U-Wert - Vorschriften?

raven73

Mitglied
01. Juli 2007
98
0
0
Hallo zusammen,

gibt es eigentlich eine gesetzliche Vorgabe, welchen U-Wert (früher wohl K-Wert) Neubauten (EFH) mindestens erfüllen müssen?

Ich frage, weil im Baubeschrieb von Swisshaus FETT GEDRUCKT auf eine "hervorragende Isolationsfähigkeit" der Aussenwände im EG und DG hingewiesen wird mit U = 0.27 W/m2K

Ist das wirklich "so hervorragend"?

Der Energieberater meinte, dass sei gerade mal so die gesetzliche Vorschrift. Da ich diese bislang nicht gefunden habe, wo finde ich diese Vorschriften?

Leider sagt die Doku nichts über den Dämmwert gegenüber Keller und nichts gegenüber Dach oder Decke (DG) aus.

Nun haben wir überlegt Richtung Minergie zu gehen... es gibt dann aber wieder Zweifler wie die Mythen-Post, wo gegen all diese Dämmwerte gewettert wird. Das verunsichert alles ein wenig....

Vielen Dank für Feedback und Grüsse aus dem Aargau

 
Leider kann ich Dir zu den gesetzlichen Vorschriften keine Angaben machen. Aber zum Minergie-Label nur Folgendes: Wir bauen ganz normal in Holzständer-Bauweise ohne irgendwelche Zusatzinvestionen, was Isolation oder Fenster betrifft. Ueberraschenderweise hat nun der Architekt beiläufig erwähnt, dass das Haus problemlos auch den Minergie-Standart schaffen würde. Einzige Bedingung, der Keller müsste isoliert und eine automatische Lüftungsanlage im Haus installiert werden.

Ob es dann letztendlich ein Minergie-Haus wird oder nicht, haben wir noch nicht entschieden. Ich denke noch darüber nach.

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Die Vorschriften sind hier kantonal unterschiedlich. Baselland verlangt als Beilage zum Baugesuch eine komplexe Berechnung des gesamten Energiebedarfs des Hauses. Es sind Grenzwerte nach dieser Berechnung festgelegt (Energiebedarf max. 80% des Wertes nach SIA 380/1) sowie Grenzwerte für einzelne Bestandteile des Hauses. Siehe Anhang.

Der Grenzwert im Kanton Baselland für Aussenwände liegt bei 0.25 W/m2K. Dementsprechend würde Swisshaus diese Anforderungen nicht erfüllen! Ist aber wie gesagt von Kanton zu Kanton anders. "Hervorragend" muss in dem Zusammenhang jedoch eindeutig relativ gesehen werden...

490.11.pdf

 

Anhänge

  • 490.11.pdf
    24,3 KB · Aufrufe: 292
Ich habe grad schnell in den Unterlagen nachgesehen. Das Haus hat standardmässig einen Wärmedurchgangswert von 0,17W/m2K. Wenn 0,27 bei Swissbau "hervorragend" ist, dann müsste unsere Wand mit 0,17 ja schon fast "sensationell" sein. /emoticons/default_biggrin.png

Mirella /emoticons/default_smile.png

 
Die Regelungen für den Aargau habe ich nun gefunden.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, darf hier noch nach SIA 380/1 gebaut werden.

Die Grenzwerte Ug in W/m2K für Bauteile gegen Aussenklima oder weniger als 2m im Erdreich liegen demnach bei:

Bauteile (Dach, Wand, Boden) 0.30

Bauteile mit Flächenheizungen 0.25

Fenster, Fenstertüren 1.70

Fenster mit vorgelagerten Heizkörpern 1.20

Unverglaste Türen 2.00

Tore (Türen grösser 4 m2) 2.40

Wenn ich die "hervorragenden" 0.27 gegen maximal zulässige 0.30 setze ist das alles andere als hervorragend....

Da müssen wir wohl nochmal "über die Bücher"...

 

Statistik des Forums

Themen
27.519
Beiträge
257.844
Mitglieder
31.800
Neuestes Mitglied
aufStand