Ich stelle mir das nicht so einfach vor, hier etwas zu unternehmen.
1. Die Mieter haben dies so gewählt, also ist dies vorwiegend deren Problem, auf wie viel m2 sie wohnen. Wie viel Zimmer die Wohnung hat, ist gänzlich egal. Der Vermieter hat da kaum ein Durchgriffsrecht.
2. Kannst du denn (juristisch gesichert) belegen, dass die 2te Person dauerhaft dort wohnt?, dort gemeldet?
3. Es ist sogar fraglich, ob solch ein Ausschluss in einem Vertrag so zulässig ist, bzw. juristisch verwertbar. Bestes Beispiel: Tierhaltung. Im Mietvertrag verboten, juristisch bis zu einer bestimmten Grösse und Art zu tolerieren. Nicht alle Verträge oder AGB´s sind juristisch so sicher, dass sie bei einem Rechtsstreit auch standhalten, denn sie dürfen auch nicht gegen bestehende Gesetze oder gegen die gängige Rechtsprechung verstossen.
Wenn die 2te Person dauerhaft in der Wohnung lebt, kannst du ggf. die Nebenkosten erhöhen, wenn diese nicht pauschal vereinbart ist. Oder wenn vertraglich möglich, dann auf Einzelabrechnung umstellen, damit die Kosten wieder korrekt aufgeteilt werden.
Du wirst um eine juristische Bewertung vermutlich nicht herumkommen.
Gruss