Türaufschlagsrichtung im Vertrag bindend?

scorpion32

Donator
01. Okt. 2006
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Hallo zusammen,

bei uns sind im Notarvertrag auch die Grundrissansichten der einzelnen Räume dargestellt. Dabei sind auch die Türaufschlagsrichtungen angegeben. Dabei ist uns nun aufgefallen, das der GU für die Küche eine andere Aufschlagsrichtung vorgesehen hat als im Notarvertrag angegeben. /emoticons/default_mad.png

Uns sagt die Aufschlagsrichtung im Notarvertrag eher zu. Der GU besteht allerdings auf "seiner" Aufschlagsrichtung, weil eine Änderunge der Aufschlagsrichtung jetzt mit hohen Kosten verbunden sein würde, da die Türe schon bestellt ist. Unser Standpunkt ist allerings, das dass was im Notarvertrag drinsteht verbindlich und daher der Punkt mit den Mehrkosten für die Türaufschlagsrichtung sein Problem ist.

Würde mich interessieren wie Eure Meinung hierzu ist.

Grüsse

Scorpion

 
Das sehe ich gleich wie du. Unterschrieben ist das, was notariell ist.

Wenn euch die notarielle Version wirklich Vorteile bringt, dann würde ich auf der bestehen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, mit dem GU keinen "Krach" zu haben, als Bauherr ist man extrem von ihm abhängig..... dennoch gilt der Vertrag (beidseitig). Such doch das Gespräch und probiere eine Einigung zu finden. Die Mehrkosten sind grundsätzlich nicht dein Problem, das ist richtig. In der Regel probiert ein GU dann anderweitig "einzusparen", ohne euch das zu sagen. Daher muss man immer wieder den Baubeschrieb prüfen und mit den effektiven Bauleistungen vergleichen. Hoffe es geht alles gut.

Bei uns war "nur" der Normbaubeschrieb sowie die Liste der Änderungen drin. Die eigentlichen Baupläne nicht. Ist noch interessant...

Martin

 
Hallo,

das kann aber nicht wahr sein?

Das ist ja absolut lächerlich über so etwas zu diskutieren.

Schade habt Ihr die Ausführungspläne nicht vorher geklärt, aber wenn ein GU mit so etwas argumentiert...bin sprachlos , ehrlich!

Bei so einer Tür, spricht man von vielleicht je nach Ausführung etwa CHF 600.-...

Gruss

 
Hallo, wollte Euch gerne auf dem Laufenden halten:

Wir haben jetzt nach Rücksprache mit unserem Anwalt erstmal ein Schreiben an unseren GU geschickt und damit den Sachverhalt schriftlich angemahnt. Damit hat es jetzt offiziellen Charakter. Mal sehen was jetzt nächste Woche dabei rauskommt. Unser Anwalt meinte allerdings auch das der GU durch den Notarvertrag nicht nur schlechte Karten sondern gar keine hat.

Ich berichte wieder wenn es neues gibt.

Gruesse

Scorpion

 
Hallo,

mittlerweile ist in der Küche die richtige Türe eingebaut worden. Yeppie.

Der Bauleiter hat da auch gar kein grosses Theater gemacht, sobald wir auf die Baubeschreibung verwiesen haben.

Nur die Dehnungsfuge vor der Küchentüre ist nun falsch gesetzt. Weiss aber noch nicht welche Konsequenzen das später haben wird.

Grüsse

Scorpion

 

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