Überbauung von Abwassersammlern

MEC

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02. März 2011
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Hallo Zusammen!

ich hab mal eine Frage bzgl der öffentlichen Kanalisation:

Die Situation ist die, dass ein Abwassersammler durch ein Grundstück geführt wurde, dies aber anscheinend nicht im Grundbuch festgehalten wurde. Der Baumeister hat den Sammler beim Aushub gefunden. Es existieren jedoch Pläne, in denen genau dieser Sammler auch verzeichnet ist. Nun soll auf der Parzelle ein Haus erstellt werden. Mit einer Ecke des Hauses würde dem Abwassersammler dann überbaut werden.

Nun zu meiner Frage: Ist es zulässig, den Kanal zu überbauen??

Mir ist schon klar, dass der Kanal auch verlegt werden könnte und er eigentlich im Grundbuchamt hätte vermerkt sein sollen. Das Verlegen würde die Gemeinde einen riesigen Bazen Geld kosten. Das will man verhindern. Das Grundstück ist jedoch recht klein und wenn der Sammler nicht überbaut werden darf, wäre darauf kaum ein Haus zu bauen.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass das Überbauen von öffentlichen Kanalisationsleitungen nicht gestattet ist. Meines Erachtens macht so ein "Verbot" ja auch Sinn. Aber ich habe nun schon einige Zeit im Netz verbracht um eine Aussage zur Sachlage zu finden. Leider bisher ohne Erfolg. Vielleicht kann mir ja hier geholfen werden :-)

Gruss

Christoph

 

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