Uebermässig gesunkener Unterlagsboden

Tonia

Mitglied
15. Jan. 2007
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Hallo zusammen

kann es grundsätzlich möglich sein, dass durch ein zu frühes verkleben des Parketts der UB sich zu stark senkt?

Lieber Gruss

Tonia

 
Hoi Tonia

Nein, das hat mit dem Parkett nichts zu tun. Der UB kann sich aber aufgrund der Isolation, die darunter verbaut wurde, absenken. Dies ist aber erst nach einem bis zwei Jahren merkbar, und sollte sich dann spätestens nach ein paar mm ruhig verhalten!

Bei einem zu früh geklebtem Parkett treten die Schäden an einem ganz anderen Ort ein...

Wieso kommst du auf diese Idee?

liebs Grüessli, jomazi

 
Hallo zusammen

unser Boden hat sich nach 2 Jahren bis zu 12mm gesenkt. Das GU meint, durch den Umstand, dass es nur in unserer Wohnung zu soch einer Absenkung gekommen ist, kann die falsche Dämmung eher ausgeschlossen werden, da in den anderen Wohneinheiten die gleiche Dämmung verbaut wurde. Unsere Wohnung liegt aber als einzige ganz über der Tiefgarage! Weiter sagt das GU "es lässt sich vermuten, dass durch ihren Parkettleger zu früh das Parkett verlegt wurde " (er wurde genau 10 Tage vor der Schlüsselübergabe verlegt) weiter sagt er "mit dem einbringen des Parketts haben sie den Untergrund abgenommen. Die grosse Absenkung steht nach unserem Ermessen in einem kausalen Zusammenhang mit den zu früh eingebrachtem Fertigbelag."

Weiter sagt das GU, dass es an uns liege ihnen zu beweisen, dass der von ihnen erstellte UB nicht fachgerecht eingebaut oder mangelhaft ist.

Vielen dank für eure Hilfe

Lieber Gruss

Tonia

 
Weiter sagt das GU "es lässt sich vermuten, dass durch ihren Parkettleger zu früh das Parkett verlegt wurde " (er wurde genau 10 Tage vor der Schlüsselübergabe verlegt) weiter sagt er "mit dem einbringen des Parketts haben sie den Untergrund abgenommen. Die grosse Absenkung steht nach unserem Ermessen in einem kausalen Zusammenhang mit den zu früh eingebrachtem Fertigbelag."

Weiter sagt das GU, dass es an uns liege ihnen zu beweisen, dass der von ihnen erstellte UB nicht fachgerecht eingebaut oder mangelhaft ist.
Hallo Tonia

1. Das sind so ziemlich die dümmsten Ausreden, die mir in letzter Zeit untergekommen sind. Da hat er nicht Recht.

2. Da wird er, bei dem Satz, vermutlich ein breites Grinsen gehabt haben... da hat er mal ausnahmsweise Recht.

 
Hallo Tonia

du hast das Thema ja schon einmal eingestellt (http://www.haus-forum.ch/baumaengel-garantiefaelle-fehlplanung/12714-maengelruege.html)

damals wollte der GU doch die Hälfte der Kosten für das neue setzen der Sockelleisten und Malerarbeiten übernehmen ?

ist denn in der Zwischenzeit nichts mehr gegangen ?

hatte denn dein Bodenleger-Kollege damals eine Feuchtigkeitsmessung gemacht ... wäre ja immerhin mal ein Anfang für ein Beweis gegenüber dem GU

Gruss

Flat E.

 
Hoi Tonia,

Das haben versteckte Mängel so an sich... die bemerkt man erst, wenn einige Zeit vergangen ist! Also, egal ob du diesen stillschweigend abgenommen hast, oder sogar Formell, diesen Mängel musst du rügen, denn diese Abnahme wie auch immer sie geschehen ist, hebelt dein Recht auf Mängelrüge nicht aus!

Das sich diese Böden senken ist normal! Je nach Isolation kann dass sofort einige mm betragen. 1,2 cm finde ich auch zuviel. Kläre ab, was für eine Isolation verbaut wurde, wie dick diese war, und was für eine Toleranz du Akzeptieren musst. Um diese Toleranz zu erfahren, solltest du nicht das Unternehmen anfragen, die diesen eingebracht hat... /emoticons/default_rolleyes.gif

Dass der Unterlagsboden zu früh eingebaut wurde, bezweifle ich! Ich würde das Problem eher in der Isolation suchen. Diese wird aus Styropor sein, dieses Material wiederum reagiert auf feuchtigkeit nicht so problematisch. Zudem wird eine feuchtigkeitssperre eingebaut worden sein.

liebs Grüessli, jomazi

 
Hallo zusammen

@Flat E

leider ist seit dem nichts mehr gegangen. Da die Toleranzwerte so weit überschritten sind sind wir der Meinung, dass das GU den gesamten Betrag übernehmen muss. Unser Bodenleger-Kollege hat die Feuchtigkeit gemessen und uns gesagt das diese o.k. wäre. Wir haben uns nicht weiter darum gekümmert.

@ jomazi

eine feuchtigkeitssperre wurde nicht eingebaut. Der Parkett wurde verklebt.

Danke vielmals für eure Hilfe

Liebe Grüsse

Tonia

 
@ Tonia,

Die Feuchtigkeitssperre wird natürlich unter der Isolation ausgelegt. Diese sind meistens aus Bitumenkartonbahnen, welche miteinander verklebt werden! Falls so eine Sperre verbaut wurde, würde ja keine restfeuchte vom Beton in die Isolation dringen. Die Isolation also nicht übermässiger Restfeuchte ausgesetzt. Wobei diese natürlich auch nicht aufgrund der feuchte besonders "weich" werden, was wiederum deine Theorie wiederlegen würde...

liebs Grüessli, jomazi

 
@ jomazi

Leider kenne ich mich hiermit zu wenig aus. Ich habe wohl die Feuchtigkeitssperre mit der Dampfsperre verwechselt. Ich weiss nicht was unter dem Estrich ist. Wir haben einfach den Parkett auf den Estrich geklebt.

@ Pfälzer

wieso muss ich den den Beweiss erbringen das etwas nicht mit dem UB stimmt? Der Mangel ist ja ersichtlich, dass sich der Boden bis zu 1.2 cm gesenkt hat.

Genau sogut müsste das GU uns beweisen, dass sich der Boden, aufgrund des zu frühes verlegen des Parkett gesenkt hat?

Liebe Grüsse und herzlichen Dank

Tonia

 
@ Pfälzer

wieso muss ich den den Beweiss erbringen das etwas nicht mit dem UB stimmt?

Tonia
..nun, weil das vermutliche Schlitzohr genau weiss, dass die 2-jährige Gewährleistung abgelaufen ist. Darum bist Du nun in der Beweispflicht! Das kehrt sich nach den 2 Jahren komplett um....davor, da hätte er den Beweis antreten müssen, dass es so, wie er es vermutet hat, gewesen wäre...was er aber fachlich nicht hätte können, da es schlicht falsch war solche eine Ursache zu vermuten.

 
Hallo Pfälzer

wir haben die Mägelrüge vor Ablauf der 2 Jahren gemacht. Wie sieht es dann aus?

Muss er mir jetzt Beweisen das der UB o.k. ist?

Dankeschön und lieber Gruss

Tonia

 
Hallo Tonia

Ja er war..oder ist...verpflichtet zu beweisen, dass seine Leistung entsprechend der Normen ausgeführt und die Toleranzen eingehalten wurden.

WOBEI...ich aber nun nicht den Vertragstext kenne, da dies oftmals ausgeschlossen oder andere Abweichungen als gem. Norm erlaubt, vereinbart werden. Klar, das weisst Du als Laie dann nicht... aber eben..ist so etwas vorhanden und unterschrieben, wird es schwer.

Zudem musste die Rüge per Einschreiben Rückschein versendet worden sein.. oder via gemeinsamen Protokoll, unterzeichet von allen Beteiligten, festgehalten worden sein... es ist da einfach eine gewisse Formalität einzuhalten.

Ich kenne auch nun nicht den weitern Ablauf, die verstrichene Zeit, wie gemahnt wurde...ob überhaupt...mit welchen Fristen?

Wenn der Punkt offen ist, dann investiere einfach einmal einige Franken in ein kurzes Gespräch mit einem Baufachanwalt.. ggf. kann er Dir auch ein passendes Schreiben verfassen....oder die weitern Schritte einleiten, falls es dazu nicht zu spät wäre.

Manche GU´s sitzen dies auch gerne aus...bzw. schieben wissend warum, die Punkte bis zum überschreiten der Fristen..

Hier hättest Du Dir ggf. direkt zur Abnahme...oder zumindest als erkennbar wurde, dass er sich dagegen sträubt, einen neutralen Bauberater hinzu nehmen sollen. Dies kann alleine durch die Anwesenheit schon kleine Wunder bewirken, da er hier schon nichts einfach so erklären kann, ohne auf fachlich argumentierte Gegenwehr zu stossen. Dazu werden dann solche Dinge formal richtig in die Wege geleitet und nachverfolgt. Dies ist hier nun aber nicht der Fall gewesen, also führe nochmals ein Gespräch mit dem GU, falls Aussicht bestünde...oder direkt/zuerst zum Anwalt.

Denn abgesehen vom Problem mit den Sockelleisten... das hat ja auch noch andere Auswirkungen, denn diese Pressung sollte nicht der Fall sein können. Da ist mit Sicherheit etwas daneben gelaufen. Musst halt, wenn vorhanden, mal in Baubildern stöbern, was damals so verlegt wurde....wie.... das kann nun natürllich sehr nützlich sein.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Guten Morgen Pfälzer

Unsere Wohnung ist ein Neubau und das GU hat uns vor Ablauf der Rügefrist gebeten, sämtliche Mängel aufzuschreiben. Wir haben diese Fristgerecht via Mail sowie eingeschrieben per Post verschickt. Ein Mitarbeiter des GU's ist dann vorbeigekommen und wir haben alle Mängel gezeigt. In unserem Werkvertrag steht, "Die Garantie- und Verjährungsfristen richten sich nach SIA-Norm 118" sowie "Die Abnahme richtet sich nach SIA 118" . Da steht auch, dass die Behebung der Mängel durch das Totalunternehmer umgehend auf seine Kosten vorzunehmen seien. Er haftet dabei für sämtliche Schäden, die uns aus Mängel entstehen können. Dann steht noch "Im Uebrigen gelten für diesen Vertrag die Bestimmungen des OR und die Normalien des SIA, inbesondere die SIA-Norm 118.

Nach deiner Antwort bezüglich der Beweislast, habe ich gesehen, dass dies in der SIA 118 genau so steht. Während der 2jährigen Verjährungsfrist muss nicht der Bauherr den Nachweis eines Mangels erbringen, sondern der Unternehmer muss beweisen dass alles in Ordnung ist.

Danke vielmals für deine Hilfe

lieber Gruss

Tonia

 
Guten Morgen Tonia

Bitteschön. Wenn man helfen kann..dann macht man dies ja gerne.

Aber auch wissend, dass Du hier, nach passender Vorgehensweise, eigentlich im Recht bist, wirst Du es ggf. zuerst druchsetzen müssen. Denn dass er es hätte tun müssen, hatte ihn ja bislang auch nicht dazu bewegen können, den Nachweis zu erbringen.

Wie dem auch sei...viel Erfolg.

 
Guten Morgen Pfälzer

immerhin hat das GU jetzt unsere Mängelrüge an den Subunternehmer zur Stellungsnahme weitergeleitet. Der haftet gegenüber dem GU gemäss SIA 118. Mal sehn wie's weiter geht.

An alle nochmals vielen Dank für die Hilfe.

Lieber Gruss

Tonia

 

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