Türe verzogen

luhema04

Mitglied
27. Nov. 2006
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Hallo zusammen

Wir haben eine Türe vom Keller ins EG. Nun ist diese Türe ziemlich verzogen - dies vor allem im Winter, wenn der Temperaturunterschied vom Keller zum EG gross ist. Es ist eine Standardtüre, also nicht isoliert.

Weder der Architekt, noch der Bauführer oder dem Schreiner ist diese Problematik bewusst gewesen /emoticons/default_mad.png. Auch wir haben dies zuerst nicht realisiert.

Nun hatten wir noch einige Garantiefälle die durch den Schreiner behoben werden mussten. In diesem Zusammenhang haben wir ihm das Problem aufgezeigt.

Die Lösung sieht nun so aus, dass wir eine neue Vollspantüre mit einer Alueinlage erhalten. Dies kostet uns aber Fr. 590.-. Die alte Türe wird er nicht zurücknehmen da, gemäss ihm, der Trend eher zu weissen Türen ist - wir haben ahornfarbene Türen /emoticons/default_additional/206.gif

Was meint ihr hier? Ist dies nicht ein Mängel, der durch den Architekten/Bauführer oder Schreiner während der Planung auffallen sollte? Sollen wir neue Türe montieren und die Kosten wirklich übernehmen? Ist die neu angebotene Türe wirklich das richtige?

Besten Dank im Voraus für eure Feedbacks.

Liebe Grüsse

luhema04

 
Irgendwie kenne ich das Problem.....Haben ja auch verzogene Türen, obwohl bei uns sind es nicht die Türblätter die Verzogen sind, wie zuerst angenommen.

Es ist der Türrahmen, der bei Einbau nicht im Blei Montiert wurde.

Ist es bei Euch die Türe, oder auch der Rahmen?

 
es ist definitiv das Türblatt. Im Bereich des Schliesssystems ist die Türe gerade. Oben und unten ist die Türe total verzogen.

 
Diese Probleme vor allem auch in der Übergangs-Mietwohnung festgestellt haben uns dazu bewogen wie im alten Haus in Flüh, Stahlzargen zu verwenden, diese werden eingemauert und verziehen sich garantiert nicht.

Kostet eben etwas mehr und müssen gestrichen werden, dafür hat man 100 Jahre Ruhe.

 
Hallo luhema04,

der Grundfehler liegt wohl schon bei der damaligen Ausschreibung, eben eine solch einfache Türe für einen ggf. unbeheitzen Keller vorzusehen. Das wäre dann wohl beim Architekten nachzufragen.

Der Bauleiter, wenn dies nicht auch der Architekt war, hätte es ebenfalls merken und zumindest nachfragen können, ob dies tatsächlich so gewollt ist? Ansonsten muss er aber die Arbeiten nach Offerte nicht grundsätzlich in Frage stellen. Das gäbe dann wohl meist Ärger mit dem Architekten.

Der Schreiner baut auch nur das ein, was bei ihm angefragt und später in Auftrag gegeben wurde. Trotzdem wäre es seine Handwerkerpflicht gewesen, Euch darauf hinzuweisen, dass die Türe hierfür eigentlich nicht geeignet wäre. Ein pfiffiger Schreiner hätte hier schon des Mehrpreises wegen gleich die richtigen Argumente parat gehabt. Nun, der Eure war wohl nicht so fix.

Gleichwohl triftt ihn hier, m.E. auch eine Mitschuld, denn wenn er aus Erfahrung weiß, dass dies nicht funktioniert, dann muss er dies dem Architekten oder Bauleiter mitteilen, mit dem gleichzeitigen Verweis, dass er dafür dann KEINE Haftung übernimmt. Das wäre bei uns in Deutschland so gelaufen. In der Schweiz weiß ich das nicht, wäre aber ggf. von Dir nachzufragen.

Wenn den Schreiner keine Schuld (in diesem Sinne) trifft, besteht auch nicht die Verpflichtung eine bereits eingebaute Türe mitzunehmen und im vollen Umfang zu vergüten, bzw. mit der neuen zu verrechnen!

Die neue Türe, wenn sie mehrfach verleimt ist, mit Alu-Zwischenlage und mit einem wasserfesten Leim bzw. Funier/Beschichtung ausgestattet ist, sollte dafür auch geeignet sein.

Dies kannst Du Dir aber zur Sicherheit, nun explizit, vom Schreiner schriftlich bestätigen lassen. Käme es erneut zu einem Schaden, dann würde er voll umfänglich dafür haften.

Gruß vom Pfälzer

 

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