt mit hohen Kosten verbunden sein würde, da die Türe schon bestellt ist. Unser Standpunkt ist allerings, das dass was im Notarvertrag drinsteht verbindlich und daher der Punkt mit den Mehrkosten für die Türaufschlagsrichtung sein Problem ist.
Würde mich interessieren wie Eure Meinung hierzu ist.
Grüsse
Scorpion